Nach 7 Jahren das erste Mal eine Betriebskostenabrechnung (BK) zu erhalten, obwohl eine gesetzliche (§ 556 Abs 3, BGB) und mietvertraglich jährliche Verpflichtung besteht ist schon ein starkes Stück, wenn die Vermieter den Mietvertrag einseitig (zu Ihren Gunsten) geändert haben und bisher die monatliche Vorkasse als Pauschalsumme akzeptiert hatten – 6 Jahre lang…und aus irgend einem Grund wird nach 7 Jahren das erste Mal eine BK gestellt und der Mietvertrag ein zweites Mal einseitig geändert, bzw. das Gewohnheitsrecht.
Die zudem noch falsch ist!
Sogar mehrfach falsch!
Und mit jeder Version immer unterschiedlichere Inhalte dazukommen und wegfallen.
Die ersten 2 Versionen der Vermieter waren falsch, da Inhalten enthalten waren, die nicht umlagefähig sind,
aber einen Juristen für die Version 3 einzuschalten, durch die angeforderten Rechnungen/Nachweise, auf einmal mehr Fragen als Antworten aufwirft, ist auch schon mit anderen Augen zu sehen, denn:
- Die Wohnfläche ist nach 7 Jahren auf einmal um 2,443 qm größer geworden
- Zudem sind aktuell nun 3 verschiedene Wohnflächen als Berechnungsgrundlage vorhanden: 50 qm, 52 qm und 52,443 qm – was gilt nun ?
- Wartungskosten (Mittel + Dienstleistungen) einer Wasseraufbereitungsanlage sind auf einmal enthalten – die Stadtwerke garantieren Trinkwasserqualität – Kosten einer zusätzlichen Wasseraufbereitung muß der Vermieter selber zahlen; gfs. kann der Mieter sogar Mietminderung geltend machen
- Heizkosten werden immer noch analog durch optische Ablesung über sog. „Lügenstäbchen“ ermittelt, obwohl seit 2014 eine Umrüstung erfolgen muß, die bis 2026 Gesetz wird! Die Vermieter kündigen seit Einzug 2016 die Umrüstung an…bisher ist jedoch bis 2023 Nichts geschehen. Wird der Mieter also vorsätzlich seit Jahren übervorteilt, wenn z.B. trotz der Nichtbenutzung eines Heizkörpers im Flur, 2000 verbrauchte Einheiten gezahlt werden sollen ? Einmal durch die Erwärmung im Sommer (Klimawandel – 38°C Spitze im Sommer) + Winter (der Heizkörper anderen Räume) und ein anderes Mal durch die Abwärme/Prozeßwärme von elektrischen Geräten (Herdplatte, Computer, Heizlüfter u.a.) in der Wohnung – der Mieter zahlt doppelt: Einmal die Stromkosten an die Stadtwerke, dann die Prozeßwärme als Heizkosten an die Vermieter! Das ist im Grunde genommen: Betrug!
- Nach der 3. BK ist die Gesamtsumme auf einmal niedriger geworden zur 2. BK, jedoch haben sich die Einzelkosten erhöht, so daß sich nicht sonderlich viel an der Summe der 3. BK zur 2. BK geändert hat (Die 1. BK-Version war knapp 1.400 EUR, die 2. BK-Version knapp 1.235 EUR und die 3. BK-Version knapp 1.180 EUR – irgendwie soll der Betrag nicht günstiger werden für den Mieter…werden deshalb an allen möglichen Kosten „herum gedreht“ ? Bei 1.180 minus 190 kommen 1.045 heraus und nicht 1.235 … )
- Der Umlageschlüssel fehlt im Mietvertrag bei Vertragsabschluß
- Die BK des Vormieters fehlt im Mietvertrag bei Vertragsabschluß
- Wie werden die Kanalgebühren berechnet, wenn die Vormieter auch schon einmal lt. Vermieter ein Paar waren
- und noch so Einiges mehr…
- Der Jurist gibt in seinem Schreiben offen zu, daß die Vermieter „aus Versehen“ alte Daten aus 2021 für 2022 übernommen hatten und diese alten Werte als neue Werte deklariert in die 2. BK gestellt und eingefordert haben (also die aktuellen Rechnungen aus 2023 überhaupt nicht für 2022 inkludiert haben, sondern irgendwelche anderen alten Werte genommen hatten) – ist das dann Dokumentenfälschung, Übervorteilung, Bereicherung oder schon Betrug ?
