Ratingen, 06.06.2025, Update 09.06.2025
Diese Seite ist speziell für den Juristen Alexander U. meiner aktuellen Vermieter meiner Privatwohnung eingestellt und „aufgehübscht“, der wiederholt mein berufliches Impressum über die Ex-Url „https://bauen-und-gesundheit.de/impressum“ für seine „zivilrechtlichen Spielchen“ gegenüber Gerichten mißbraucht, um mich bei Gericht zu diskreditieren und die Richter dazu beinflussen pateiisch zu werden, sich gegen das Opfer zu positionieren, damit der Kläger den Prozeß gewinnt. Das ist Unterstützung zur Rechtsbeugung!
Sollten Sie Herr Alexander U. weiterhin mein Impressum mißbrauchen, werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Da Sie Herr Alexander U., mein Impressum wiederholt mißbrauchen, leite ich straf-/rechtliche Schritte gegen Sie ein und beschwere mich nicht nur bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer über Sie – ich fühle mich durch Ihr Verhalten „gestalkt“ (s. §238 StGB „Nachstellung“ u.a.), da Sie mir nun auch beruflich nachgehen. …und da Sie ja gerne Auszüge aus meinem Impressum den Richtern des privaten mietrechtlichen Verfahrens meiner Vermieter wegen „Nässeschaden mit Schimmelpilzfolge ohne Sanierung“ …also Mietvertragsverletzungen seitens der Vermieter, gegen mich mitteilen wie bisher, liefern Sie mir auch die gleich damit die Beweise über das Gerichtsverfahren ….wie bisher erwartet! Danke!
Durch Ihren erneuten Mißbrauch meines Impressum in Ihrem Schreiben vom 21.05.2025 an das Landgericht Düsseldorf zwingen Sie mich nun dieses Schreiben an das „Bundesministerium für Justiz in Berlin“ und das „Ministerium für Justiz in NRW“ mit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die „rechtsbeugenden“ Richter abzuschicken, was bisher nur geplant gewesen ist.
Dank Herrn Alexander U. ist diese Seite im aktuellen dynamischen Umfang nun auch über die folgende Domain „http://Rechtsbeugung.Tatort.Haus“ international erreichbar.
Rechtsbeugung lt. § 339 StGB: „Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft“ (Quelle und (c): https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html und https://dejure.org/gesetze/StGB/339.html)
Ein Zitat meines Impressums, daß Sie als Besucher meiner BERUFLICHEN Webseite durch den o.g. Mißbrauch über einen anderen Link der Frontpage bzw. im Footer erreichen können:
„Vorwort
Meine Webpräsenz ist mit größter Sorgfalt erstellt und mit dem Studium diverser Rechtsgrundlagen verbunden – mir liegt es fern vorsätzlich irreführende Inhalte darzustellen, dennoch kann es vorkommen, daß Inhalte nicht richtig oder unvollständig dargestellt sind. Ich bin auch nur ein Mensch der sein Wissen aus der Erfahrung anderer Menschen hat die Wissen verteilen – so funktioniert unserer Welt. Nette und soziale Menschen weisen auf Fehler zur Optimierung hin, daher akzeptiere ich keinerlei Abmahnung ohne mir vorher die Möglichkeit zu geben, die entsprechende/n Textstelle/n zu ändern.
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung, Informationsmaterialien und neu modernen Formen der Erpressung sowie der Diskreditierung per Linkweitergabe wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ich behalte mir ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, wie etwa durch Spam-Mails und Mißbrauch oder der Miß-Nutzung von Links dieser Webpräsenz zur Diskreditierung, vor.
Diese Webpräsenz mit allen seinen Seiten und Texten sowie Informationen basieren auf den Artikeln 3 und 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Zitat:” “Artikel 3” [Gleichheit vor dem Gesetz]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
Zitat:” “Artikel 5” [Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.”
