Vermieterselbstauskunft

Publikation: „Vermieterselbstauskunft“
Wir leben doch in einer Demokratie, wo gleiches Recht für Alle gilt, oder ?
Leider nein, denn z.B. bei Mietverträge sind nicht alle Menschen gleich – Mieter sind oft ungleicher und werden auch als Solche ungleich behandelt von so manch Vermieter, der sich gleicher sieht.
Meine 33-jährige Erfahrung als Mieter; allein nur in Ratingen bei der Anmietung von 3 Wohnungen innerhalb von 11 Jahren, haben Vermieter sogar im Beisein von Zeugen vorsätzlich gelogen, als die Frage zu „Schimmelpilzaltschäden“ aus gesundheitlichen Gründen gestellt wurde – jeweils bei den späteren Renovierung fanden sich Schimmelpilzaltschäden! Wer schützt also den Mieter vor der Willkür rücksichtsloser Vermietern ?
Parallel zur „Mieterselbstauskunft“ bei der Anmietung von Immobilien, muß es auch eine „Vermieterselbstauskunft“ geben – diese schuf ich in der ersten Version 2015 mit dem „Das kleine Gebäudegesundheitszeugnis“ als Parallelprojekt zum „Das Gebäude-Gesundheitszeugnis“ unter https://Tatort.Haus.
Warum werden bei Mietverträge oft ein Großteil der Gesetze vom Vermieter ausgehebelt ? Wer gibt ihm das Recht dazu zu richten ?
„Gesundheitsschutz“ – ist Teil der Würde des Menschen, s. Art 1.1. GG – unser Basisgesetz für alle Menschen in Deutschland.
Die Vermieterselbstauskunft schafft hier für gleiche und klare Verhältnisse für Verantwortungsbewußte auf beiden Seiten.
AT-PUB-2023-A11 – „Vermieterselbstauskunft“,
überarbeiteter Text auf 5 DIN A4-Seiten als PDF-Download, 28 kB