- Die Vermieter rechneten mit 50 qm in der 1. + 2. BK, der Jurist rechnet mit 52 qm in der 3. BK und lt. Teilungserklärung (Jurist) sollen 52,443 qm vorhanden sein, die der Jurist aus „Vereinfachungsgründen“ „zu Gunsten des Mieters“ auf 52 qm reduziert hat … auf einmal schenken die Vermieter dem Mieter Etwas ? Da muß man hellhörig werden und hinterfragen warum…
Wären nicht bisher 2x der falschen 1. + 2. BK-Versionen 2022 widersprochen worden, wäre der Mieter von seinen Vermietern mit der 2. BK mit knapp 190 EUR Heizkosten „übervorteilt“ worden, also im Grunde genommen hätten sich die Vermieter durch ihre falsche Datengrundlage an dem Mieter „bereichert“! Das ist nach §253 StGB eine Straftat! Auch bereits nur der Versuch, der schriftlich durch einen Juristen bewiesen ist!
WERBUNG – in eigener Sache:
Auszug AT-PUB-2023-A1403 – „Fall 03 – Fallbeispiele 2012-2023“, Teil 1
(überarbeiteter Text auf 5 DIN A4-Seiten als PDF-Download, 300Kb)
„Schnupperversion“: „Fall 03“ – Auszug aus den 15 Fallbeispielen
Kauf-Link: https://bauen-und-gesundheit.de/downloads/fall-03-fallbeispiele-2012-2023-teil-1
AT-PUB-2023-A14 – „Fallbeispiele 2012-2023“, 10.06.2023
(Überarbeiteter Text auf 20 DIN A4-Seiten als PDF-Download, 1 MB)
Kauf-Link: https://bauen-und-gesundheit.de/downloads/fallbeispiele-2012-2023
Nur durch das Schreiben des Juristen der Vermieter zur 3. BK, mit alten und neuen Änderungen und den Rechnungsnachweisen div. Kosten, sind diese „Ungereimtheiten“ im Vergleich zufälligerweise aufgefallen!
Nun ergeben sich neue, offene Fragen:
- Entsteht der WEG und gfs. anderen Mietern von 3 Gebäuden ein finanzieller Nachteil, wenn die BK mit einer kleineren Wohnfläche angesetzt werden bzw. wurden ?
- Haben die Vermieter die Bruttofläche lt. Architektenplanung oder die Nettofläche der Wohnung abzgl. Putz als Wohnfläche herangezogen, die Grundlage für viele Kostenberechnungen ist ?
- Welche Wohnfläche steht in der Teilungserklärung ?
- Mit welcher Größe geht der Balkon in die Wohnfläche hinein ?
- Wird der Balkon auch als Fläche irgendwo in der BK zur Kostenberechnung inkludiert ?
- Gilt das „Gewohnheitsrecht“, wenn die Vermieter vorsätzlich jahrelang den Mietvertrag „anders“ genutzt haben ?
- Gilt das „Gewohnheitsrecht“, wenn die Vermieter vorsätzlich falsche Daten jahrelang genutzt hatten ?
Fragen an das Finanzamt (FA):
- Bestehen steuerliche Vorteile für die Vermieter, wenn dem FA eine kleinere Wohnfläche gemeldet werden ?
- Bestehen steuerliche Vorteile für den Mieter, wenn die Vermieter dem FA eine kleinere Wohnfläche gemeldet werden ?
- Welche Wohnungsfläche ist dem FA a) vor und b) während der Mietzeit des Mieters jährlich durch Abrechnungen gemeldet worden ?
- Welche Wohnungsfläche für die Errechnung der Grundsteuer ist c) vor und d) nach 2022 dem FA gemeldet worden ?
Fragen an die Stadtwerke (SW):
- Welche Wohnungsbelegungszahl ist den SW a) vor und b) während der Mietzeit des Mieters für die Berechnung der Kanalgebühren gemeldet worden ?
Ist deshalb der Jurist hinzugezogen worden, weil die Vermieter nun fürchten, die Falschberechnung fliegt jetzt auf und gfs. damit ihre kriminellen Machenschaften (Vermieter haben/hatten ein Steuerbüro….!) ?
