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Bausachverstand: Beweissicherung im Heizestrich

Eine Beweissicherung kann unterschiedlich erfolgen – Ziel ist den aktuellen IST-Zustand, oft vor dem Hintergrund einer bereits verfahrenen Situation von nicht fachgerecht durchgeführter Arbeit Anderer oder durch Havarien, zu dokumentieren.

Hier im Bsp. eines aktuellen Falls, wo sich Trocknungsfirmen und Sachverständige “ in einer fatalen „Ursache-Wirkung-Kausalität“, die Klinke geben“.

Ein Wasserschaden im Nachbarhaus hat eine Überflutung des Kellers nebenan bewirkt.

Die Gebäudeversicherung blockt, fehlerhafte nicht brauchbare Aussagen von Trocknungfirma und Sachverständige – das Problem fachgerecht anzugehen, denn nach 11 Monaten besteht immer noch Feuchtigkeit im Mauerwerk, im und unter dem Estrich.

Fatal ist, wenn die Trocknungsfirma noch nicht einmal weiß, was ein „Schwarzbereich“ und ein „Weißbereich“ ist; auch dass ein Sachverständiger nicht die richtigen Maßnahmen vorgibt, wenn er „Aspergillen“ in der Estrichdämmung über Laborproben vor Monaten bereits nachgewiesen hat, um die Gesundheit der Nutzer zu schützen.

Solch ein Verhalten läuft bei mir unter „grob fahrlässig“ und ist ein Fall für das Strafrecht, wenn Gesundheit vorsätzlich geschädigt wird, durch unterlassene Hilfestellung, Falschaussagen und Dokumentenfälschung, „neben“ den verursachten Schäden an der Bausubstanz.

 

In einen Heizestrich zu bohren ist immer eine frickelige Angelegenheit – einmal zu weit gebohrt, passiert gleich der nächste Wasserschaden…und die Beweise sind vernichtet!

Daher ist es notwendig vor der Aufnahme der Handwerkerarbeiten den Vor- und Rücklauf mittels Thermografieaufnahmen hin zu untersuchen und auf dem Estrich zu markieren, damit der Handwerker weiß, wo er vorsichtig bohren darf.

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Bildnachweis:
Quelle und (c): Christian Lemiesz

Ohne Atemschutz sollte vor allem bei einem Anhydritestrich nicht gerabeitet werden – die gesundheitlichen Folgen sind nicht absehbar. Ein guter Handwerker zeichnet sich darin aus, dass er weiß was er tut und wie er es tut – auf eine Absaugung bei Staubentwicklung einer Trockenbohrung zu verzichten, gehört nicht zu fachgerechten Arbeiten …und seine Baustelle nach Beendigung seiner Arbeiten nicht gereinigt zu verlassen, gehört auch nicht zum guten Ton und ‚verschmutzt‘ den guten Ruf von fachgerecht arbeitenden Handwerkern.

In eigener Sache: Meine Beiträge beruhen auf Erfahrung (mehrere Berufe, Ehrenamt, Privat), Wissen (6 Fachbereiche) und neuesten Erkenntnissen der internationalen medizin-/wissenschaftlichen Forschung z.B. der Epigenetik – ich bin analytisch, kritisch und hinterfrage … grabe oft daß aus, was lieber gerne unter dem Teppich gekehrt bleiben will.

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Christian Lemiesz
„Gesunde Räume – gesunde Menschen“
Holistischer Service in Baubiologie, Architektur & Gesundheit
https://Bauen-und-Gesundheit.de

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