
Rechtsbeugung „ÖRM – Öffentlich (Un)Rechtliche Medien“
Fall 03 „ÖRM“
Stand: 01.05.2026
Im Folgenden schildere ich ebenfalls „mein Fall 03“ – wie mich „das System“ unterdrücken will, meine Klappe als Bürger zu halten und mich über Rechtsbeugung gegen die Wand zu fahren und mundtot zu bekommen!
Die Rechtsbeugung (§339 StGB) ist das Standardmittel gegen Opfer vorzugehen!
(Justiz-Opfer durch Vorsatz und Willkür!)
Highlights: „Volksverhetzung“ und „Propaganda“ gegen Minderheiten ist lt. Staatsanwaltschaft Düsseldorf in Deutschland (während der sog. „Pandemie“ 2020-2023) legal, solange es sich bei den Volksverhetzern um die „Öffentlich Rechtlichen Medien“ (Behörde ?) und ihre „Mitläufer“ (z.B. Politiker, Promis) handelt und die Opfer z.B. sog.“Ungeimpfte“ = „Ungespritzte“ der sog. „Pandemie“ 2020-2023 sind, die damit offiziell verhöhnt und diskriminiert werden dürfen. Deutschland dunkelstes Kapitel hatte sich ein zweites Mal wiederholt und wurde damit auch „legalisiert“! Und „Alle“ (bis auf knapp 1/3 der Bevölkerung) haben erneut weggeschaut bzw. „wieder“ mitgemacht…wie damals…
Hierzu erstatte das „Opfer der Volksverhetzung“ im Jahr 2024
a) eine Strafanzeige gegen die Volksverhetzer „ARD, ZDF und Deutschlandradio“ bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
und klagte die Täter „ARD, ZDF und Deutschlandradio“ im Jahr 2024 parallel
b) bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf
wegen 17 Gesetzesverstößen u.a. der „Volksverhetzung gegen Minderheiten“ durch jahrelange „mediale Propaganda“ in der sog. „Pandemie“ u.a., an.
Durch das neues Schreiben des Verwaltungsgericht Düsseldorf im März 2026, mich dazu zu zwingen quasi die Klage wieder zurück zu nehmen, nur weil mir aktuell als Bürgergeldempfänger (Grund ist der Fall 01) die Prozeßkostenhilfe verweigert wird – obwohl ich fristgerecht (2 Tage vorher: Nachweis per dhl) Unterlagen eingereicht habe, werden diese einfach per Bescheid ignoriert …also wieder einmal ein Beispiel der Rechtsbeugung §339 StGB + Diskriminierung gegen mich – werde ich meine Klage mit den 17 Gesetzesverstößen und das letzte Schreiben des Verwaltungsgericht hier folgend veröffentlichen – ich soll auch hier ein Bauernopfer werden! Es ist System in Deutschland, dazu komme ich immer mehr was mir „vorsätzlich“ passiert, denn Hilfe von Behördenseite bei Vorsatz, Willkür, Rechtsbruch und Rechtsbeugung sowie krimineller Handlung gegen mich, wird nicht strafrechtlich verfolgt…!! Die Gesetze gelten für mich als Bürger in Not nicht!
Am 21.04.2026,16:15 Uhr, Sitzungssaal IV, Raum 235, 2. Stock war der erste mündliche Verhandlungstag am Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionsstraße 39, 40213 Düsseldorf (s. Schreiben unten) – es wäre schön wenn hier einige Interessierte, aber auch ein/mehrere fähige Juristen die gegen die Falschaussagen, Propaganda, Diskriminierung von sog. „Ungeimpften“ und dem Genozid in der sog. „Pandemie“ gegen an arbeiten/kämpfen + ebenfalls vorgehen, mich vor Ort zu unterstützen, denn bisher kämpfe ich ganz alleine! …und das System will ein weiteres Bauernopfer!
Strafanzeige/-antrag bei der STA Düsseldorf
– 6 Punkte sowie 17 Gesetzesverstösse –
Ich stellte insgesamt 3 Strafanzeigen, da immer neue Fakten in den neutralen Medien zum Thema veröffentlicht wurde. 2 sind ignoriert worden und eine wurde nach x Monaten abgelehnt!