Quelle und (c):
Bundesregierung von Deutschland“
Hier noch einmal die Bilder beider Wasserschäden aus 2016 + 2024 mit Schimmelpilzfolge
– ohne fachgerechte Sanierung bis heute
1. Wasser- und Schimmelpilzschaden 2016 durch Altschaden in Mietwohnung – Ulmenstr. – Ursache Badseite
1. Wasser- und Schimmelpilzschaden 2016 durch Altschaden in Mietwohnung – Ulmenstr. – Folge Küchenseite
– dieser kontaminierte Putz ist heute noch vorhanden – es wurde nur eine oberflächliche Fruchtkörperbeseitigung umgesetzt und keine notwendige Sanierung mit Putzaustausch wie besprochen mit Sanierer, Vermieter und Mieter – daher wird die Miete seit 2016 monatlich unter Vorbehalt gezahlt und es läuft dann & wann ein HEPA-Filter vor dieser Wand – eine Beweissicherung, daß der Putz nach der angebliche Sanierung immer noch kontaminiert ist liegt per Laboruntersuchung von kontaminierten Putzproben jederzeit reproduzierend vor – eine notwendige Freimessung zur Bestätigung der fachgerechten Schimmelpilzsanierung hat durch den Vermieter beauftragt, nie stattgefunden. Das ist rechtlich gesehen „Vorsatz“ und „Körperverletzung“ aus „niederen Beweggründen“! Geld sparen ist wichtiger, und nicht Mietergesundheit zu schützen – und damit Kardinalpflichtverletzung des Mietvertrages seitens der Vermieter. Eine Schadensminimierung(spflicht) seitens der Vermieter hat es nie gegeben, denn die Mietergesundheit spielt bei Geld keine Rolle! …und dieses Schema wiederholt sich bei vielen anderen Betroffenen auch und Richter schauen weg bzw. bezichtigen über Falschgutachten und Falschaussagen von falsch bestellten öbuv. Sachverständigen (die nachweislich falsch bestellt worden sind!) den Mieter noch über ein Falschurteil noch als Täter… Beweise hierzu liegen genügend vor! …und die eigentlichen Täter bleiben unbehelligt, aber der Mieter ist gesundheitlich, wirtschaftlich und finanziell ruiniert – das ist „Recht in Deutschland“…jederzeit reproduzierbar! …weil das Opfer, Teil des Wirtschaftskreislauf der Geldvermehrung ist… (s. Text unten, „Das System Willkür“)
(s. https://Opferhilfe.eu „Fall 2“)
–
2. Wasser- und Schimmelpilzschaden 2024 durch Altschaden in Mietwohnung – Ulmenstr. – Ursache + Folge Küche
2. Wasser- und Schimmelpilzschaden 2024 durch Altschaden in Mietwohnung – Ulmenstr. – Folge Küche
(s. https://Opferhilfe.eu „Fall 2“)
Ehemaliges Impressum,
wegen Mißbrauch der Rechtsanwaltkanzlei meiner aktuellen Vermieter meiner Privatwohnung auf eine eigene Webpage gesetzt:
Ratingen 04.06.2025
Ratingen, 26.04.2025
Sehr geehrte Damen und Herren des Amtsgerichts Ratingen,
Sehr geehrte Damen und Herren des Landgericht Düsseldorf,
als Reaktion auf den Beschluß des Amtsgerichts Ratingen vom 22.04.2025 und dem Schreiben der Klägerseite über die Rechtsawaltskanzlei T. GmbH aus Viersen vom 17.04.2025, am 25.04.2025 über den Mailweg meines Juristen erhalten, nehme ich wie folgt Stellung:
Da die Amtsrichterin Frau Dr. D. aus Ratingen nicht imstande ist, 2 fachliche Beschwerden meinerseits, über meinen Juristen Ihnen zugesandt, eine Entscheidung über die fachliche Qualifikation einer öbuv. Sachverständige zu treffen und die Entscheidung an das Landgericht Düsseldorf abgibt, die auch dafür auch keine fachliche Einschätzung der beruflichen Qualifikation einer öbuv. Sachverständige im falschen Bestellungsgebiet leisten kann
sowie der 2. Jurist meiner Vermieter meiner Privatwohnung der Ulmenstr., mein berufliches Impressum per Nennung des Links in dem Verfahrenschriftverkehr für seine „zivilrechtlichen Spielchen“ öffentlich zu benutzen, da ihm die fachliche Gegenargumentation fehlt,
bin ich dazu gezwungen über mein berufliches Impressum Ihnen zu antworten und stelle den Sachverhalt damit ebenfalls öffentlich klar.
Es geht im vorliegenden Fall nicht um meine berufliche Kompetenzen, sondern:
a) um vermieterseitig verantwortliche wiederholte Bau- bzw. Wasserschäden mit Nässefolge über Monate hin weg mit Schimmelpilzbildung, Fäkalkeime, nasse Estriche und Wandbereiche u.a. in meiner Privatwohnung in einem ca. 25 Jahre alten BastBau-Gebäude und der vorsätzlichen gesundheitlichen Schädigung (Jurist und Vermieter wissen aus vergangenen Schriftverkehr nachweislich, daß ich eine Schimmelpilzallergie u.a. habe!) durch Verweigerung der vertraglichen Pflichten, Verweigerung der vermieterseitigen Schadensminimierungspflicht und Unterlassene Hilfeleistung, als aktive 1. Entmietungsmaßnahme, da der männliche Part meiner Vermieter dringend das Geld aus dem Wohnungsverkauf für die Refinanzierung der hohen Krankenhaus- und Krankheitskosten seiner Frau benötigt, was er mir seit Jahren vorwirft, warum ich nicht „endlich“ ausziehe! Das Gerichtsverfahren ist die 2. aktive Entmietungsmaßnahme meiner Vermieter. Der mehrfache Vertragsbruch ist Vorsatz aus niedrigen Beweggründen.
Bilder zu den beiden Bauschäden mit Nässe- und Schimmelpilzfolgen aus 2016 und 2024 sehen Sie unter meinem Blogbeitrag „Ulmenstr.“ unter: https://bauen-und-gesundheit.de/2025/04/14/gebaeudeforensik-de.
b) um die berufliche Kompetenz bzw. Qualifikation einer öbuv. Sachverständige, die „nur“ eine Bestellung im Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“, nicht jedoch für den Fall notwendige „Schimmelpilze“ hat und soll hier ein Gutachten über die Ursache und Folge der Schimmelpilzschäden sowie die gesundheitliche Schädigung meiner Gesundheit erstellen, der jedoch die berufliche Qualifikation dafür fehlt.
