Bauen: Die Asbest-Lawine rollt – Bauherren werden unter Generalverdacht gesetzt!

(Bild: Copyright Kunde, Name bekannt – sozialgebundenes Gebäude aus den 1970ern in Ratingen, Stand 2014: Illegale und nicht fachgerechte Asbestsanierung im bewohnten Zustand! ( = „Körperverletzung!“)

Durch Zufall habe ich den folgenden Hinweis auf die Novellierung der GefstoffV durch mein Labor erhalten, als ich eine Fußbodenprobe für einen Kunden auf Asbest habe prüfen lassen, so dass ich mich gleich hingesetzt habe diesen Beitrag zu entwerfen:

 

Problem 1 – Asbest

Novellierung der GefstoffV

Zitat:“Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im März 2022 einen Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (und anderer Arbeitsschutzverordnungen) vorgelegt. Er beinhaltet auch Regelungen zu Asbest. Nun ist ein neuer Entwurf erschienen. Erfahren Sie hier mehr über die Änderungen.“(*2)

Zitat:“Eine wesentliche Neuerung sind darüber hinaus die in den § 5 Abs. 3 bis 5 des Entwurfs neu hinzugekommenen Informations- und Mitwirkungspflichten von gewerblichen wie privaten Bauherrn im Hinblick auf Asbestbelastungen. Die Regelungen dienen in erster Linie dem Arbeitsschutz der Mitarbeiter der ausführenden Unternehmen. Absatz 3 stellt dabei eine überaus weitreichende Vermutungswirkung dahingehend auf, dass das Vorhandensein von Asbest in der Regel dann zu unterstellen ist, wenn der Baubeginn des Objekts vor dem 31.10.1993 liegt. Diese Vermutung kann durch eine weitergehende technische Erkundung durch den Bauherrn widerlegt werden. Alle Erkundungsergebnisse sind vor Beginn der jeweiligen Arbeiten an das beauftragte Unternehmen weiterzugeben.“(*1)

Zitat:“Mit der Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen werden schwerpunktmäßig die Regelungen zu krebserzeugenden Gefahrstoffen in der Gefahrstoffverordnung aktualisiert. Dies betrifft zum einen das Risikokonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, das nunmehr vollständig in die Gefahrstoffverordnung aufgenommen wird. Wichtige Elemente sind hierbei die Voraussetzungen für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos und Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Behörde. Zum anderen werden die Vorschriften zu Asbest entsprechend den Ergebnissen des nationalen Asbestdialogs angepasst. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu zulässigen Tätigkeiten und Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten.

Die Änderung der PSA-Benutzungsverordnung und der Biostoffverordnung dient jeweils der Anpassung eines Verweises an die aktuelle europäische Rechtslage.“(*3)

Aktueller Status: Der Referentenentwurf ist veröffentlicht; Zitat: „Nach der Angabe zu § 5 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 5a Besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen

(1) Derjenige, der Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlasst, hat vor Aufnahme der Tätigkeiten zu erkunden, ob entsprechend der Bau- oder Nutzungsgeschichte des Objekts Gefahrstoffe, insbesondere Asbest, vorhanden oder zu vermuten sind, die durch die Tätigkeiten freigesetzt werden können und zu einer besonderen Gesundheitsgefährdung führen können.“(*3)

Quelle und (c):
(*1) https://fn.legal/de/novellierung-der-gefstoffv-referentenentwurf-veroeffentlicht (Stand 07.02.2022)
(*2) https://www.weka.de/arbeitsschutz-gefahrstoffe/aenderung-der-gefahrstoffverordnung-das-ist-geplant (Stand 19.12.2022)
(*3) https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zur-aenderung-der-gefahrstoffverordnung-und-anderer.html (Stand 03.03.2023)

Wichtige Zusatz-Infos:

Europarechtliche Vorgaben
Asbestrichtlinie 2009/148/EG
Krebsrichtlinie 2004/34/EG

 

Problem 2 – GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Jetzt wird’s interessant in Kombination mit dem neuen GEG ab 01.01.2024, d.h. im Umkehrschluß, wenn Sie als Gebäudeeigentümer Ihre alte Heizung austauschen müssen und ein Gebäude mit Baujahr vor Oktober 1993 haben, werden Sie durch die Novellierung der GefstoffV „unter Generalverdacht gesetzt“, daß in Ihrem Gebäude Asbest verbaut ist!

Vor Aufnahme jeglicher Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten müssen Sie dem Handwerker gegenüber nachweisen, daß in Ihrem Gebäude kein Asbest und/oder asbesthaltige Baustoffe vorhanden sind! Dies erfolgt über Materialproben – Sie müssen also wissen, wo überall in Ihrem Gebäude Asbest vorhanden ist – und wissen Sie dies ? Viel Spaß beim Suchen!

Lt. Haböck  („Märchenonkel der Dunkelgrünen“) können durch das GEG zwischen 20.000 bis 200.000 EUR (lt. WELT + BILD) Sanierungs- und Modernisierungskosten zusammen kommen, die Sie als Gebäudeeigentümer tragen müssen! Die Asbestprüfung kommt dann noch „on Top“ mit Zeit und Geld dazu und ist Voraussetzung!