Dipl.-Ing. Christian Lemiesz 40882 Ratingen, 19.08.2024
Ulmenstr. 44
EINSCHREIBEN
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Postfach 10 11 12
40001 Düsseldorf
Strafanzeige gegen eine Vereinigung aufgrund 17 Gesetzesverstösse sowie
Zwangsvollstreckung durch diese Vereinigung
Sehr geehrte Juristen der STA Düsseldorf,
Anlaß zur folgenden Strafanzeige ist das beigefügte Schreiben einer Gerichtsvollzieherin (GV) vom 07.08.2024 (Anlage 1) bzgl. „Zwangsvollstreckungsmaßnahmen“ gegen mich, die im Namen einer Vereinigung arbeitet, um die es hier in der Strafanzeige geht.
Zum Sachverhalt:
Ich möchte Strafanzeige und gfs. Strafantrag gegen eine Vereinigung mit mafiosen Strukturen
erstatten, die mich nicht nur erspresst und nötigt gegen Gesetze zu verstossen, sondern auch Hetzern und Mitläufern eine öffentliche Plattform gibt, gegen Minderheiten über Hetzen, Mitläufern, Propaganda und Rechtsverstössen in Deutschland vorzugehen und damit gegen eine Vielzahl von Gesetze verstösst; und damit kriminell ist.
a)
In einem 1. Schreiben vom 26.07.2022 bietet mir diese Vereinigung einen „Service zur Bildungs- und Wissensunterstützung“ an, den ich nicht nutze und lehnte ihn in meinem Einschreiben vom 24.08.2022 (Anlage 2) ab – hierzu führte ich 6 Gründe
a) Informative
b) Ideologische
c) moralische
d) gesundheitliche
e) wirtschaftliche
g) finanzielle
inkl. 17 Gesetzesverstösse in meinem Antwort-Einschreiben vom 24.08.2022 auf 6 DIN A4-Seiten, auf.
Ein „Service“ ist ein freies Angebot an einen Interessenten, der freiwillig angenommen werden kann, aber nicht muß. Um das Einverständnis einer Dienstleistung „Service“ in Anspruch zu nehmen, muss eine nachweisbare, also schriftliche, Willenserklärung vorliegen.
Ich bin weder ein Interessent, noch möchte ich den „Service zur Bildungs- und Wissensunterstützung“ dieser Vereinigung aus den zuvor genannten 6 Gründen und 17 Gesetzesverstösse nutzen, zumal hier der Art. 5 (1) des Grundgesetzes verletzt wird!
Im 3. Schreiben vom 14.11.2022 wurde ich bereits durch diese Vereinigung erpresst (§253 StGB) und genötigt (§240 StGB), gegen Gesetze zu verstossen, wenn ich nicht freiwillig die „angebotene Bildungs- und Wissensunterstützung“ dieser Vereinigung, Zahlungen unter Androhung von Maßnahmen an diese Vereinigung zahle, nachkomme; was damit nicht nur dem Art. 2 (1) und (2) GG widerspricht. In meinem 3. Schreiben vom 30.11.2022 (Anlage 3) lehnt ich abermals ab und forderte als Nachweis meine Zustimmung als schriftliche Willenserklärung an, die mir bis heute nicht vorliegt.
Dass sind u.a. Straftaten einer „kriminellen Vereinigungen mit mafiosen Strukturen“ nach §129 StGB, Geld zu erpressen.
Meines Wissens ist diese Vereinigung seit 2021 keine Behörde mehr, da es auch Geschäftsführer und sogar eine UST-ID pro Sender – ARD/WDR: DE122790169 und ZDF: DE149065327 (lt. https://www.ardmediathek.de/impressum) – gibt, was eindeutige Zeichen einer gewinnorientierten zivilrechtlichen Vereinigung z.B. einer GmbH ist und damit dem BGB sowie dem StGB unterworfen ist, wo Verträge als Willenserklärung schriftlich abgefasst werden und die jeweilige Vertragsunterschrift tragen müssen! Mir liegt jedoch weder ein Original, noch eine Kopie eines solchen Vertrages dazu vor. Diesen Vertrag forderte ich im Schreiben vom 16.08.2024 als „Anlage 4“ gegenüber der GV erneut in Kopie an.