Zwei Mal habe ich bereits über meinen Juristen der Bestellung der Amtsgericht Richterin, die Zulassung als „öbuv. Gerichtssachverständige“ der nicht qualifizierten Fr. Dr. P., fachlich widersprochen.
Sie begehen Rechtsbruch, wenn Sie eine öbuv. Sachverständige Frau Dr. P. aus Ratingen als gerichtliche öbuv. Sachverständige in einem „Schimmelpilzfall durch Nässeschäden mit Folge Intoxikation meiner Gesundheit“ durch vermieterseitigen Vorsatz zu lassen, die keinerlei schriftliche Befähigung in diesem Bestellungsgebiet „Schimmelpilze“ nachweisen kann – sie hat lediglich eine Bestellung im Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ und nicht „Schimmelpilze“, was sie in den Schreiben gegenüber dem Amtsgericht Ratingen jedoch behauptet hier „Erfahrungen“ zu haben, aber diese nicht beweisen kann. Ansonsten stellt dies m.E. ein Mißbrauch der öffentlichen Bestellung dar, wenn vorgegeben wird hier „Erfahrungen“ zu haben, die jedoch nicht nachweisbar sind. Ich werde diese Behauptung über die Bestellungsbehörde IHK Düsseldorf prüfen lassen.
Wie Sie wissen, geht es vor Gericht um jederzeit reproduzierbare Beweise, also Fakten und nicht um lediglich Behauptungen, was Sie als Richter wissen sollten, ansonsten verlassen Sie Ihre neutrale Position und werden damit befangen, durch Ergreifung einer Partei! Sie dienen als Staatsdiener dem Deutschen Volk und dürfen Ihre private Meinung beruflich nicht nachgehen. Ansonsten wäre der Richterposten mit falschen Staatsdienern besetzt, wenn die persönliche Meinung das berufliche Urteilsvermögen bestimmt. Das wäre Rechtsbeugung!
Sie begehen einen Verfahrensfehler, bevor das Verfahren überhaupt startet, wenn Sie eine Sachverständige im falschen Bestellungsgebiet zulassen und damit ein späteres Urteil auf „Lügen“ aufbauen – zu meinen Lasten – was zumindest einige Richter am Landgericht Düsseldorf nachweislich tun (siehe „Kaiserswerther Str.“ unter: https://bauen-und-gesundheit.de/2025/04/14/gebaeudeforensik-de!)
Ich werde alle befangenen Richter wegen Rechtsbeugung ablehnen müssen, wenn sie vorsätzlich Ihre Richterkompetenz überschreiten und eine/n „falsche/n“ Sachverständige/n im Verfahren zu lassen!
Im Übrigen ist es ein Armutszeugnis des 2. Juristen Alexander U. meiner Vermieter, mein berufliches Impressum für einen privaten zivilrechtlichen Fall zu mißbrauchen, um mich bei den Richtern öffentlich diskreditieren zu wollen, da ihm die fachliche Gegenargumentation fehlt und damit „unter die Gürtellinie“ gehen muss, was Auslöser dieses Schreibens in meinem Impressum ist!
Im Gegensatz zu Frau Dr. P. kann ich als nicht öbuv. Bausachverständiger und Baubiologe eine Befähigung in der Schimmelpilzkunde schriftlich jederzeit nachweisen und muss nicht nur einfach unbewiesene Behauptungen aufstellen aufgrund irgendeiner Bestellung, was eine öbuv. Sachverständige jedoch tut, um sich dann noch an meinem Geld mit bisher 4.000 EUR zu bereichern!
Nachsatz 07.05.25: Es geht in diesem Fall auch um:
- Straftat: Falsche Nebenkostenabrechnung mit a) grundsätzlicher und b) evtl. gewerblicher Steuerhinterziehung (über die Steuerkanzlei des weiblichen Part der Vermieter) – der Fall liegt seit ca. 1/2 Jahr beim Finanzamt Düsseldorf zur Prüfung
- Straftat „Betrug“ bei der Nebenkostenabrechnung: Mehrfache Übernahme alter Beträge aus den Vorjahren – durch Vermieter lt. schriftlicher Zeugenaussage deren 1. Juristen zugegeben
- Straftat „Erpressung“ und „Übervorteilung“ / „Bereicherung“ durch 1. Juristen – die Wohnungsgröße wurde willkürlich nach 7 Jahren um 2,44 qm auf dem Papier vergrößert, um höhere Nebenkosten einzufordern – der angeforderte Nachweis der willkürlichen Wohnungsvergrößerung blieb jedoch bis heute aus! (Daher liegt der Fall beim Finanzamt Düsseldorf, um die wahre Wohnungsgröße zu erfragen!)
