Gebäudeenergiegesetz-Planer (Dach)

 

„Gebäudeenergiegesetz-Planer“ (Dach)

Zitat: „Die neuen Vorgaben des GEG zum erneuerbaren Heizen gelten seit dem 1. Januar 2024. Schrittweise wird damit der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung eingeleitet, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich beendet. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden“., lt. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

(Anmerk.: Was „klimafreundlich“ ist wird nicht definiert, weil oft das Wort „Wetter“ ideologisch gerne von Befürwortern des „menschengemachten Klimawandels“ mit dem Wort „Klima“ verwechselt wird – der Mensch kann das Klima lt. internationaler neutraler Wissenschaft nicht beeinflussen, daß zeigt auch die Erdgeschichte über die Archäologie der vergangenen Jahrtausende! Das Thema „klimafreundliche Wärmeversorgung“ oder wie der Volksmund hier gerne nutzt das „klimafreundliche Heizen“ ist ein künstliches, politisches und ideologisches Wortkonstrukt; und ein Widerspruch in sich – siehe „moderner Ablaßhandel“ (s. Parallelen Historie: Martin Luther/Wittenberg) = neue Steuer! Auch werden Sie für Ihre ausgeatmete Luft per CO2-Steuer „zur Kasse“ gebeten weil Sie als organisches Lebewesen nun einmal ‚frecherweise‘ auch noch atmen! ‚Nichtsdestotrotz‘ werden Sie als „Ende der Consumer-Kette“ für allen Übels auf diesem Planeten in die Verantwortung gesetzt und müssen über gesetzliche Vorgaben handeln – wer mehr über den echten Klimawandel wissen will, findet hier einige Auszüge: https://bauen-und-gesundheit.de/kohlenstoffdioxid)

Bei aktuellen Modernisierungsarbeiten beklagt der Fachverband FLiB e.V. sowie die Handwerkerschaft (Dachdecker-/Zimmerhandwerk) auf dem Workshop „Wie die Dachmodernisierung gelingt“ am 13.11.2024 in Bochum-Witten, das kein Planer bzw. Koordinator bei der Sanierungsplanung (von Dächern des Altbestands) involviert ist, der die Planungsdetails vorgibt – also klassisch die Architektenarbeit.

Standardmäßig sind 3 Parteien auf der Baustelle vertreten:

  • Der Energieberater, der berufs- und haftungsrechtlich keine Planungsleistungen anbieten darf; es oft jedoch tut!
  • Der Handwerker, der berufs- und haftungsrechtlich keine Planungsleistungen anbieten darf; es oft jedoch tut!
  • Der Bauherr, der meint, diese beiden oberen Beteiligte für eine fachliche Sanierungsplanung ausreichen und um zusätzliche Kosten zu sparen auf den Architekten zu verzichten!

Besonders im Zuge der Einführung des GEG (Gebäudeenergiegesetz) seit Anfang 2024 ist es notwendig, daß es „Einen“ gibt, der die Planungsdetails vorgibt und auf der Baustelle die Gewerke koordiniert – natürlich in Synergie mit dem ausführenden Handwerker, der später das Detail auf der Baustelle umsetzen muß und dem Energieberater, der die Umsetzung der Details konform der KfW-Vorgaben „überwachen“ muß, damit KfW-Gelder später „fließen“. Das ist die aktuelle Theorie!

Funktionen der Beteiligten:

  • Der Energieberater – hat lediglich die Funktion a) die Maßnahmen der Kfw vorzuschlagen, b) zu kontrollieren und c) Gelder „bereit zu stellen“
  • Der Handwerker – hat lediglich die Funktion die handwerkliche Umsetzung der Planungsvorgabe zu vollziehen
  • Der Architekt – hat die verantwortungsvolle Funktion a) die Planung vorzugeben, b) zwischen den Parteien zu koordinieren und geht natürlich c) auch in die Haftung der „richtigen“ Sanierungsplanung bzw. Umsetzung zu gehen. Also klassische HOAI-Leistungen.

Aus der Tätigkeit des Bausachverständigen heraus in der z.B. „Kaufbegleitung von Altimmobilien“ oder „Baubegehung bei Bauschäden“ wird mein Bericht/Gutachten/Maßnahmenkatalog u.a. standardmäßig nur der Gebäudeversicherung u/o dem Handwerker übergeben; Letzterer erstellt daraus eine Sanierungsplanung.

Was vor Ort komplett zusätzlich vergessen wird, ist „mal wieder“ die Gesundheit (des späteren Nutzers), also auch der Baubiologe darf für eine fachliche Ausführung von „gesunden“ nicht-toxischen Baumaterialien für die spätere Wohngesundheit, nicht fehlen; z.B. um toxische PU-Dämmung im Dachbereich auszuschließen!

Ich vereinbare als Generalist den:

und biete als Sanierungsbegleiter den „Gebäudeenergiegesetz-Planer (Dach)“ wie folgt in allen 3 Berufen (Fachbereiche A, B, C) gemeinsam an:

Auf Basis eines Sparrendachs eines durchschnittlichen EFH kommen folgende Leistungen als Mischkalkulation zusammen:

  1. Vorgespräch mit allen Beteiligten, inkl. psch. Fahrtkosten
  2. Anfertigung der Planungsdetails in Absprache
  3. Vorstellung und Durcharbeitung der Planungsdetails mit Handwerker und Energieberater (sowie Bauherr), inkl. psch. Fahrtkosten
  4. Erstellung des Bauzeitenplan
  5. Koordination der Baustelle + Beteiligte
  6. Regelmäßige (4x 1,5 Std.) Baustellenbesprechungen mit allen Beteiligten, inkl. psch. Fahrtkosten
  7. Überprüfende (4x 1,5 Std.) Baustellenbesuche, inkl. psch. Fahrtkosten
  8. Begleitende Dichtsheitsprüfung mittels Anemometer und Thermografie, mit Kurzbericht, inkl. psch. Fahrtkosten
  9. Begleitende Abnahme der Sanierung (mit Bauherr), inkl. psch. Fahrtkosten
  10. Abschlußbesprechung, inkl. psch. Fahrtkosten

(Standard der Fahrtkosten sind auf 2x 30km psch. als Mischkalkulation berechnet – benötigen Sie bei Punkt 6 u/o 7 extra Termine, so haben Sie die Möglichkeit 2 oder 4 weitere Termine – jederzeit zum Bauablauf – in der folgende Auflistung zu ergänzen.)

AT-OL-OT-2024-A40 – Gebäudeenergiegesetz-Planer(Dach)
(Alle Leistung lt. AGB s. Webseite)
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