Zitat:“In den am schlechtesten sanierten Gebäuden wohnen eben auch die ärmsten Menschen. Wenn da nicht nur eine Wärmepumpe für 20 000 Euro installiert wird, sondern auch die komplette energetische Sanierung auf ein deutlich höheres Niveau gefordert wird, dann reden wir von 200 000 Euro.„(*4)

Das GEG wird im „Social Media“ auch als „Enteignung über die Hintertür“ bezeichnet, denn z.B. welcher 70- oder 80-Jährige Gebäudeeigentümer bekommt über eine Bank noch einen Kredit über 200.000 EUR, damit er sein Gebäude weiter benutzen DARF ? …aber nicht nur Senioren kommen in diese Gefahr, auch alle anderen Gebäudeeigentümer, die nicht gerade Millionäre sind und in einer Rezession und Inflation noch überdurchschnittliche Geldreserven/Vermögen zur Gegenfinanzierung verfügen – daß nennen Kritiker als „Kalte Enteignung“ bzw. „Enteignung über die Hintertür“! Und warum macht die Politik daß ? Wer hat die Dunkelgrünen freiwillig gewählt ?

Wir haben heute den 08.11.2023 – bis zum 01.01.2024 sind es nur noch wenige Wochen und ab Mitte Dezember sind Alle im Weihnachtskaufrausch – wer jetzt Alles schön geplant hat, könnte sein „Blaues Wunder“ erleben, wenn es den Politikern dazu noch einfällt das Gesetz noch in 2023 durchzuboxen und gfs sogar rückwirkend noch für gültig zu erklären – dann sollten Sie sich fragen, was der Sinn an solch‘ Aktion ist ? Wer soll hier geschützt werden ? Sie ? Ihre Gesundheit ? Das Klima ?

Quelle und (c):
(*4) https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/habeck-gibt-zu-sanierung-kostet-hausbesitzer-bis-zu-200000-euro-85579146.bild.html

 

Problem 3

Warum wird hier zwischen Beruf und Privat im Gesundheitsschutz unterschieden ? Gesundheitsschutz ist grundsätzlich: Siehe Menschenrechte, Grundgesetz und Strafrecht! Bei dem „C-Virus“ gab es auch keinen Unterschied – Alle sind sie zur „mRNA-Gentherapie Spritzung“, dem sog. „Impfen“, psychisch gezwungen worden. Nur ca. 33% der Bevölkerung hat sich physisch nicht dazu zwingen lassen!

Natürlich sieht der Gesetzgeber nur eine Verpflichtung bei „Asbest“ und blendet die Sekundärschadstoffe wie „PCB“ (Weichmacher im Material) oder „PAK“ (Kleber unter dem Material) aus, nur um mal im Beispiel des Asbest(fuß)bodens zu bleiben! Die Fahnenstange an Schadstoffen und gesetzlichen Einschränkungen sind nach oben offen, was an asbesthaltigen Baustoffen noch im Gebäude verbaut ist.

 

Problem 4

Im Mietbereich findet sich oft in asbesthaltigen Bodenbelägen auch noch die o.g. Altlasten PCB und gfs. PAK als Sekundärkontamination, die vom Nutzer auch noch nach Jahrzehnten des Einbaus eingeatmet werden und vielzählige gesundheitliche Schäden hervorrufen. Rücksichtslose Vermieter, denen die Mietergesundheit egal ist, kaschieren diese Altlasten gerne unter anderen Bodenbeläge wie Teppich, aber meistens Billig-Laminat, um sich die teuren Sanierungskosten zu sparen… s. Titelbild: Unter dem braunen Laminat waren die Asbestfliesen noch eingebaut – die Altlasten Asbest, PCB und PAK wurden per Materialprobe im Labor nachgewiesen – nur in der Küche wurde Asbest nach dem Einzug illegal vom Vermieter im bewohnten Zustand (5-köpfige junge Familie) „saniert“, um Fliesen zu legen.

Es hat über 50 Jahre gedauert, bis Asbest als gesundheitsschädlicher Stoff anerkannt worden ist – siehe hierzu auch mein Beitrag vom 29.05.2023:

..da poltert also noch ein riesiger Berg von Kosten und Problemen auf die Eigentümer zu, die Sanieren, Modernisieren, verkaufen oder gfs. vermieten wollen – Letztere beiden Themen müßten noch juristisch geprüft werden, ob:

  • a) Verkäufer + Immobilienmakler Käufern gegenüber Rechenschaft schuldig sind auf Asbest im Gebäude beim Verkauf hinzuweisen und
  • b) Mieter hieraus Vermieter grundsätzlich auch rechtlich haftbar machen können, wenn Asbest mit seinen Sekundärschadstoffen PCB und PAK im „gemieteten Raum“ vorhanden sind, jedoch die asbesthaltigen Baustoffe nicht entfernt wurden…siehe hierzu auch §223, §224 und §229 StGB. Betroffen sind hier nicht nur viele Privatvermieter, sondern auch viele Wohnungsbaugenossenschaften!

Hier schützt „Das Gebäude-Gesundheitzeugnis“ unter https://Tatort.Haus Mieter seit 2014

Ich hatte 2014 mich bereits dafür eingesetzt, daß es „Rote Listen“ gibt, wo schadstoffkontaminierte Wohnungen und Gebäude öffentlich gelistet werden, damit Nutzer selber entscheiden können, ob sie gesundheitlich geschädigt werden wollen.