- Mehrfache nachweisliche Falschaussagen bzgl. der Pflichten der Vermieter bzgl. des Mietvertrages
- Bisher ist jeder Kaufinteressent der Wohnung vom männlichen Part der Vermieter bzgl. Altschäden angelogen worden und da ein HEPA-Filter in der Küche unter der Spüle seit 2016 steht, fragt natürlich jeder potentielle Käufer nach, was es damit auf sich hat – allein ich habe bereits 2 Wasserschäden mit Schimmelpilzfolge in der Wohnung erlebt: Der 1. Nässeschäden 2016 ist nicht fachgerecht saniert worden – der 2. Nässeschäden 2024 ist überhaupt nicht saniert worden (um den Mieter aus der Wohnung heraus zu ekeln) und darum wird jetzt vor Gericht gestritten. Vor mir gab es mindestens bereits einen weiteren Altwasserschaden mit Schimmelpilzfolge … also mindestens 3 insgesamt! Beweismaterial liegt vor!
- Seit Einzug 2016 erfolgen Beleidigungen und Beschimpfungen durch den männlichen Part der Vermieter mir gegenüber unter die Gürtellinie, weil mir als Umwelterkrankter mit Chemikaliensensitivität, CFS und Schimmelpilzallergie, die Menschenrechte und Grundrechte aberkannt werden und nach seiner Meinung hin „solche Leute wie ich ins Sanatorium gehören und nicht Mieter seiner Wohnung!“
- Das aktuelle Gerichtsverfahren ist also eine „Entmietungsmaßnahme unter Vorwand“, die eigenen Rechts- und Gesetzesübertretungen zu kaschieren und einem Unschuldigen „in die Schuhe zu schieben“ – Beweise hierzu liegen genügend vor, nur ob sie vor Gericht gehört werden ist eine andere Frage….
- Seit dem 1. Miettag wurde das Mietverhältnis seitens der Vermieter sukzessiv verschlechtert, da die gesetzlichen Pflichten den Vermieter unbekannt sind und alle „Probleme“ dadurch, dem Mieter in die Verantwortung gesetzt worden sind. „Der Mieter soll nur zahlen und ansonsten die Klappe halten und am besten gar nicht in der Wohnung wohnen…“
- Der Estrich im Bereich des 2 Wasserschadens ist heute – 1 Jahre später – noch feucht! Dieser ist wie der erste Wasserschaden 2016, den ich in der Wohnung an gleicher Kommunwand miterlebt habe, auch nicht extra getrocknet worden – Schimmelpilze können sich bereits nach nach 48 Std. bilden und so permanente Kontaminationen durch Mykotoxine und Sporen hervorrufen, daher wird seit 2016 mehr als notwendig täglich gelüftet und es läuft zusätzlich ein HEPA-Filter dann und wann in der Küche unter der Spüle im Schadensbereich. Der männliche Part der Vermieter hatte selber die Nässe 2016 mit seiner Gann-Hydromette gemessen, jedoch keine Trockungsmaßnahmen eingeleitet….solche Mietvertragsverletzungen ziehen sich seit 2016 bis heute 2025 hin!
- Der ca. 3 qm große, mit Schimmelpilzen nachweislich kontaminierte Putz in der Küche unter der Spüle, hätte in 2016 evtl. 500 EUR mehr gekostet – das war den Vermietern jedoch nicht wert – der kontaminierte Putz (s. Beweissicherung!) ist heute noch an der Wand und erzeugt gesundheitliche Folgeschädigungen bei entsprechender Luftfeuchtigkeit – ist der 1. Wasserschaden überhaupt der Gebäudeversicherung gemeldet worden ?
- Die Folgesanierung 2024 durch die nicht fachgerechte Sanierung in 2016 hätte in 2024 überhaupt nicht stattgefunden, wenn die Sanierung des Putzes in 2016 erfolgt wäre – ist der 2. Wasserschaden überhaupt der Gebäudeversicherung gemeldet worden ?
- Gfs. liegt hier also noch ein „Versicherungsbetrug“ vor !? Oder besteht eine „Unterversicherung auf falscher Wohnungsgröße“ basierend ?
- Für den Vermieter ist es jedoch a) preiswerter Nichts zu tun, b) gegen den Mietvertrag und c) gültigen Gesetze zu verstoßen und d) den Mieter fristlos zu kündigen…
- Das Geld für die monatliche Miete nehmen die Vermieter gerne, aber ihren gesetzlichen Pflichten die Wohnung in den mietvertraglich zugesicherten Zustand zu halten/zu versetzen, kommen die Vermieter nicht nach!
- Mietminderungen werden mit fristloser Kündigung und Räumungsklage beantwortet! …daß ist „Mietvertragsrecht“ in Deutschland….
- Darüber hinaus gibt es noch einige Straftaten die u.a. in Gemeinschaft mit dem 1. Jurist und gfs. der Hausverwaltung begangen worden sind – hierzu liegen Schriftstücke/Aktenzeichen seit April 2024 vor bei:
- – Oberste Bauaufsicht NRW
- – Obere Bauaufsicht Düsseldorf + Mettmann
- – Bauamt Ratingen
- – STA, OSTA und GSTA Düsseldorf
- – Bundesministerium für Justiz in Berlin
- – Ministerium für Justiz in Düsseldorf
- – Datenschutzbehörde in Berlin sowie Diverse
- – Finanzamt Düsseldorf
- Alles was an Ärger seit 2016 bis heute verursacht worden ist, ist Folge des Versagens der Vermieter in der Funktion als Vermieter und als soziale Mitmenschen!
