Baubegleitung – (Holzrahmen)-Fertighaus:

Bei einem Fertighauserstellung sind 2 hintereinander folgende Ortstermine zur Gebäudeaufstellung maßgebend vor Ort zu sein, um die Aufstellung und Aneinanderfügung der Tafelelementen zu kontrollieren; gefolgt von dem schrittweisen Innenausbau. Der erste Termin beschreibt den Guß der Bodenplatte.

Spätestens wenn der Bauträger/BU/GU seine Zwischenrechnungen stellt, sollten Sie vor der Rechnungsbegleichung eine Baustellenbesichtigung vornehmen – durchschnittlich kommen hier 8 Ortstermine zusammen. Benötigen Sie ein individuelles Angebot mit mehr oder weniger Ortsterminen, kommen Sie bitte persönlich auf mich zu.

 

Welche Leistung erhalten Sie ?

  • In den Tätigkeiten entsprechend der Fachbereich A-F nach Notwendigkeit
  • Einlesen in die Bauunterlagen (Baubeschreibung, Bauzeitenplan, Vertrag (technisch), Pläne, Grundbuch, Grundleitung, ggfs. Expose u.a.) mit schriftlicher Zusammenfassung von Unstimmigkeiten
  • Bautechnische Überprüfung von Plänen mit schriftlicher Zusammenfassung von Unstimmigkeiten
  • 1. Ortstermin „Bodenplatte“
  • 2.+3. Orstermin „Austellung/Rohbau“
  • 4.-7. Ortstermin  „Innenausbau“
  • 4. Ortstermin: z.B. Elektro
  • 5. Ortstermin: z.B. Sanitär
  • 6. Ortstermin: z.B. Heizung/Fußboden
  • 7. Ortstermin: z.B. Esrich
  • 8. Ortstermin „Begleitende Endabnahme“
  • Erstellung eines Begehungsprotokolls pro Baustellenbesuch
  • zzgl. Fahrtkosten

Großraum Ratingen/Düsseldorf +150km

AT-OL-GF-2023-A12 – Baubegleitung „(Holzrahmen)-Fertighaus“
(Überarbeiteter Text auf 2 DIN A4-Seiten als PDF-Download, 23 Kb)
(Alle Leistung lt. AGB s. Webseite)
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