
Raum zum Leben
Der „Raum zum Leben“ beschreibt den Anspruch eines Lebewesens an seine Umwelt – in best case, der friedlichen Co-Existenz!
In der Architektur wird hier das Gebäude in der geografischen Umwelt verstanden, unterteilt in dienende Räume innerhalb des Konstrukts/Kubatur.
In Deutschland über Normen gegliedert, den 0815 genormten Menschen zu entsprechen, „Form follows Normen“.
Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit! Ihr Anspruch gliedert sich individuell….innerhalb gesetzlicher Limiten, z.B. dem „B-Plan“ (Bebauungsplan)
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AT-OL-GF-2023-A01 – „Einheitshonorar Allgemeine Checks“
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