Vermieterselbstauskunft

 

Publikation: „Vermieterselbstauskunft“

Wir leben doch in einer Demokratie, wo gleiches Recht für Alle gilt, oder ?

Nein, leider nein, denn z.B. bei Mietverträge sind nicht alle Menschen gleich – Mieter sind oft ungleicher und werden auch als Solche ungleich behandelt von so manch Vermieter, der sich gleicher sieht.

Meine 33-jährige Erfahrung als Mieter; allein nur in Ratingen bei der Anmietung von 3 Wohnungen innerhalb von 11 Jahren, haben Vermieter sogar im Beisein von Zeugen vorsätzlich gelogen, als die Frage zu „Schimmelpilzaltschäden“ aus gesundheitlichen Gründen gestellt wurde – jeweils bei den späteren Renovierung fanden sich Schimmelpilzaltschäden! Wer schützt also den Mieter vor der Willkür rücksichtsloser Vermieter ?

Parallel zur „Mieterselbstauskunft“ bei der Anmietung von Immobilien, muß es auch eine „Vermieterselbstauskunft“ geben, denn vor dem Gesetz sind doch alle Menschen/ Bürger gleich, Diese schuf ich in der ersten Version 2015 mit dem „Das kleine Gebäudegesundheitszeugnis“ als Parallelprojekt zum „Das Gebäude-Gesundheitszeugnis“ unter https://Tatort.Haus.

Warum werden bei Mietverträge oft ein Großteil der Gesetze vom Vermieter ausgehebelt bzw. ignoriert, was einem (einseitigen) BGB-Vertragsbruch gleich kommt ?? Wer gibt ihm das Recht dazu zu richten ?

„Gesundheitsschutz“ – ist Teil der Würde des Menschen, s. Art 1.1. GG – unser Basisgesetz für alle Menschen in Deutschland.

Die Vermieterselbstauskunft schafft hier für gleiche und klare Verhältnisse für Verantwortungsbewußte auf beiden Seiten.


Diese Publikation unterliegt dem Copyright von „Christian Lemiesz“ und ist eine kostenpflichtige Online-Publikation iHv. 25,00 EUR pro Download, von der Webseite:

https://bauen-und-gesundheit.de

Jede unauthorisierte Veröffentlichung und Download wird mit einer Vertragsstrafe iHv. 1.500,00 EUR in Rechnung gestellt und rechtlich unter voller Kostenerstattung geahndet. Bitte bleiben Sie fair und geben mir als Autor die alleinige Honorierung. 


AT-PUB-2023-A11 – „Vermieterselbstauskunft“, E: 19.04.2015 – U: 04.06.2024
(Version 2.2, überarbeiteter Text auf 5 DIN A4-Seiten als PDF-Download, 28 Kb)
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