Lt. WikiPedia vom Freitag 16.08.2024 wird diese Vereinigung als „Inkasso-Unternehmen“ bezeichnet und finanziert sich aktuell hauptsächlich über „Zwangsvollstreckungen“ und „Forderungsmanagement“; also arbeitet diese Vereinigung nicht wie in 2022 mir gegenüber beworben mit „freiwilligem Service zur Bildungs- und Wissensunterstützung“, sondern mit Druck und Zwang zum Zweck der Geldvermehrung, wie Vereinigungen z.B. lt. dem §129 StGB agieren.
Nach neusten Entwicklungen, durch Aufdeckung der RKI-Files, ist lt. Aussagen von Dr. Götz Frömmling am 10.08.2024, diese Vereinigung vertraglich an die Bundesregierung gebunden und verletzt lt. dem Dokument „Laufende Aktivitäten der Rescourcen und Behörden gegen Desinformation“ (Quelle und ©: https://t.me/unzensiert/92348) damit den Status der gesetzlichen Neutralität unabhängig zu berichten – Inhalt ist der Umgang mit den Medien eine bestimmte öffentliche Meinung herzustellen, also „vorsätzliche Meinungsmanipulation“ (s. §130 Abs. 1 Satz 2, Abs 2 Satz 1 und 2, Abs. 5 StGB) zu denen diese Vereingung gehört – ein weiterer „strafrechtlicher“ Rechtsbruch und Bestätigung nach §129 StGB.
Sollte diese Vereinigung noch eine Behörde sein, wäre es umso schlimmer, dass im „Auftrag der Regierung“ Bürger a) unter Druck und Zwang und b) über Behördenwillkür und Gesetzesverstösse, erpresst werden, was die Rechtstaatlichkeit aufheben würde!
b)
Im Jahr 2022 hatte ich durch die „Corona-Pandemie“ mit Lockdowns und Kontaktverbot, 9 Monate 6-7 Tage in der Woche für meinen Vater in seiner Wohnung gekocht und konnte mich ab und zu von der täglichen „Leistung“ dieser Vereinigung über Propagana im Fernsehen selber überzeugen, wie gegen sog. „Ungeimpfte“ vorgegangen wurde. Jeden Tag bei jeder Nahrichtensendung gebetsmühlenartig ca. 15 Minuten lang eine Propaganda nach der Anderen – Brainwashing pur! Reine Zermürbungs-taktik für den Geist durch diese Medien-Plattformen.
Während der Pandemie hat diese Vereinigung Hetzern eine mediale Plattform gegeben, um eine perfide Ideologie gegen „Ungeimpfte“ umzusetzen – hierzu gab es ein Zitat-Sammlung im Internet; z.B.:
2) https://www.achgut.com/artikel/ausgestossene_der_woche_wir_haben_mitgemacht
Folgend einige Zitate als Beispiel der Volksverhetzung heraus gegriffen:
Politiker:
(Vertreter unseres Volkes – aller Bürger, ohne Ausnahme!)
Stephan Weil: „Die Ungeimpften sind Schuld an den Impfdurchbrüchen der Geimpften“
Das ist Stigmatisierung, also Diskrimnierung, üble Nachrede, Verleumdung.
Strack-Zimmermann: „Ungeimpfte dürfen nicht als Minderheit die Mehrheit terrorisieren“
Das ist Stigmatisierung – Diskriminierung, üble Nachrede.
Rainer Stinner: „Kein Impfgegner wird wie ein Staatsfeind behandelt. Er darf nur, hoffentlich bald, nicht mehr unter die Leute gehen, weil er ein gefährlicher Sozialschädling ist.“
Das ist dunkelste NS-Propaganda. Das ist Stigmatisierung – Diskriminierung, üble Nachrede.
Lauterbach: „Umgeimpfte bis März „geimpft“, genesen oder leider „verstorben“
Das ist Drohung.