Dieses Schreiben werde ich ebenfalls an das Bundesministerium für Justiz in Berlin und das Ministerium für Justiz in NRW weiterleiten und mich über Ihre Verfahrensweise beschweren. Der Fall ist seit Mai 2024 durch die strafrechtlichen Verhaltensfehltritte, Gesetzesverletzungen und andere Rechtsvergehen der Vermieter und deren 1. Jurist, nicht nur den Ministerien parallel bereits seit Anfang des Jahres 2025 bekannt (s. u.a. Auflistung zuvor).
Nachsatz 20.05.2025: Wie in meinem Schreiben vom 15.05.2025 über meinen Juristen mitgeteilt, habe ich das LG Düsseldorf darüber informiert, das es ein eigenes Bestellungsgebiet für „Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden (4420)“ gibt, wozu auch „Schimmelpilze“ gehören. Die Sachverständige kann jedoch nur eine Bestellung im Sachgebiet „Schäden an Gebäuden (6300)“ vorweisen. Sie hat also gegenüber dem Amtsgericht Ratingen bereits eine Falschaussage getätigt, damit Ihre Bestellung als öbuv. Sachverständige a) mißbraucht, um sich durch b) nachgewiesene mangelnde fachliche Spezialisierung zusätzlich noch c) finanziell zu bereichern!
Wählen Sie diese Sachverständige für den vorliegenden Fall, die bereits mehrfach Gesetze und Recht gebrochen hat, begehen Sie Rechtsbeugung und damit einen schweren Verfahrensfehler, bevor es überhaupt losgeht, denn wir wollen im Gerichtsverfahren jederzeit reproduzierbare Beweise aufgrund von Fakten und keine Schuldzuweisungen auf Basis von Annahmen und Vermutungen, im Kontext von Intoxikation, Chemikaliensensitivität, CFS und Schimmelpilzallergie, als gesundheitliche Einschränkung des Beklagten, weil die notwendige Ausbildung der öbuv. Sachverständigen fehlt.
Darüber hinaus wäre an anderer Stelle noch zu prüfen, in welchen Fällen vor Gericht diese Sachverständige ebenfalls d) Ihre Kompetenz falsch dargestellt hat, dadurch e) falsch von Gerichten bestellt worden ist und f) Unschuldige durch fehlende Fachkenntnis der öbuv. Sachverständigende, g) falsche Gerichtsurteile erhalten haben – hier also noch einige Straftaten durch Gerichte „legalisiert“ und „Opfer zu Tätern gemacht“, worden sind!
Ich habe den Fall bereits der zuständigen Bestellungsbehörde IHK Düsseldorf und der zuständigen Behörde Architektenkammer gemeldet, deren Mitglied die Sachverständige ist, um auf den Mißbrauch der Berufsausübung hinzuweisen und um Hilfe gegen den Vorsatz und dem Rechtsbruch der öffentlichen Bestellung zu bitten.
Mit umweltfreundlichen und gesunden Grüßen
Virtuelles Büro in 40882 Ratingen, NRW, Deutschland, Europa
Leider hat ein Richter am Landgericht Düsseldorf (Behörde) in der KW26/2025 wie erwartet (gegen das Opfer, also gegen mich) entschieden, daß eine öbuv. Sachverständige („Behörde“) im falschen Bestellungsgebiet ohne nachweisliche Sachkenntnis über eine öffentliche Bestellung Gutachten im falschen Bestellungsgebiet anfertigen darf – das ist für mich Rechtsbeugung und höhlt die „öffentliche Bestellung“ und damit auch das Ansehen der Bestellungsbehörde aus, die damit zum „Handlanger von kriminellen Handlungen“ wird – eine Rechtsprechung, bei der es nicht mehr um „Gerechtigkeit“ oder „Recht“ geht. „Unrecht wird zu Recht!“
(Natürlich muss ich als Opfer auch wieder die Gerichtskosten tragen…obwohl die Amtsrichterin in Ratingen das Landgericht Düsseldorf beauftragt hat, den eigen erzeugten Fall zu verhandeln, weil sie für Ihr eigenes Verhalten nicht einsteht – das ist dann Recht in Deutschland…)
Für Schimmelpilze hat die zuständige Bestellungsbehörde die IHK Düsseldorf extra ein eigenes Bestellungsgebiet für „Schadstoffe in Innenräumen und Gebäuden“, was die öbuv. Sachverständige nicht hat – sie hat lediglich „Schäden an Gebäuden“, wo die Schimmelpilze nicht dazu gehören (s. „Fall 2“ auf https://Opferhilfe.eu)
Bereits in einem andern Fall (s. „Fall 1“ auf https://Opferhilfe.eu) hat ein anderer Richter am Landgericht Düsseldorf ebenso entschieden, daß sogar ein Malermeister der Handwerkskammer (Ohne Ahnung von Bautechnik, Bauphysik, Architektur, Schimmelpilze, Metallurgie, Blowerdoor-Messung, Probennahmen etc.) der eine Bestellung nur im „Maler- und Lackierhandwerk“ hat, Gutachten über Schimmelpilze ohne zusätzliche Bestellung in „Schimmelpilzfällen“ und damit ein nachweisliches Falschgutachten in mehren Punkten sowie mündlicher Falschaussage vor Gericht zu meinen Lasten (ca. 140.000 EUR Gesamtschaden ohne gesundheitlichen Schaden und ohne Umsatzverluste – der Täter – Ex-Vermieter – blieb bisher unbehelligt!) durch „Vorsatz, Willkür, Rechtsbruch, Rechtsbeugung“ erzeugt hat. Und die Richter am LG Düsseldorf ließen dieses Falschgutachten zu, was Basis des Urteils gegen mich ist – der Fall liegt jetzt als Berufungsklage am Oberlandgericht Düsseldorf – ich bin gespannt ob die „Rechtsbeugung legal so weitergeht„… mir sind bis dato nun 3 Richter am Landgericht Düsseldorf bekannt, die „so“ verfahren.
