Impressum

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Vorwort

Meine Webpräsenz ist mit größter Sorgfalt erstellt und mit dem Studium diverser Rechtsgrundlagen verbunden – mir liegt es fern vorsätzlich irreführende Inhalte darzustellen, dennoch kann es vorkommen dass Inhalte nicht richtig oder unvollständig dargestellt sind. Nette Menschen weisen auf Fehler zur Optimierung hin, daher akzeptiere ich keinerlei Abmahnung ohne mir vorher die Möglichkeit zu geben, die entsprechende/n Textstelle/n zu ändern.

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Dieser Blog mit allen seinen Texten und Infos basieren auf den Artikeln 3 und 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

Zitat:” “Artikel 3” [Gleichheit vor dem Gesetz]

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Zitat:” “Artikel 5” [Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft]

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.”

Quelle und (c):
Bundesregierung von Deutschland:

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Folgende notwendige Erklärungen zu evtl. berufsrechtlichen Regelungen in bestimmten Dienstleitungen; auch noch einmal detailliert erklärt für das Verständnis von Abmahmern und sonstigen Derivaten

Mensch Christian Lemiesz ist als Mensch zertifiziert, jedoch keiner Kammer zugehörig, damit nicht der HOAI unterworfen. Für ihn, in der Dienstleistung als Mensch, gelten keine berufsrechtlichen Regelungen.

Christ Christian Lemiesz ist als Christ zertifiziert, jedoch keiner Kammer zugehörig, damit nicht der HOAI unterworfen. Für ihn, in der Dienstleistung als Christ, gelten keine berufsrechtlichen Regelungen.

Ich helfe Denen, die sich helfen lassen wollen.
Ich bin Christ – ich bin Einer von Euch.
Ich bin Licht und ich bin Salz.

“Bittet, so wird euch gegeben; suchet, so werdet ihr finden; klopfet an, so wird euch aufgetan!”, Matthäus 7, Vers 7, 1

Hobbykoch Christian Lemiesz ist als Hobbykoch zertifiziert, jedoch keiner Kammer zugehörig, damit nicht der HOAI unterworfen. Für ihn, in der Leistung als Hobbykoch, gelten keine berufsrechtlichen Regelungen.

Vereinsmitglied Christian Lemiesz ist als Mitglied eingetragen, jedoch keiner Kammer zugehörig, damit nicht der HOAI unterworfen. Für ihn, in der Mitgliedschaft als Mitglied, gelten keine berufsrechtlichen Regelungen.

Projektleiter Christian Lemiesz ist als Projektleiter zertifiziert, jedoch keiner Kammer zugehörig, damit nicht der HOAI unterworfen. Für ihn, in der Dienstleistung als Projektleiter, gelten keine berufsrechtlichen Regelungen.

Dozent Christian Lemiesz ist als Dozent zertifiziert, jedoch keiner Kammer zugehörig, damit nicht der HOAI unterworfen. Für ihn, in der Dienstleistung als Dozent, gelten keine berufsrechtlichen Regelungen.

Buchautor Christian Lemiesz ist als Buchautor nicht zertifiziert, und auch keiner Kammer zugehörig, damit nicht der HOAI unterworfen. Für ihn, in der Dienstleistung als Buchautor, gelten keine berufsrechtlichen Regelungen.

Baubiologe Christian Lemiesz ist als Baubiologe zertifiziert, jedoch keiner Kammer zugehörig, damit nicht der HOAI unterworfen. Für ihn, in der Dienstleistung als Baubiologe, gelten keine berufsrechtlichen Regelungen.

Bausachverständiger Christian Lemiesz ist als Bausachverständiger zertifiziert, jedoch keiner Kammer zugehörig, damit nicht der HOAI unterworfen. Für ihn, in der Dienstleistung als Bausachverständiger, gelten keine berufsrechtlichen Regelungen.

SiGeKo Christian Lemiesz ist als SiGeKo (Sicherheits-Gesundheitskoordinator) zertifiziert, jedoch keiner Kammer zugehörig, damit nicht der HOAI unterworfen. Für ihn, in der Dienstleistung als SiGeKo, gelten keine berufsrechtlichen Regelungen.

Bauzeichner Christian Lemiesz ist als Bauzeichner ausgebildet, jedoch keiner Kammer zugehörig, damit nicht der HOAI unterworfen. Für ihn, in der Dienstleistung als Bauzeichner, gelten keine berufsrechtlichen Regelungen.

Hanf-Dämmstoffberater Christian Lemiesz ist als Hanf-Dämmstoffberater zertifiziert, jedoch keiner Kammer zugehörig, damit nicht der HOAI unterworfen. Für ihn, in der Dienstleistung als Hanf-Dämmstoffberater, gelten keine berufsrechtlichen Regelungen.

Trinkwasserprobennehmer Christian Lemiesz ist als Trinkwasserprobennehmer zertifiziert, jedoch keiner Kammer zugehörig, damit nicht der HOAI unterworfen. Für ihn, in der Dienstleistung als Trinkwasserprobennehmer, gelten keine berufsrechtlichen Regelungen, jedoch werden Proben nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) genommen.

Diplom-Ingenieur Christian Lemiesz ist als Diplom-Ingenieur studiert und zertifiziert, jedoch keiner Kammer zugehörig, damit nicht der HOAI unterworfen. Für ihn, in der Dienstleistung als Diplom-Ingenieur, gelten keine berufsrechtlichen Regelungen.

Architekt Christian Lemiesz (*2) ist in der Bundesrepublik Deutschland  als Architekt zugelassen und gehört der Architektenkammer Nordrhein-Westfahlen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Zollhof 1, 40221 Düsseldorf, http://www.aknw.de, mit der Mitglieds-Nr.: 101770, an.
Für ihn, in der Dienstleistung als Architekt, gelten berufsrechtliche Regelungen die nachfolgend aufgeführt und über die Webseite der Architektenkammer zugänglich sind:

– Baukammergesetz NRW (BauKaG NRW)
– Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetzes (DVO BauKaG NRW)
– Hauptsatzung der Architektenkammer NRW

Zugänglich sind die genannten berufsrechtlichen Regelungen zum Beispiel über die Internetseiten der Architektenkammer NRW, Rubrik “Mitglieder”, “Recht und Gesetze”, “Gesetze und Verordnungen”. Der direkte Link lautet: http://www.aknw.de/mitglieder/recht-und-gesetze/gesetze-und-verordnungen

 

Ur-Quelle und (c)

– eRecht24, Rechtsanwalt Sören Siebert
– (*2) Rundschreiben “Praxishinweis 29, 2018”, Seite 1-4, Stand 10.04.2018, Autor: ker, der Architektenkammer NRW
– Christian Lemiesz

 

Gender-Bemerkung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich bei der Anrede von Personen- und Berufsbezeichnungen in der Regel die maskuline Form. Gemeint sind damit immer alle Geschlechter.
Hier und da verwende ich die alte Schreibweise mit männlicher Ansprache und weiblicher End-Ergänzung getrennt durch ein “/” (Schrägstrich) – diese neue „Genderei“, sorry habe ich keine Zeit dazu alle meine Webseiten umzuarbeiten – bezahlt mir Keiner…auf der Straße fordere ich ja auch keine Passanten auf ihre Hosen runter zulassen, damit ich nachschauen kann, …also was soll das Ganze !?