Diese Idee fand weder bei Institutionen, noch Behörden oder Vermieter- selbst Mietervereinen Zustimmung – nur der VDI bekundete Interesse und unterstützte mich mit meinem Konzept „Das Gebäude-Gesundheitszeugnis“ über die Führung eines Arbeitskreises für „Architektur und Bautechnik“ sowie der Möglichkeit über 14 Fach-Vortragsveranstaltungen an der FH Düsseldorf 2014/15, Menschen über „Schadstoffe u.a. in Gebäuden“ zu informieren. Leider mußten wir uns 1 Jahr später durch „ideologische“ Unterschiede im Verständnis von „Gesundheitsschutz Pro Nutzer“ trennen.

Aus dieser „Nicht-Unterstützung“ durch Wirtschaft und Industrie durch die Ablehnung von Lobbyverbänden, entstand 2015 „Das kleine Gebäude-Gesundheitsszeugnis“ was ich auch als die „Vermieterselbstauskunft“ bezeichne und Mieter schützen soll! Seit 1. Q 2023 ist diese Arbeit gegen einen kleinen Obolus kostenpflichtig.

AT-PUB-2023-A11 – „Vermieterselbstauskunft“, 19.04.2015
(Überarbeiteter Text auf 5 DIN A4-Seiten als PDF-Download, 28 Kb)
Kauf-Link: https://bauen-und-gesundheit.de/downloads/vermieterselbstauskunft

 

Weitere Probleme nicht ausgeschlossen – das sind erst einmal die ersten Gedanken zum Thema GEG und GefstoffV im Hinblick auf Asbest!


Update: 15.11.2023

„Breaking News: Die Ampelregierung ist pleite – Gericht stoppt den DunkelGrünen-Ideologie-Wahnsinn!

Zitat: „BREAKING Gericht stoppt Habecks grünen Milliarden-Irrsinn | Achtung, Reichelt! vom 15. November 2023“

Die Schecks der Regierung sind heute geplatzt!
…durch die Mißwirtschaft/Zweckentfremdung von 60 Mrd. Steuer-C-Virus-Euros…
die erkaufte Macht der DunkelGrünen bei der Industrie ist damit Geschichte…

Quelle und (c):
https://youtu.be/k3Oqp08Jb1A?t=29


 

In eigener Sache

Der Autor: Ich möchte mich kurz vorstellen. Meine Name ist Christian Lemiesz – der vor 200 Jahren eingedeutschte Name „Lemiesz“ heißt auf polnisch „Lemiesch“ und ist das Messer vorne am Pflug der den Acker durchpflügt – als Sachverständiger teile ich Fakten und Meinungen, zwischen Wahrheit und Lüge.

7Meine Beiträge beruhen auf Erfahrung (mehrere Berufe, Ehrenamt, Privat), Wissen (7 Fachbereiche) und den neuesten Erkenntnissen der internationalen medizin-/wissenschaftlichen Forschung z.B. der Epigenetik, technischen Errungenschaften u.a. – ich bin analytisch, kritisch und hinterfrage … grabe oft das aus, was lieber gerne unter dem Teppich gekehrt bleiben will. Dargestellte Fakten und Beweise treffen nicht immer auf die Gegenliebe von Tätern und deren Mitläufern und so manch Kritiker, der sich der Wissenserweiterung gegenüber verweigert, weil doch die eigene Seifenblase so sicher und schön ist, als die Komfortzone verlassen zu müssen!

Ich trage zum Wissenstransfer und Weiterbildung (u.a. Berater, Dozent, Autor, Blogger) bei – viele Leser haben seit 2011 auch einen kostenlosen Nutzen zur Wissensanreicherung durch meine Beiträge erhalten (dieser Beitrag hat bisher: 3.536 Leser, Stand 10.04.2024) – nur von „Besucherzahlen“ allein kann dieser Blog, als Teil meiner beruflichen Leistungen mit der damit verbundenen Arbeit in der heutigen „Post-Viralen-Zeit“ mit Arbeits- und Gesundheitseinschränkungen in der bisherigen Form nicht weiter existieren. Jeder Beitrag ist ein zeitlicher Arbeitsaufwand der auch honoriert werden will: Daher habe ich mich im Frühjahr 2023 dazu entschlossen, umfangreiche Blogthemen nur noch als kostenpflichtige Publikationen und seit August 2023 analoge Dienstleistungen in „Online-Baukasten-Shops“, zum Download, anzubieten.

Digitaler Wissenstransfer
a) „Bauen & Gesundheit“ – https://bauen-und-gesundheit.de/publikationen (Digitale Publikationen)
b) „Gesundheit/Bio-Ernährung“ – https://gesundes-essen.bio/publikationen (Digitale Publikationen)

Digitalisierte Dienstleistungen
c) „Digitaler Webshop“ – https://bauen-und-gesundheit.de/webshop (365-Tage-24-Stunden Online-Baukasten – digitaler Kauf analoger Dienstleistungen)
d) „Der Konfigurator“ – https://Konfigurator.One (365-Tage-24-Stunden – Online-Baukasten-Shop für Schnellentschlossene!)

Darüber hinaus biete ich weitere digitale Leistungen
e) „Webshop – Cooking-Art.Shop“ – https://Cooking-Art.Shop (Digitaler Kauf analoger Produkte (Bio-Essensbilder))
f) „Webshop – Bauschaden.Store“ – https://Bauschaden.Store (Digitaler Kauf analoger Produkte (Bauschadenbilder))
g) „Kunst am Bau“ – https://Kunst-am-Bau.eu (Analoge und digitale Leistungen/Produkte)

Mit Ihrem Kauf meiner digitalen Leistungen zeigen Sie mir, daß Sie die damit verbundene Arbeit wertschätzen und den Sprung in das digitale Zeitalter gemeinsam mit mir bestehen wollen, Beiträge, Publikationen und Angebote auch zukünftig weiter nutzen zu wollen! Danke.