Joachim Gauk: „Impfskeptiker sind „Bekloppte“
Das ist Beschimpfung/Beleidigung, üble Nachrede.
Friedrich Merz: „Kein Umgeimpfter mehr im Büro“
Das ist Ausgrenzung – Diskriminierung.
Ramelow: „Können Behandlung Ungeimpfter nicht garantieren“
Das ist Ausgrenzung – Diskriminierung; indirekt Verweigerung von gesetzlicher medizinischer Hilfe.
Clemens Hoch: „Alle, die sich immer noch nicht impfen lassen möchten, müssen damit rechnen, dass man sie sehr genau beobachten.
Das ist Drohnung + Beschneidung von Grundrechten.
Claus Ruhe Madsen: „Der Alltag für Ungeimpfte muss unangenehm sein“
Das ist Androhung von Gewalt + Beschneidung von Grundrechten.
Boris Palmer plädiert für „Beugehaft“ und „Rentenkürzung“ für Ungeimpfte
Das ist Androhung von Gewalt + Beschneidung von Grundrechten sowie Machtmißbrauch
Wolfram Henn (Etikrat!): „Ausreiseverbot für Ungeimpfte“.
Das ist Beschneidung von Grundrechten.
Behördenvertreter:
Detlef Scheele (Arbeitsagentur): „Für Ungeimpfte könnte das Arbeitslosengeld wegfallen“
Das ist Erpressung.
Mitläufer / „Trittbrettfahrer“:
Eckhard von Hirschhausen: „Wer sich nicht impfen lässt, ist ein asozialer Trittbrettfahrer“
Das ist Beschimpfung/Beleidigung, üble Nachrede.
Usw. – eine Sammlung einer Vielzahl von Gesetzesverstössen!
Die Zitate der dargestellten Personen sind ehrverletzend, moralisch verwerflich und durch u.a. Beleidigungen, Stigmatisierungen, Erpessungen – Volksverhetzung, über Drohungen und Erpressungen eines der schlimmsten Verbrechen gegen den gesetzliche garantierten Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 des Grundgesetzes sowie Menschenrechte, u.a.: Straftaten!
Die „verbalen Entgleisungen“, um es einmal glimpflich zu bezeichnen, bis hin zu Parolen des NS-Gedankenguts einiger Aussprüche, war das Repertoire der öffentlich „rechtlichen“ Hetzer gegen Ungeimpfte auf deren Plattform der angeblich „rechtlichen“ Medien, die ich teilweise live im Fernsehen in dieser Zeit mitverfolgen konnte. Ich fürchte um mein Leben, wenn ich auf die Straße ging. Grundrechte gehörten in der Pandemie nicht zum Recht des Bürgers – ich wurde von der Gesellschaft ausgegrenzt und durch die „öffentlich „rechtlichen“ Medien und deren Hetzern „entmündigt“, beschimpft, beleidigt und es wurde zu Gewalttaten gegen Minderheiten aufgerufen usw.
Ich bin sog. „ungeimpft“, also „ungespritzt“ und habe mir diese künstliche Gen-Therapie „mRNA“ nicht spritzen lassen, was unwissenschaftlich von Verteidigern der sog. „Pandemie“ fälschlicherweise als „Impfung“ bezeichnet wurde; jedoch wurden keine Antikörper wie bei einer Impfung gespritzt, sondern künstlich im Labor hergestellte mRNA-Bruckstücke des Virus selber, die per Spritzung in den Organismus des Betroffenen gelangen und sich über die Zelle in das Genom des Gespritzten eingliedern und ihn damit genetisch verändern – das ist Körperverletzung! Heute wissen wir international, dass nicht die „Ungeimpften“, sondern die „Geimpften“ die „Virenschleudern“ gewesen sind! Das ist international heute öffentlich bekannt.
Welches Ziel hatte damit die vorsätzliche mediale Ausgrenzung von Bürgern zu Minderheiten durch Propaganda über die Plattform der „öffentlich „rechtlichen“ Medien ?