Mit dem vorliegenden Fall „Ulmenstr.“ passiert also das Gleiche wie bei der „Kaiserswertherstr.“ ein zweites Mal…für mich ist das ein Schema bzw. ein System! Täterschutz und nicht Opferschutz, obwohl im Gesetzestext das Opfer annehmen könnte, Schutz durch das Gesetz zu erhalten…
Update 06.06.2025: Ich habe mich aufgrund der richterlichen Entscheidung am Landgericht Düsseldorf in der KW 26/2025 heute dazu entschieden, mit dem Thema „#Rechtsbeugung“, „#Mißbrauch der #öffentlichen #Bestellung“ und „Das #System #Willkür“ (#Buchprojekt) über #Youtube und andere #Videokanäle an die breite #Öffentlichkeit zu gehen, um über diesen #Mißstand im deutschen #Rechtssystem und an #Gerichten mit der #Erzeugung von vielen „#unschuldigen #Opfern“ #international #Gehör zu verschaffen. Wir haben #Täterschutz in Deutschland!
Vorsatz, Willkür, Rechtsbruch, Rechtsbeugung
Seit Aufnahme meiner freiberuflichen Tätigkeit als u.a. Bausachverständiger und Baubiologe 2008, habe ich die o.g. rechtlichen Begriffe mit alarmierender Zunahme bis heute in Fällen, wo es um die vorsätzliche Schädigung von Gesundheit unschuldig betroffener Bürger durch Zweite und Dritte geht, wider-rechtliche Entwicklung in Deutschland festgestellt, egal ob im beruflichen, ehrenamtlichen oder privaten Umfeld.
Erstes Projekt hierzu war 2014 „Das Gebäude-Gesundheitszeugnis“ (das von dem VDI e.V. meines ehemaligen Arbeitskreis „Architektur & Bautechnik“ mit einer Vortragsreihe an der FH Düsseldorf unterstützt wurde) – heute die „Vermieterselbstauskunft“, ein Schutzmechanismus vor Mißbrauch aufzubauen; Beides ist als mein geistiges Eigentum kostenpflichtig in meinem Publikations-Webshop unter https://eBooks.Jetzt zu kaufen.
Egal in welchem Sachgebiet, Wirtschaftsbereich oder Rechtsbereich – alle Fälle laufen nach dem gleichen Schema / Muster ab! …wenn sich ein Schema in unterschiedlichen Bereichen gehäuft wiederholt, liegt ein System vor!
Über dieses „System Willkür“ schreibe ich seit einigen Jahren ein Buch – die Auslöser zu diesem Buch sind die beiden privaten Fälle von vorsätzlicher und legaler Körperverletzung (lt. div. Behörden) durch u.a. „unsoziale + kriminelle Vermieter“ in Ratingen und „rechtsbeugende Richter“ am Landgericht Düsseldorf; über verschiedene Fälle her bekannt und auch hier in einer bedenklicher Häufigkeit vorhanden. Das System ist traurigerweise jederzeit reproduzierbar, da wir angeblich in Deutschland doch in einer „Sozialen Demokratie“ leben sollen, die sich sogar noch als „Rechtsstaat“ bezeichnet !? …leider nur auf dem Papier – die Realität sieht anders aus: „Wir haben Täterschutz!“
Wollen Sie des Pudels Kern kennenlernen, wie das „Rechts- und Wirtschaftssystem Deutschland“ funktioniert (aus der Perspektive des unschuldigen Opfers durch Zweite und Dritte zum Täter gemacht), seien Sie gespannt auf mein kommendes Buch!
Besser als Informationen über ein Opfer können Sie nicht erhalten, denn nur das Opfer kennt den Mißbrauch von Recht am eigenen Leib!