Christian Lemiesz
„Gesunde Räume – gesunde Menschen“
Holistischer Service in Baubiologie, Architektur & Gesundheit
https://Bauen-und-Gesundheit.de




Dienstleistungen: Onlineservice

Die Digitalisierung macht auch vor meinen Dienstleistungen nicht halt, mit der Zeit zu gehen – ich habe folgende Angebote für Leser, Interessenten und auch ehemaligen Kunden digital realisiert.

 

1) Publikationen

Mein beruflicher Blog ist als zusätzliche Informationsplattform begleitend für Interessenten und Kunden nun schon seit 2011 online und ist in dieser Zeit mehr und mehr zu meiner Hauptpräsenz von „Baubiologie-Architektur.de“ zu „Bauen-und-Gesundheit.de“ geworden, mit dem Schwerpunkt „Gesundheit im Raum“ aus der Praxis mit Menschen, in mittlerweile 6 Fachbereichen: Baubiologie, Architektur, Bausachverstand, Gesundheit, Umwelt und  SiGeKo.

Hier betrachte ich speziell 3 „Räume“, die maßgebend für die Gesundheit des Nutzers sind, in dem er wohnt oder arbeitet:

  • stationäre Räume (Gebäude)
  • mobile Räume (Container)
  • fliegende Räume (Flugzeuge)

mit ihren spezifischen Emissionen, bestehend aus chemischen, biologischen und physikalischen Zuständen.

Die Ursachen von Intoxikationen sind oft bei den Verursachern bekannt, werden dem Nutzer bzw. der Öffentlichkeit jedoch aus vielfältigen Gründen vorenthalten.

Die politischen Strömungen seit etwa 2020 zunehmend, haben sich zum Ziel gesetzt „analoges Leben“ zu „digitalisieren“ und nennen es dann „Industrie 4.0“ oder „Transhumanismus“ usw. – daher gehe ich mit der Zeit und erweitere mein Angebot um „digitale Leistungen“ – in Form von „digitalem Wissenstransfer“ – dies entspricht quasi der aktuellen Beratungsleistung bei Ortsterminen vor Ort, meinen Schriftstücken wie z.B. Gutachten oder Vorträgen usw. – was ich über „Publikationen“ zukünftig in unterschiedlicher Form ergänzend anbiete.

Aktuell erhalten Sie downloadbare kostenpflichtige Publikationen aus 2 meiner Betätigungsfelder:

Update 22.11.2023:

 

2) Webshop

Mittlerweile schon fast klassisch auch Leistung online anzubieten.

Sie finden eine Auswahl meines Dienstleistungsspektrum als ausgewählte „Real-Pakete“ – für Sie geschnürt und als Downloads sofort kaufbar. Knallharte Leistung – knallhart kalkuliert!

Der Webshop ist als Minimallösung seit 13.08.2023 im Neuaufbau und bietet nur das wichtigste in Textform, denn auf den Inhalt kommt es an. Folgen Sie den Links zum gewünschten Inhalt – die Übersicht erreichen Sie über:

Update 22.11.2023

 

3) Termin- und Buchungskalender

Reicht Ihnen die physische Beratung vor Ort nicht aus, so kann die telefonische Beratung über Grenzen hinaus wachsen und international bedient werden, ohne Reisen zu müssen – ganz im Stil den eigenen „CO2-Austritt“ zu minimieren.

Beratungsschwerpunkte:

  • Havarien, SuperGAU’s, Vorsatz, kriminelle Handlungen, Körperverletzung, Versicherungsbetrug
  • Baubiologie (Phänomene, Schadstoffe, Schimmelpilze, Messungen, Probennahmen u.a.)
  • Bausachverstand (Bauschäden, Kaufbegleitung, Baubegleitung, Beweissicherung u.a.)
  • Gesundheit (Intoxikation, „Hilfe zur Selbsthilfe“).

Sie können Ihre Beratungszeit grundsätzlich aus allen 6 Fachbereichen gestaffelt von 30-90 Minuten wählen und kostenpflichtig buchen.

 

4) Einheitshonorar

Bauschäden schädigen Nutzer, Immobilie, Wert und ggf. Unbeteiligte

Sie als Mensch wollen doch auch gesund bleiben – so soll es auch Ihrem Gebäude ergehen, denn nur zufriedene Nutzer leben gerne in intakten und gesunden Räumen und Gebäuden, die ihnen Schutz, Sicherheit und Gesundheit bieten.

Die folgende Standardleistung gilt für folgende physische Real-„Checks“: Kunst, Phänomen, Bauschaden, Schlafplatz, Asbest, Holzschutzmittel, Schimmelpilz, Keim, Viren, Vorsatz, Fakten.

Kaufen Sie online Ihren Erstkontakt zum Festpreis!

Hier hilft der Architekt, Baubiologe, Bausachverständiger, holistischer Gesundheits- und Umweltberater sowie SiGeKo.

 

Findet Alles nicht Ihren Informationsbedarf, so können Sie mein „Kontaktformular“ für Nonverbales nutzen oder sich gar telefonisch zu Worte melden, falls ich Ihnen bei Ihrer individuellen Fragestellung behilflich sein soll.

