„Nach einem Wasserschaden zeigt sich ein weißer Belag auf der Oberfläche“
Augenscheinlich sieht es nach mineralischer Ausblühung aus, aber es könnten auch Schimmelpilzen sein; je nach Bausubstanz und Umweltbedingungen.
Eine Ausblühung kann gefährlich für die Bausubstanz sein und zeigt bereits einen ersten Zerfall an;
Schimmelpilze können je nach Ort des Befalls gesundheitsschädlich für lebende Organismen sein
In beiden Fällen muß gehandelt werden, um weitere Schäden zu vermeiden.
Erfahrungsgemäß treten diese Phänomen immer bei Bauschäden mit längerer und erhöhter Feuchtigkeit auf; bei z.B. Havarien ohne notwendige folgende Handlungsweisen, aber auch bei Instandhaltungsstau. In beiden Fällen ist der entscheidende Mensch die Ursache für das Fortbestehen des Schadens, der bei fachgerechtem Handeln, nicht erst zum langanhaltenden Schaden mit Spätfolgen kommen muß.
WERBUNG – in eigener Sache:
Auszug AT-PUB-2023-A1403 – „Fall 03 – Fallbeispiele 2012-2023“, Teil 1
(überarbeiteter Text auf 5 DIN A4-Seiten als PDF-Download, 300Kb)
„Schnupperversion“: „Fall 03“ – Auszug aus den 15 Fallbeispielen
Kauf-Link: https://bauen-und-gesundheit.de/downloads/fall-03-fallbeispiele-2012-2023-teil-1
AT-PUB-2023-A14 – „Fallbeispiele 2012-2023“, 10.06.2023
(Überarbeiteter Text auf 20 DIN A4-Seiten als PDF-Download, 1 MB)
Kauf-Link: https://bauen-und-gesundheit.de/downloads/fallbeispiele-2012-2023
Ich schaue mir den Belag vor Ort optisch und meßtechnisch in der Erstanalyse an und nehme gfs. eine Materialprobe,
die ich später im Büro in der Zweitanalyse unter dem Mikroskop untersuche, um entscheiden zu können, ob die Probe gfs. in ein bautechnisches oder mikrobiologisches Labor zur eindeutigen nachweislichen Bestimmung geht.
Bevor ich die Probe mit Anschreiben zur Drittanalyse an das Labor schicke, kläre ich vorher die sinnvollste Analyse mit dem Labor und die damit entstehenden Kosten mit dem Kunden ab.
Nach der labortechnischen Auswertung erstelle ich das Sanierungskonzept – das kann mündlich mit dem Kunden erfolgen oder schriftlich in Form eines Maßnahmenkatalogs oder Gutachtens – und bespreche die weitere Vorgehensweise mit dem Kunden.
Hier kann ich einmal die Sanierung als Architekt nach HOAI selber planerisch umsetzen oder ich begleite die Handwerkermaßnahme nur als sachverständigender Beobachter, ob fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Bautechnik saniert wird oder meine Arbeit mit der Übergabe des Schriftstücks beendet ist – der Kunde entscheidet über einen der drei Lösungswege.
Sprechen Sie mich bitte persönlich an, wenn ich Ihnen bei Ihrer Fragestellung behilflich sein darf.