Baubegleitung – (Holzrahmen)-Fertighaus:
Bei einem Fertighauserstellung sind 2 hintereinander folgende Ortstermine zur Gebäudeaufstellung maßgebend vor Ort zu sein, um die Aufstellung und Aneinanderfügung der Tafelelementen zu kontrollieren; gefolgt von dem schrittweisen Innenausbau. Der erste Termin beschreibt den Guß der Bodenplatte.
Spätestens wenn der Bauträger/BU/GU seine Zwischenrechnungen stellt, sollten Sie vor der Rechnungsbegleichung eine Baustellenbesichtigung vornehmen – durchschnittlich kommen hier 8 Ortstermine zusammen. Benötigen Sie ein individuelles Angebot mit mehr oder weniger Ortsterminen, kommen Sie bitte persönlich auf mich zu.
Welche Leistung erhalten Sie ?
- In den Tätigkeiten entsprechend der Fachbereich A-F nach Notwendigkeit
- Einlesen in die Bauunterlagen (Baubeschreibung, Bauzeitenplan, Vertrag (technisch), Pläne, Grundbuch, Grundleitung, ggfs. Expose u.a.) mit schriftlicher Zusammenfassung von Unstimmigkeiten
- Bautechnische Überprüfung von Plänen mit schriftlicher Zusammenfassung von Unstimmigkeiten
- 1. Ortstermin „Bodenplatte“
- 2.+3. Orstermin „Austellung/Rohbau“
- 4.-7. Ortstermin „Innenausbau“
- 4. Ortstermin: z.B. Elektro
- 5. Ortstermin: z.B. Sanitär
- 6. Ortstermin: z.B. Heizung/Fußboden
- 7. Ortstermin: z.B. Esrich
- 8. Ortstermin „Begleitende Endabnahme“
- Erstellung eines Begehungsprotokolls pro Baustellenbesuch
- zzgl. Fahrtkosten
Großraum Ratingen/Düsseldorf +150km
AT-OL-GF-2023-A12 – Baubegleitung „(Holzrahmen)-Fertighaus“
(Überarbeiteter Text auf 2 DIN A4-Seiten als PDF-Download, 23 Kb)
(Alle Leistung lt. AGB s. Webseite)
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