AT-PUB-2024-A27 – „Das System Willkür“, E: 16.05.2024
(Version 1.0, überarbeiteter Text auf xx DIN A4-Seiten als PDF-Download, xx MB)
Arbeits-Link: https://bauen-und-gesundheit.de/downloads/das-system-willkuer
Aus der Not mache ich eine Tugend, um dieses Martyrium auch zu verarbeiten, was mir das Leben seit 2011 schwer macht – ich biete die Highlights des „System Willkür“ auch als kostenpflichtige Weiterbildungsmaßnahme per Seminar und als Vortrag (Links folgen) an, falls Sie als ebenfalls Betroffener die „Tiefe des Kaninchenbaus“ erkunden wollen. Bis dahin lesen und erhalten Sie Hilfe auf:
https://Tatort.Haus
https://Opferhilfe.eu
„Fall 1“ ist der Auslöser des Buchs „Das System Willkür“ und „Fall 2“ ist die inhaltliche Wiederholung des Schemas nach „bekanntem Prinzip des Täterschutzes“ …als „willkürliches Systems“.
Das Milgram Experiment
DIE KRAFT DEINER STIMME
Zitat:“Ein Dozent, Professor kommt herein, sieht sich im Hörsaal um und sagt: „Sie da, zweiter Schreibtisch, Sie in der blauen Jacke, wie heißen Sie?“ Sie antwortet: „Alexis.“ „Alexis, bitte verlassen Sie meinen Hörsaal. Ich möchte Sie nie wieder in einer meiner Vorlesungen sehen“, sagt die Dozentin. „Ich verstehe nicht“, antwortete die junge Dame. „Ich werde nicht ein zweites Mal fragen, danke.“ Die Dame verließ den Hörsaal. Anschließend fragte der Dozent die anderen Studierenden:
„Wozu gibt es Gesetze?“
Die Studierenden antworteten nacheinander wie folgt:
1. Soziale Ordnung.
2. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Person.
3. Damit Sie sich auf den Staat verlassen können.
4. Gerechtigkeit.
„Danke“, sagte er, nachdem er vom vierten Schüler „Gerechtigkeit“ gehört hatte. Der Dozent, Professor fährt fort: „Sag mal, war ich gerade unfair zu deinem Klassenkameraden? Das war ich in der Tat. Warum hat dann keiner von euch protestiert? Warum hat keiner von euch versucht, mich aufzuhalten? Warum wolltet ihr diese Ungerechtigkeit nicht verhindern?“, fährt er fort. „Seht ihr, was ihr gerade gelernt habt, hättet ihr in 1.000 Stunden Vorlesung nicht verstanden, wenn ihr es nicht selbst erlebt hättet.“ Du hast nichts gesagt, weil du selbst nicht betroffen warst. Und diese Haltung spricht gegen dich und gegen das Leben. Du denkst, es geht dich nichts an, also geht es dich nichts an. Nun, ich bin hier, um zu sagen: Wenn du nicht dazu beiträgst, Gerechtigkeit zu schaffen, wirst du eines Tages vielleicht auch Ungerechtigkeit erfahren. Und dann wird niemand mehr da sein, der dir gegenübertritt. Wahrheit und Gerechtigkeit leben in uns allen, und wir müssen dafür kämpfen, denn im Leben und in der Arbeit leben wir oft nebeneinander, aber nicht miteinander. Wir trösten uns damit, dass die Probleme anderer uns nichts angehen, uns nichts angehen, und gehen abends froh nach Hause, dass wir verschont geblieben sind. Doch es geht darum, füreinander einzustehen. Jeden Tag geschieht Ungerechtigkeit im Geschäftsleben, im Sport oder in der Straßenbahn, wenn man sich darauf verlässt, dass sich jemand anderes darum kümmert. Das reicht nicht. Es ist unsere Pflicht, für andere da zu sein und für andere einzutreten, wenn sie es nicht können. Ich bin hier, um Ihnen die Macht Ihrer Stimme beizubringen.
Ich möchte, dass Sie KRITISCHES DENKEN lernen, um für das Richtige einzustehen, auch wenn das bedeutet, sich gegen das zu stellen, was alle anderen tun. Los geht’s!
THE POWER OF YOUR VOICE
A lecturer comes in, looks around the lecture hall, and says, „You there, second desk, you in the blue jacket, what’s your name?“ She replies, „Alexis.“ „Alexis, please leave my lecture hall. I never want to see you in one of my lectures again,“ the lecturer says. „I don’t understand,“ the young lady replied. „I won’t ask again, thank you.“ The woman left the lecture hall. The lecturer then asked the other students:
„What are laws for?“
The students answered one after the other as follows:
1. Social order.
2. To protect the personal rights of the person.
3. So that you can rely on the state.
4. Justice.
“Thank you,” he said after hearing “Justice” from the fourth student. The lecturer continues: „Tell me, was I just being unfair to your classmate? I was indeed. Then why didn’t any of you protest? Why didn’t any of you try to stop me? Why didn’t you want to prevent this injustice?“ he continues. „You see, what you just learned, you wouldn’t have understood in 1,000 hours of lectures if you hadn’t experienced it yourself.“ You didn’t say anything because you weren’t affected yourself. And that attitude speaks against you and against life. You think it’s none of your business, so it’s none of your business. Well, I’m here to say: If you don’t contribute to creating justice, perhaps one day you’ll experience injustice too. And then there won’t be anyone left to confront you. Truth and justice live within all of us, and we must fight for them, because in life and at work, we often live side by side, but not with each other. We console ourselves with the fact that other people’s problems are none of our business, none of our concern, and go home at night glad that we were spared. But it’s about standing up for one another. Injustice happens every day in business, in sports, or on the tram when you rely on someone else to take care of it. That’s not enough. It’s our duty to be there for others and to stand up for others when they can’t.