In eigener Sache

Der Autor: Ich möchte mich kurz vorstellen. Meine Name ist Christian Lemiesz – der vor 200 Jahren eingedeutschte Name „Lemiesz“ heißt auf polnisch „Lemiesch“ und ist das Messer vorne am Pflug der den Acker durchpflügt – als Sachverständiger teile ich Fakten und Meinungen, zwischen Wahrheit und Lüge.

Meine Beiträge beruhen auf Erfahrung (mehrere Berufe, Ehrenamt, Privat), Wissen (6 Fachbereiche) und den neuesten Erkenntnissen der internationalen medizin-/wissenschaftlichen Forschung z.B. der Epigenetik, technischen Errungenschaften u.a. – ich bin analytisch, kritisch und hinterfrage … grabe oft das aus, was lieber gerne unter dem Teppich gekehrt bleiben will. Dargestellte Fakten und Beweise treffen nicht immer auf die Gegenliebe von Tätern und deren Mitläufern und so manch Kritiker, der sich der Wissenserweiterung gegenüber verweigert, weil doch die eigene Seifenblase so sicher und schön ist, als die Komfortzone verlassen zu müssen!

Ich trage zum Wissenstransfer und Weiterbildung (u.a. Berater, Dozent, Autor, Blogger) bei – viele Leser haben seit 2011 auch einen kostenlosen Nutzen zur Wissensanreicherung durch meine Beiträge erhalten (dieser Beitrag hat bisher: 2.180 Leser, Stand 19.11.2023) – nur von „Besucherzahlen“ allein kann dieser Blog, als Teil meiner beruflichen Leistungen mit der damit verbundenen Arbeit in der heutigen „Post-Viralen-Zeit“ mit Arbeits- und Gesundheitseinschränkungen in der bisherigen Form nicht weiter existieren. Jeder Beitrag ist ein zeitlicher Arbeitsaufwand der auch honoriert werden will: Daher habe ich mich im Frühjahr 2023 dazu entschlossen, umfangreiche Blogthemen nur noch als kostenpflichtige Publikationen anzubieten:

a) Digitale Publikationen (Wissenstransfer aus Architektur + Gesundheit)

Darüber hinaus biete ich weitere digitale Leistungen an:

b) Digitale Dienstleistungen (Digitaler Kauf analoger Dienstleistungen)
c) Digitale Termine (Kostenpflichtiges Buchen individueller Beratungstermine)

Mit Ihrem Kauf meiner digitalen Leistungen zeigen Sie mir, daß Sie die damit verbundene Arbeit weiter wertschätzen und den Sprung in das digitale Zeitalter gemeinsam mit mir bestehen wollen, Beiträge, Publikationen und Angebote auch zukünftig weiter nutzen zu wollen! Danke.

Christian Lemiesz
„Gesunde Räume – gesunde Menschen“
Holistischer Service in Baubiologie, Architektur & Gesundheit
https://Bauen-und-Gesundheit.de




Wohngesundheit: Asbest – leiser Killer

Einst ein hochgejubelter Baustoff, wurde zur schlimmsten gesundheitlichen Katastrophe

Entdeckt wurde Asbest bereits in der Antike zur wirtschaftlichen Verwertung (Gewänder, Leichentücher, Tischtücher) für „Besserbetuchte“ – zum Anfang der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert hatte Asbest seine Hochzeit; wiedergefunden 1877 durch große kanadische Vorkommen. Im 20. Jahrhundert kam die Blütezeit in der Massenanwendung. Abbaugebiete sind: Russland, China, Thailand – jährlich sterben daran ca. 100.000 Menschen.

Nach dem WW2 wurde Asbest massenhaft durch den Wiederaufbau eingebaut. Asbest wurde nach Deutschland importiert und zu Produkten gewandelt. War es 1870 nur eine herstellende Firma; gab es 1980 bereits über 1000 davon.

  • Zwischen 1950 bis 1990 wurden ca. 4,35 Millionen Tonnen nach West-Deutschland importiert
  • Zwischen 1965 bis 1980 wurden jährlich ca. 180.000 Tonnen davon hergestellt.
  • Die DDR importierte bis 1989 ca. 1,4 Millionen Tonnen

Die gesundheitsschädliche Wirkung ist seit dem frühen 20. Jahrhundert bekannt gewesen – aber Geld, Umsatz und Marge sind wertvoller, als die Lungen und Gesundheit der Arbeiter und Nutzer in den Augen von Hersteller und Wirtschaft. Erst in 1990 wurde Asbest in Österreich und in der Schweiz, 1993 durch aktive Lobbyarbeit in Deutschland und 2005 EU-weit, verboten!

Bis heute gibt es immer noch kein öffentliches Zentralregister für mit Asbest kontaminierte Immobilien!

Lt. DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) traten 2016 etwa 2.000 Asbestose-Fälle jährlich auf. Betroffen sind 60-80 Jährige, da Asbestfasern ihre irreversible gesundheitsschädliche Wirkung/Folgen erst 30-40 Jahre nach der Anwendung hervorrufen – mit der nächsten Welle der Erkrankungen rechneten Mediziner (Zeitungsinterview RP, 31.05.2016, Dr. med. Andreas Meyer, Chefarzt der Pneumologie und Leiter des Lungenkrebszentrum Klinik „Maria Hilf“, MG) ab 2020. (Und was gab es dann ab dieser Zeit für „Lungenerkrankte“…?)

 

Was ist Asbest ?