Zumal habe ich ein angegriffenes Immunsystem durch eine medizinisch bewiesene Fremd-Intoxikation (Ex-Vermieter, s. Verfahren am LG Düsseldorf, 2015 bis aktuell), bin chemikaliensensitiv, habe ein CFS und auch eine Schimmelpilzallergie (Durch die Stadt Ratingen habe ich zumindest eine anteilige Anerkennung einer – ich glaube 20%igen – Schwerbehinderung dazu); reagiere daher empfindlich auf Chemikalien meiner Umwelt, was im glimpflichsten Fall zur Ohnmacht und im schlimmsten Fall zum anaphylaktischen Schock mit gfs.Todesfolge führen kann! Kein Mediziner bzw. „mRNA-Spritzer“ konnte mir in der Pandemie bestätigen, was in der Spritze an Inhaltsstoffen vorhanden ist – bei jedem Lebensmittel müssen dagegen die Inhaltsstoffe ausgewiesen werden! – dass ist für mich „vorsätzliche Körperverletzung“ durch „Beibringen von Gift“ und entspricht: „Der Versuch ist bereits eine Straftat“ damit §223, §224 und §229 StGB.
Wem meine Gesundheit und Immunsystem nicht bekannt ist und mich dazu zwingen will gegen meinen Willen, mich mit unbekannten Chemikalien zu vergiften; will mich töten! Also „versuchter Mord“ nach §211 (2) StGB, „heimtückisch“, „mit gemeingefährlichen Mitteln“.
Und diese Vereinigung hat „Spritzbefürwortern“ sog. „Impfbefürwortern“ und „Mitläufern“ eine öffentliche Plattform über das „Zwangsfernsehn“ gegeben, gegen mich als „Ungeimpfter“ öffentlich zu hetzen und mich von der Gemeinschaft auszugrenzen – das ist u.a. „Volksverhetzung“ nach §130 (1) Satz 1. und 2. StGB; die schlimmste Art Bürger über Ideologie dazu „anzustacheln“ gegen Minderheiten vorzugehen – dass hatte es in Deutschland das letzte Mal im 3. Reich mit anderern Minderheiten gegeben, auch hier wurde als Plattform u.a. das Fernsehn bzw. das Kino über die Medien genutzt, eine perfide, tödliche Propaganda unter das Volk zu bringen. Die Geschichte hat sich wiederholt! Und ich bin ein Opfer von Vielen. Die Täter sind bekannt, wurden aber bis heute noch nicht straf-/rechtlich belangt. Warum nicht ? Ist die Volksverhetzung mittlerweile legal geworden oder haben Gesetze ihre Gültigkeit verloren ?
Wo bleiben meine Rechte als Opfer und Bürger dieses Landes ? Zum Schutz vor Kriminellen ? Auch über die mittlerweile offengelegten RKI-Files kommen immer mehr strafbare Inhalte ans Tageslicht!
Eine neutrale Berichterstattung hat durch diese Vereinigung nicht stattgefunden, damit ist nicht nur gegen den Staatsvertrag verstossen worden. Knapp 3 Jahre lang wurden Gesetze und Grundrechte vorsätzlich (mit Billigung von Hetze gegen Minderheiten §130 StGB) ausgehebelt und diese Vereinigung war maßgeblich als Täter über Propaganda daran beteiligt, Bürger gegeneinander aufzustacheln und sogar das soziale Leben (s. Seniorenheime, Bestattungen, Krankenhäuser, Schulen, Kindergarten etc.) und damit den Zusammenhalt von Familien „zu zerstören“!
Ist damit die „Volksverhetzung“ u.a. von Minderheiten der „Service zur Bildungs- und Wissensunter-stützung“, der mir angeboten wurde und wird ? Straftaten ?
Nicht nur gegen 17 Gesetze (s. Schreiben „Anlage 2“) hat diese Vereinigung verstossen und nun soll ich jetzt über eine Zwangszahlungen, die Gesetzesverstösse bzw. Straftaten gegen mich legitimieren lassen ? Dass ist nicht nur erneute Erpressung und führte zu dieser Strafanzeige.