I’m here to teach you the power of your voice.
I want you to learn CRITICAL THINKING to stand up for what’s right, even if that means going against what everyone else is doing. Let’s go!“
Quelle und (c): https://www.youtube.com/shorts/-0hckWEOaRs?feature=share
Wie unabhängig sind öbuv. Sachverständige ?
Hierzu fand ich am 08.06.2025 auf der Webseite https://von-wegen-rechtsstaat.de unter dem Titel „Wie unabhängig sind Sachverständige ?“ folgende Zitate der Frau Dr. Ursula Gresser, Professorin für Medizin an der Universität in München (aus „Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 23/ 2014 S. 12f)“), die genau dies nachweisbar wiedergeben, was ich seit 2011 von Gerichten, Staatsanwaltschaften und öbuv. Sachverständige für „Schäden an Gebäuden“ im beruflichen, ehrenamtlichen und privaten Umfeld her gespiegelt bekomme. Also seit nun mehr als 14 Jahren – das ist kein Zufall, daß ist ein sich jederzeit wiederholbares Schema bzw. System! Rechtsbeugung (Straftat lt. §339 StGB) als System!
Zitat:“Formell sind Gutachter unabhängig, die facto aber wohl viele nicht. So hat sich bei unserer Befragung von insgesamt 548 medizinischen und psychologischen Gutachtern in Bayern – 46% haben geantwortet – hergeben, dass 22,6% der antwortenden Befragten über 50% ihrer Gesamteinnahmen aus Gutachten beziehen, bei den Psychologen sind es 48.8%, bei den Psychiatern 29,2 %. Wer mehr als die Hälfte seiner Einnahmen aus Gutachten bezieht, hat in der Regel ein Interesse, Gutachtenaufträge zu bekommen und damit beginnt die Abhängigkeit.
Es hat sich ein kaum bis nicht kontrolliertes System entwickelt. Ich habe bereits an anderer Stelle erklärt, dass man aus der Erfahrung mit der deutschen Vergangenheit heraus versucht hat, ein komplett unabhängiges Rechtssystem zu installieren. Dabei hat man im Lauf der Zeit aber „Unabhängigkeit“ mit „Unkontrolliertheit“ und „keine Verantwortung“ verwechselt. Ein System ohne jede Kontrolle und Verantwortung wird auf die Dauer entgleisen […]
Auf die Frage, „Wurde Ihnen bei einem Gutachtenauftrag schon einmal eine Tendenz signalisiert? (betrifft nur von einem Gericht in Auftrag gegebene Gutachten)“ antworteten 24,7% aller Antwortenden mit „Ja.“. Bei den Psychologen gaben 45% „Ja“ an, bei den Psychiatern „28%“. Aus diesen Zahlen kann man schließen, dass es nicht selten ist, dass ein Gutachter bei Auftragserteilung durch ein Gericht signalisiert bekommt, wo es denn in der Tendenz hingehen könnte. […]
Die Signalisierung einer Tendenz durch ein Gericht bei Auftragsvergabe bedeutet nicht, dass der Gutachter diesem Tendenzsignal folgt. Aber zum einen ist es schwer, neutral zu bewerten, wenn man weiß, was wohl erwartet wird – auch Gutachter sind beeinflussbare Menschen mit einem Unterbewusstsein. Und zum anderen ist jedem klar, dass er möglicherweise zukünftige Aufträge gefährdet, wenn er dem Tendenzsignal nicht folgt. Wer mehr als die Hälfte seiner Einnahmen aus Gutachten bezieht oder gar sich auf Gutachten spezialisiert hat, ist darauf angewiesen, Aufträge zu bekommen. […]
Nach Aussagen der befragten Gutachter beginnt die Beeinflussung bereits mit der Auswahl des Gutachters. So lauteten Anmerkungen etwa: „Interessant ist, wer bei Gericht über die Vergabe der Gutachten entscheidet“, „Es ist allgemein bekannt, dass Gerichte bei der Auswahl der Gutachter das gewünschte Ergebnis vorwegnehmen“ […]
In Anrufen und Zuschriften von Gutachtern aus dem gesamten Bundesgebiet wurde uns mitgeteilt, dass die Verhältnisse in anderen Bundesländern vergleichbar sind […]
Ich kenne keinen Fall, in dem sich ein Auftraggeber für die Signalisierung einer Tendenz an den Gutachter verantworten musste. […] Diese Tendenzsignale erfolgen nach der Mitteilung von Gutachtern im Gespräch ohne schriftliche Dokumentation. […] Würde bei Verdacht auf Erstattung vorsätzlicher Tendenzgutachten ermittelt, so wie der Rechtsstaat es bei Verdacht auf eine strafbare Handlung tut, würde die Zahl der Tendenzgutachten rasch abnehmen.“
Quelle und (c): https://von-wegen-rechtsstaat.de/wie-unabhaengig-sind-sachverstaendige