Kaufhilfe

“Augen auf beim Häuserkauf!”

Schadstoffe beim Hauskauf bekannt ?

Wohngifte, Schimmelpilze und Kontaminationen der Vergangenheit beim Hauskauf erfragen!

Die Tücke steckt oft im Detail. Im Normalfall erhält der Käufer bei Hauskauf das Wertgutachten und einen Energieausweis, hat aber keine Information darüber, ob das Gebäude auch “gesund” ist; also ob kontaminierte Baustoffe verarbeitet worden sind oder sich in der Nutzungsphase Kontaminationen durch Ausgasungen oder Schäden ergeben haben. Ein typisches Beispiel sind die Holzhäuser aus den Jahren 1965-85 bekannten Firmen (s. auch Fachbereich Baubiologie, Menü “Innenraumschadstoffe“), aber auch die „typischen“ Schimmelpilzschäden.

Als Hauskäufer, kaufen Sie beim Voreigentümer oder über einen Makler “in gutem Glauben” oft aber “die Katze im Sack”, weil Sie annehmen, dass z.B. der Makler weiß was er “tut” – gerade hier liegt eine sehr hohe Verantwortung, die nur von Fachpersonal zu leisten ist: Ein Makler entscheidet über die Finanzen und Gesundheit des Käufers, obwohl ihm der eigentliche Zustand der Immobilie oft nicht bekannt ist und den “Wald-und-Wiesen Maklern” die notwendige Ausbildung fehlt.

Ich möchte Sie als neuen Gebäudeeigentümer dafür sensibilisieren, bei Ihrem Hauskauf ein “Gebäude-Gesundheitszeugnis” vom Makler bzw. vom Verkäufer einzufordern, was Ihnen die “gesundheitliche Unbedenklichkeit des Gebäudes” ausweist bzw. zertifiziert und Ihnen vor dem Verkauf vorgelegt werden muss.

Inhalte meines Gebäude-Gesundheitszeugnis:

Vom Keller bis zum Dach – Verwendung strahlender Baustoffe/mögliche Schäden bei Holz- und Massivbauweise durch Risse, Nässe, Schimmel, MVOC und VOC

– Zustand der Baukonstruktion:
z.B. Holzgefache, Mauerwerk, Sockelbereiche, Keller etc.)

– Zustand der Baumaterialien:
z.B. Holzwände, Gipskartonwände, Dämmung, schwimmender Estriche, Fugen, Fenster, Türen etc.)

– Vorhandensein von Schadstoffen:
z.B. MVOC, VOC: Holzschutzmittel, Lindan, PCP, Formaldehyd, Chloranisole, Dioxine etc.), Schimmelpilzen und Hausschwamm

– Vorhandensein von Strahlung:
z.B. Radongas, Radioaktivität in: Granitfliesen, Kopfsteinpflaster, Schaltern, Holzbodenfüllung, Hüttensteinen etc.

– Kontaminationsgrad:
Schadstoffe (ppm) und Schimmelpilze (KBE) nach baubiologischen Richtwerten sowie rechtlichen Grundlagen

– Auskunft über Asbestprodukte:
Dach, Fassade

– Einschätzung der gesundheitlichen Gefährdung für den Nutzer
– Höhe der Elektrosmogbelastung (Magnetische Flussdichte und Feldstärke), wichtig z.B. bei Alu-kaschierter Innendämmung.
– Notwendige Sanierungen mit Angabe des Zeitfaktors

Bestätigt müssen die Ergebnisse der Schadstoffbelastung durch ein neutrales und zertifiziertes Labor.

Auch vor einer angestrebten Sanierung, Um- oder Anbau, sollten Sie eine Beweissicherung des IST-Zustand vornehmen, um das Gefährdungspotential vor/während/nachher einschätzen zu können.

Eine Analyse der Historie des Gebäudes sowie einer aktiven Probennahme durch einen Baubiologen kann Ihnen eine Auskunft über das womögliche Restrisiko geben.

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