Hiermit erstatte ich Strafanzeige, und stelle gfs. Strafantrag, gegen diese Vereinigung:
Westdeutscher Rundfunk Köln,
c/o ARD ZDF Deutschlandradio,
50656 Köln
alternativ:
Geschäftsführer von ARD, ZDF und Deutschlandfunk: Michael Krüßel
(lt. Link: https://presse.rundfunkbeitrag.de/documents/kurzvita-michael-krussel-97195)
wegen dem Verstoß gegen folgende Gesetze:
Art 1 (1) und (2)
Art 2 (1)
Art 3 (1) und (3)
Art 4 (1)
Art 5 (1)
des noch gültigen Grundgesetzes, in der Fassung vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (BGBl. I S. 968)
und des Strafgesetzbuch:
§ 86 (1) ohne 1.-4., (3) StGB
§ 111 StGB
§ 126 (1) ff, insbes. Satz 4, (2)
§ 129 insbes. (2) StGB
§ 129 (7) Satz 1 und 2 StGB
§ 130 (1) Satz 2, (2), (6) StGB
§ 140 Satz 2 StGB
§ 185 StGB
§ 186 StGB
§ 187 StGB
§ 240 (1), (3) StGB
§ 241 (1), (3) StGB
§ 253 (1) und (3) StGB
in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2022 (BGBl. I S. 1082) geändert worden ist
sowie den Menschenrechten vom 10.12.1948.
Nachwort:
Ich bin nicht dazu bereit eine kriminelle Vereinigung zu unterstützen, die mir selber und zudem über Täter/Hetzer und Mitläufern, 2,5 Jahre lang nach dem Leben trachtete und meinen Tod wollte, jetzt noch über Zwangszahlungen dafür „zu belohnen“, ihre Straftaten zu legitimieren und damit zu legalisieren. Mit dieser gesetzesverstossende Zwangszahlung, würde die Rechtstaatlichkeit sowie die darin gültigen Gesetze für ungültig erklärt werden und erste Anzeichen einer Anarchie bedeuten – ich denke ich lebe in einer Demokratie mit gültigen Gesetzen ?
Ich habe Schadensersatzansprüche an diese Vereinigung!
Was ist denn eine 2,5-jähre Diskriminierung, Stigmatisierung, Beleidigung, Drohungen, Aufruf zu Straftaten, Gewaltandrohung …Leben in „Angst und Schrecken“ Wert in Deutschland ? 100.000 EUR ? 500.000 EUR ? 1 Mio. EUR ? Mehr ? Ich werde anstreben dies über ein Gericht feststellen zu lassen, sollte Ihnen dass nicht möglich sein.
Wie kann es sein, in einer angeblichen Demokratie ( = „Herrschaft des Volkes“), das eine kriminelle Vereinigung (aus Bürgern ?), die sich zudem noch als „öffentlich“ und sogar noch anmaßend als „rechtlich“ bezeichnet, sich über das Wohl des Volkes (und damit des Bürgers) stellt und dieses durch Gesetzesverstösse „unterdrückt“ und damit „entmündigt“ ? Hat das Gleicheitsprinzip des Rechtsstaats für diese Vereinigung keine Rechtsgültigkeit ? Steht diese Vereinigung über dem Gesetz ? Und welche Gesetze sind für diese Vereinigung nicht gültig ?
Ich hoffe, nicht nur die genannten Gesetze in Deutschland haben noch Gültigkeit und bieten auch mir als Opfer Schutz vor Tätern/Kriminellen – diese Vereinigung.
Mit freundlichen Grüßen,
Anlagen:
(1) Schreiben von Gerichtsvollzieherin, 07.08.2024, 2 Seiten
(2) Einschreiben an diese Vereinigung, 24.08.2022, 6 Seiten
(3) Einschreiben an diese Vereinigung, 30.11.2022, 2 Seiten
(4) Schreiben an Gerichtsvollzieherin, 16.08.2024, 5 Seiten
1. Alte Klage gegen eine kriminelle Vereinigung, mutmaßlich eine Behörde
(…es brauchte 3 Klageschriften – erst die 3. Klageschrift wurde vom VerwG Ddorf angenommen!)