Asbest (griechisch: asbestos „unvergänglich“) ist eine Sammelbezeichnung natürlich vorkommende mineralische Faser aus silikatischen Mineralien. Ihre Größe liegt um die 2 Mikrometer (Tausendstel Millimeter).

Typische Vertreter:

  • „Blau“ – Magnesioriebeckits (Krokydoliths/Hornbleden („Blauasbest“))
  • „Weiß oder grün“ – Klinochrysotils (Serpentingruppe)
  • „Braun“ – Grunerit (Amosit, „Brauner Asbest“), Anthophyllit, Aktinolith
  • „Weißasbest“ – „Chrysotil“ ist die weitaus bekanntes Form in der wirtschaftlichen Anwendung

Eigenschaft: Hitze- und säurebeständig, hohe Festigkeit, Elastizität und Zugfestigkeit sowie leichte Bindefestigkeit zu anderen Produkten, hervorragend isolierend und verwendbar.

 

Wo findet sich Asbest ?

Klassisch verbaut wo es überall „heiß“ wird, aber nicht nicht nur dort.

  • Fahrzeugbau: z.B. Brems- und Kupplungsbeläge, Autoreifen
  • Schifffahrtindustrie
  • Bauwirtschaft (s.u.)
  • Isolierindustrie
  • Schutzkleidung (Industrie, Feuerwehr, ..)
  • Elektronik (Bauteile, Heizgeräte, Haushaltsgeräte u.a.)
  • Über 3.000 asbesthaltiger Produkte waren zu Beginn 1980 auf dem Markt

Aber auch in der Architektur als Baustoff – die Fa. „Eternit“ ist damals dafür bekannt gewesen und heute das Synonym für „Asbest“ bzw. die Folge „Asbestose“! Das Wort „Eternitplatten“ löst regelrechte Panik unter wissenden Hauskäufern aus, weil die Sanierung mal eben zusätzliche Kosten von 100.000 EUR für ein EFH bedeuten kann und einen massiven Wertverlust darstellt!

  • Hochhäuser, Behördengebäude, …Wohnungen
  • Dächer, Wände, Böden  mit „Asbestzement“ (Patent 1900)
  • „Wellblech“-Substitut (s. Titelbild, Kunde)
  • Fassadenplatten „Asbestzementplatten“ (1979 ca. 59% der gesamten Verwendung in der DDR)
  • Heizungs- und Lüftungsrohre
  • Dichtungen
  • Deckenelemente im Gewerbe- und Bürobau
  • Dämm-Material (Gebäudetechnik, Wärme)
  • Brandschutz (Spritzasbest: Verbot West-Deutschland: 1979; Ost-Deutschland: 1969) für z.B. Stahl (offene Tragkonstruktion) und Stahlbeton (Decken, Pfeiler u.a)
  • PVC-Bodenbeläge (Nur West-Deutschland: Bis heute noch in Altbauten eingebaut – oft bei Wohnungs(bau)genossenschaften und Behörden zu finden!)
  • Zuschlag bei allen flüssigen und zähflüssigen Bausubstanzen im Baustoffhandel (1960er bis 1971er)
  • u.a.

 

Was ist bei der Bearbeitung von asbesthaltigem Material zu beachten ?

Das Verbot bezieht sich jedoch nur auf die Herstellung von Abestprodukten, nicht aber auf bereits verbautes Asbest…

Jedes Gebäude, erbaut vor dem Verbot 1993 kann Asbest enthalten, sofern keine umfassende Grundsanierung bis heute stattgefunden hat!

Solange Asbest in festgebundener Form vorliegt geht die gängigen Mainstram-Meinung davon aus, daß keine Gefahr davon ausgeht – Ich habe jedoch in 15 Jahren Bauwerksdiagnose Anderes erleben können und spreche hier mein Votum aus: Die jahreszeitlichen Wechsel/Verwitterung zusammen mit der UV-Strahlung zersetzen das Asbest langsam, was der Umwelt direkt ausgesetzt ist – z.B. s. Titelbild „Dach eines Gewerbebaus mit Wohnungen direkt unter dem Dach“, Fall aus dem Jahr 2010.

Jegliche mechanische Arbeit durch Sägen, Bohren, Schleifen, Hämmern oder unsachgemäßer Handhabung setzt feinste lungengängige Fasern frei.

Eine fachgerechte Asbestsanierung bei Umbau oder Abriß ist ein behördlicher anzumeldender Vorgang, der nur von akkreditierten Unternehmen umgesetzt werden darf – der Mißbrauch durch überhöhte Sanierungskosten ist hier vorprogrammiert (eigene Erfahrung mit einigen Asbestsanieren!), daher scheuen private Eigentümer oft die Sanierung und beim Verkauf wird das Vorhandensein von Asbest selten in den Exposeés erwähnt …; einen Sachverständiger bei der Kaufbegleitung zu Rate zu ziehen schützt vor bösen Überraschungen.

 

Welche gesundheitlichen Folgen hat Asbest ?

Asbestfasern über einen längeren Zeitraum eingeatmet.

Die bei der Herstellung aufgespaltenen und durch mechanischer Verletzung feinen Fasern sind lungengängig und lösen in dem Lungengewebe Entzündungsreaktionen aus. „Fresszellen“ schaffen den Abbau jedoch nicht und gehen zu Grunde. Dabei setzen sie Toxine frei. Der Organismus reagiert als natürliche Immunabwehr auf diese Intoxikation mit der Einkapselung der Asbestfasern in der Lunge; dabei vernarbt die Lunge schrittweise und die roten Blutkörperchen können dadurch nur noch weniger Sauerstoff aufnehmen – die Folge: Atemprobleme durch Sauerstoffunterversorgung …mit allen daraus resultierenden und bekannt Lebenseinschränkungen, wie z.B. Lungenkarzinome, Kehlkopf- und Rippenfellkrebs.