Je tiefer in den 3 Datenvergleichen gegraben wird, desto mehr „Ungereimtheiten“ und „Unwahrheiten“ bei der Abrechnung werden zutage geschaufelt – 9 Seiten der Kritik über falsche Inhalte sind dem Juristen zugeschickt worden. Es ist davon auszugehen, daß die Sache vor Gericht geht, wenn der Jurist „weiterhin dumm handelt“ … dann wird auch das Finanzamt, Stadtwerke u.a. befragt werden müssen, welche Datengrundlage ihnen gemeldet worden ist, um Licht in den dunklen Datendschungel zu bringen …und bei Falschmeldung von Daten an Behörden und Institutionen, verursacht der Jurist ein nicht abschätzbaren Schaden bei seinen Mandanten durch die vermieterseitige Involvierung und sein Schreiben selber; z.B. durch eine Steuernachprüfung des FA, Zivil- und strafrechtliche Delikte der Vermieter u.a.. Was mag die Rechtsanwaltskammer zu dem Verhalten ihres Mitglieds meinen ? Ein Eigentor der Unbedarften ?
Sind Sie auch Mieter und haben Ihre BK einmal „auf Herz & Nieren“ überprüft ?
Update 27.11.2023: Hierzu mal einige interessante Links im Internet gefunden, als eine Kundin ähnliches Problem hatte:
https://discovergy.com/blog/neue-heizkostenverordnung
https://alleantworten.de/wann-muessen-heizkostenverteiler-ausgetauscht-werden
https://www.schneideranwaelte.de/wohnungseigentumsrecht/funkbasierte-heizkostenverteiler-weg-beschluss-moglich
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In eigener Sache
Der Autor: Ich möchte mich kurz vorstellen. Meine Name ist Christian Lemiesz – der vor 200 Jahren eingedeutschte Name „Lemiesz“ heißt auf polnisch „Lemiesch“ und ist das Messer vorne am Pflug der den Acker durchpflügt – als Sachverständiger teile ich Fakten und Meinungen, zwischen Wahrheit und Lüge.
Meine Beiträge beruhen auf Erfahrung (mehrere Berufe, Ehrenamt, Privat), Wissen (6 Fachbereiche) und den neuesten Erkenntnissen der internationalen medizin-/wissenschaftlichen Forschung z.B. der Epigenetik, technischen Errungenschaften u.a. – ich bin analytisch, kritisch und hinterfrage … grabe oft das aus, was lieber gerne unter dem Teppich gekehrt bleiben will. Dargestellte Fakten und Beweise treffen nicht immer auf die Gegenliebe von Tätern und deren Mitläufern und so manch Kritiker, der sich der Wissenserweiterung gegenüber verweigert, weil doch die eigene Seifenblase so sicher und schön ist, als die Komfortzone verlassen zu müssen!
Ich trage zum Wissenstransfer und Weiterbildung (u.a. Berater, Dozent, Autor, Blogger) bei – viele Leser haben seit 2011 auch einen kostenlosen Nutzen zur Wissensanreicherung durch meine Beiträge erhalten (dieser Beitrag hat bisher: 626 Leser, Stand 23.11.2023) – nur von „Besucherzahlen“ allein kann dieser Blog, als Teil meiner beruflichen Leistungen mit der damit verbundenen Arbeit in der heutigen „Post-Coronalen Zeit“ mit Arbeits- und Gesundheitseinschränkungen in der bisherigen Form nicht weiter existieren. Jeder Beitrag ist ein zeitlicher Arbeitsaufwand der auch honoriert werden will: Daher habe ich mich im Frühjahr 2023 dazu entschlossen, umfangreiche Blogthemen nur noch als kostenpflichtige Publikationen anzubieten:
a) Digitale Publikationen (Wissenstransfer aus Architektur + Gesundheit)
Darüber hinaus biete ich weitere digitale Leistungen an:
b) Digitale Dienstleistungen (Digitaler Kauf analoger Dienstleistungen)
c) Digitale Termine (Kostenpflichtiges Buchen individueller Beratungstermine)
Mit Ihrem Kauf meiner digitalen Leistungen zeigen Sie mir, daß Sie die damit verbundene Arbeit weiter wertschätzen und den Sprung in das digitale Zeitalter gemeinsam mit mir bestehen wollen, Beiträge, Publikationen und Angebote auch zukünftig weiter nutzen zu wollen! Danke.
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Christian Lemiesz
„Gesunde Räume – gesunde Menschen“
Holistischer Service in Baubiologie, Architektur & Gesundheit
https://Bauen-und-Gesundheit.de