Die „Asbestose“ ist seit 1943 (je nach Quelle bereits 1930 und 1936) als Berufskrankheit (DGUV) anerkannt

  • BK 4103 „Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose)“
  • BK 4104 „Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs oder Eierstockkrebs“
  • BK 4105 „Durch Asbest verursachtes Mesotheliom, des Rippenfells, des Bauchfells oder des Pericards (Herzbeutel)“
  • BK 4114 „Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen“

Eine private Anerkennung als „Opfer einer Asbestfaser-Exposition“ gibt es nicht; der Nachweis muß vom Opfer bewiesen werden und hier können frustrierende Jahre bis zu einer evtl. Anerkennung vergehen (Anmerk.: was nicht heißen soll, dass die berufliche Anerkennung einfacher ist – die KK scheuen bei Intoxikationen zu helfen und zu zahlen…) – auf Ihre gesundheitlichen und finanzielle Kosten! International ist Asbest nach wie vor ein Problem, da in vielen Ländern Asbest noch erlaubt ist und ebenso internationale Anwendung findet.


Eigenwerbung
AT-PUB-2023-A14 – „Fallbeispiele 2012-2023“, 10.06.2023
(Überarbeiteter Text auf 20 DIN A4-Seiten als PDF-Download, 1 MB)
Kauflink: https://bauen-und-gesundheit.de/downloads/fallbeispiele-2012-2023


Welche bekannte Symptome hat Asbest ?

Erste Anzeichen sind:

  • Nach langem fortschreitenden Reizhusten, Belastungen, tiefer Inspiration: Kurzatmigkeit
  • Nachlassende körperliche Belastung
  • „Trockener Husten“
  • Später Chronische Bronchities
  • Emphysematöse Lungenveränderung
  • Verdacht: Bläuliche Verfärbung von Fingerenden und Lippen
  • Fibrose des Lungengewebes

Da Symptome ähnlich einer chronischen Bronchities sind, gehen Betroffene oft zu spät zum klassischen Mediziner; eine parallele Untersuchung ggf. mit Probennahme der Arbeitsräume und dem privaten Zuhause findet ebenfalls zu selten statt!

 

Haben Sie Achtsamkeit ?

Nur mal so am Rande erwähnt, welche Falschdiagnosen im „Kronen-Pandemiealter“ hier umgesetzt worden sind, wenn der „Asbestose-Husten“ fälschlicherweise als „Virus-Symptom“ gedeutet worden ist, weil im „Panikzeitalter des Virus“ (2020-2023) detaillierte Diagnosen gegen den schnellen „Spritzwahn“ der Politiker, klassischen Mediziner und Mitläufer ausgetauscht worden ist! Haben Sie nachgefragt ?

„Jegliches Krankheitssymptom wurde nur noch als Viruserkrankung tituliert“:

 

Wie kann ich Ihnen helfen ?

Ich beschäftige mich ganzheitlich und holistisch mit „Gesundheit in der Architektur“ – als Baubiologe und Bausachverständiger ist die Gebäudeuntersuchung das A und O, Unregelmäßigkeiten aufzudecken und Ihnen über Lösungsmöglichkeiten zu helfen

Über eine gezielte Probennahme kann jeder potentiell gefährliche Baustoff u.a. (anorganische und organisches Material sowie Flüssigkeiten) auf seine Toxizität hin labortechnisch untersucht werden. Erst nach dem Wissen kann eine zielgerichtete Sanierung stattfinden, um neben dem Gesundheitsschutz auch die Kosten im Auge zu behalten, denn „Gesundheit im Raum“ ist Ziel für Sie und Ihre Familie/Nutzer  – Alles andere wäre „Russisches Roulette“.

In eigener Sache

Der Autor: Ich möchte mich kurz vorstellen. Meine Name ist Christian Lemiesz – der vor 200 Jahren eingedeutschte Name „Lemiesz“ heißt auf polnisch „Lemiesch“ und ist das Messer vorne am Pflug der den Acker durchpflügt – als Sachverständiger teile ich Fakten und Meinungen, zwischen Wahrheit und Lüge.

Meine Beiträge beruhen auf Erfahrung (mehrere Berufe, Ehrenamt, Privat), Wissen (6 Fachbereiche) und den neuesten Erkenntnissen der internationalen medizin-/wissenschaftlichen Forschung z.B. der Epigenetik, technischen Errungenschaften u.a. – ich bin analytisch, kritisch und hinterfrage … grabe oft das aus, was lieber gerne unter dem Teppich gekehrt bleiben will. Dargestellte Fakten und Beweise treffen nicht immer auf die Gegenliebe von Tätern und deren Mitläufern und so manch Kritiker, der sich der Wissenserweiterung gegenüber verweigert, weil doch die eigene Seifenblase so sicher und schön ist, als die Komfortzone verlassen zu müssen!

Ich trage zum Wissenstransfer und Weiterbildung (u.a. Berater, Dozent, Autor, Blogger) bei – viele Leser haben seit 2011 auch einen kostenlosen Nutzen zur Wissensanreicherung durch meine Beiträge erhalten (dieser Beitrag hat bisher: 3.199 Leser, Stand 23.11.2023) – nur von „Besucherzahlen“ allein kann dieser Blog, als Teil meiner beruflichen Leistungen mit der damit verbundenen Arbeit in der heutigen „Post-Viralen-Zeit“ mit Arbeits- und Gesundheitseinschränkungen in der bisherigen Form nicht weiter existieren. Jeder Beitrag ist ein zeitlicher Arbeitsaufwand der auch honoriert werden will: Daher habe ich mich im Frühjahr 2023 dazu entschlossen, umfangreiche Blogthemen nur noch als kostenpflichtige Publikationen anzubieten:

a) Digitale Publikationen (Wissenstransfer aus Architektur + Gesundheit)

Darüber hinaus biete ich weitere digitale Leistungen an:

b) Digitale Dienstleistungen (Digitaler Kauf analoger Dienstleistungen)
c) Digitale Termine (Kostenpflichtiges Buchen individueller Beratungstermine)

Mit Ihrem Kauf meiner digitalen Leistungen zeigen Sie mir, daß Sie die damit verbundene Arbeit weiter wertschätzen und den Sprung in das digitale Zeitalter gemeinsam mit mir bestehen wollen, Beiträge, Publikationen und Angebote auch zukünftig weiter nutzen zu wollen! Danke.

Christian Lemiesz
„Gesunde Räume – gesunde Menschen“
Holistischer Service in Baubiologie, Architektur & Gesundheit
https://Bauen-und-Gesundheit.de




Gesundheit: Wie erkenne ich Vergiftungen ?

Es gibt viele Arten von Vergiftungen

Im häuslichen Bereich kommen die beiden folgenden Varianten im Zusammenhang mit der Bausubstanz am häufigsten vor:

  • biologische
  • chemische

Vergiftungen – diese Varianten fallen oft relativ einfach auf, weil sich die Ursachen und Folgen relativ leicht optisch ablesen und über Probennahmen abbilden lassen.

Darüber hinaus gibt es zusätzlich noch weitere Vergiftungen im Bereich der:

  • physikalischen
  • mineralischen

Vergiftung, die oft nur durch Meßtechnik in Ursache und Wirkung nachweisbar ist.

 

Was müssen Betroffene wissen um als „Erste Hilfe“ richtig zu handeln ? Was sind die ersten Symptome ? Was sind die Ursachen/Auslöser? Was sollte man vermeiden ? 

– Dieser Beitrag im Volltext ist ab 03.04.2023 kostenpflichtig –

(Überarbeiteter Text auf 4 DIN A4-Seiten als PDF-Download)
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In eigener Sache

Der Autor: Ich möchte mich kurz vorstellen. Meine Name ist Christian Lemiesz – der vor 200 Jahren eingedeutschte Name „Lemiesz“ heißt auf polnisch „Lemiesch“ und ist das Messer vorne am Pflug der den Acker durchpflügt – als Sachverständiger teile ich Fakten und Meinungen, zwischen Wahrheit und Lüge.

Meine Beiträge beruhen auf Erfahrung (mehrere Berufe, Ehrenamt, Privat), Wissen (6 Fachbereiche) und den neuesten Erkenntnissen der internationalen medizin-/wissenschaftlichen Forschung z.B. der Epigenetik, technischen Errungenschaften u.a. – ich bin analytisch, kritisch und hinterfrage … grabe oft das aus, was lieber gerne unter dem Teppich gekehrt bleiben will. Dargestellte Fakten und Beweise treffen nicht immer auf die Gegenliebe von Tätern und deren Mitläufern und so manch Kritiker, der sich der Wissenserweiterung gegenüber verweigert, weil doch die eigene Seifenblase so sicher und schön ist, als die Komfortzone verlassen zu müssen!

Ich trage zum Wissenstransfer und Weiterbildung (u.a. Berater, Dozent, Autor, Blogger) bei – viele Leser haben seit 2011 auch einen kostenlosen Nutzen zur Wissensanreicherung durch meine Beiträge erhalten (dieser Beitrag hat bisher: 5.915 Leser, Stand 23.11.2023) – nur von „Besucherzahlen“ allein kann dieser Blog, als Teil meiner beruflichen Leistungen mit der damit verbundenen Arbeit in der heutigen „Post-Viralen-Zeit“ mit Arbeits- und Gesundheitseinschränkungen in der bisherigen Form nicht weiter existieren. Jeder Beitrag ist ein zeitlicher Arbeitsaufwand der auch honoriert werden will: Daher habe ich mich im Frühjahr 2023 dazu entschlossen, umfangreiche Blogthemen nur noch als kostenpflichtige Publikationen anzubieten:

a) Digitale Publikationen (Wissenstransfer aus Architektur + Gesundheit)

Darüber hinaus biete ich weitere digitale Leistungen an:

b) Digitale Dienstleistungen (Digitaler Kauf analoger Dienstleistungen)
c) Digitale Termine (Kostenpflichtiges Buchen individueller Beratungstermine)

Mit Ihrem Kauf meiner digitalen Leistungen zeigen Sie mir, daß Sie die damit verbundene Arbeit weiter wertschätzen und den Sprung in das digitale Zeitalter gemeinsam mit mir bestehen wollen, Beiträge, Publikationen und Angebote auch zukünftig weiter nutzen zu wollen! Danke.

Christian Lemiesz
„Gesunde Räume – gesunde Menschen“
Holistischer Service in Baubiologie, Architektur & Gesundheit
https://Bauen-und-Gesundheit.de