Klageschrift vom 22.08.2024 – 8 Seiten im Original – diese wurde abgelehnt!
Christian Lemiesz, Ulmenstr. 44, 470882 Ratingen
EINSCHREIBEN
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Bastionstraße 39
40213 Düsseldorf
Klage gegen eine kriminelle Vereinigung, mutmaßlich eine Behörde
(Strafanzeige gegen diese Vereinigung aufgrund von 18 Gesetzesverstössen (Anlage 1) sowie Zwangsvollstreckung (Anlage 2) durch diese Vereinigung)
Sehr geehrter Damen und Herren des Verwaltungsgerichts Düsseldorf,
ich beschwere mich hiermit über die Machenschaften und Handlungen einer „kriminellen Vereinigung“, die sich selbst als „Westdeutscher Rundfunk Köln, c/o ARD ZDF Deutschlandradio, 50656 Köln“ lt. der Gerichtsvollzieherin I. Jeske, Jenaer Straße 14, 40882 Ratingen (GV) (Anlage 1), nennt und auf Basis von Gesetzesverstösse Geld von mir erpresst.
Aus Anlaß eines Schreibens der GV vom 07.08.2024 habe ich Strafanzeige/-antrag (s. Anlage 2) gegen diese Vereinigung wegen 18 Gesetzesverstösse am 19.08.2024 u.a. wegen nachweislicher „Volksverhetzung“, erstattet.
Sollte diese Vereinigung immer noch eine Behörde sein, obwohl z.B. Fakten wie „Geschäftsführer“ sowie „UST-ID’s“ mit „Gewinnorientierung“ dagegen sprechen, möchte ich Klage gegen diese Vereinigung wegen u.a. „Behördenwillkür“ mit Hilfe von „Gesetzesverstössen“, einreichen.
Aufgrund einer Zwangspfändung meines Privat- und Geschäftskontos am 20.02.2024 durch die Techniker Krankenkasse und des Hauptzollamts Düsseldorf bin ich in die 1. Existenzvernichtung (s. Schreiben + Klage vom 04.04.2024, Az. 21 K 2513/24) und damit in die Arbeitslosigkeit getrieben worden. Bürgergeld habe ich bis heute – 5 Monate nach der ersten Kontaktaktaufnahme mit der Arbeitsagentur am 10.03.2024 durch Inkompetenz der „Jobcenter-Behörde“ und Kompentenz-gerangel der Jobcenter Mettmann und Ratingen immer noch nicht erhalten (s. Anlage 3 + 4) – dadurch bin ich in die 2. Existenzvernichtung getrieben worden. Aufgrund einer weiteren Zwangs-pfändung am 07.08.2024 der o.g. kriminelle Vereinigung durch „Erpressung“ und „Nötigung“ werde ich in die 3. Existenzvernichtung getrieben. Dass wäre „Behördenwillür“, „Vorsatz“ und Verstoß gegen mindestens 18 Gesetze (s. Strafanzeige/-antrag, Anlage 2) der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten hier Kosten entstehen beantrage ich hiermit Prozesskostenbeihilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Lemiesz
1. neue Klage gegen eine kriminelle Vereinigung, mutmaßlich eine Behörde
(…es brauchte 3 Klageschriften – erst die 3. Klageschrift wurde vom VerwG Ddorf angenommen!)
1. neue Klage 1v3 – 11 Seiten im Original
Dipl.-Ing. Christian Lemiesz 40882 Ratingen, 08.09.2024
Ulmenstr. 44
EINSCHREIBEN
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Bastionstraße 39
40213 Düsseldorf
Klageschrift 1 von 3 gegen eine kriminelle Vereingung, mutmaßlich eine Behörde/Anstalt des öffentlichen Rechts
Ihr Schreiben vom 27.08.2024, Az 27 K 6999/24
Klageschrift gegen eine kriminelle Vereingung, mutmaßlich eine Behörde vom 22.08.2024
Sehr geehrte Frau Richterin Appelhoff-Klante am Verwaltungsgericht Düsseldorf,
sehr geehrte Frau Bourceau,
danke für Ihr Schreiben vom 27.08.2024, was ich über den Postweg am 30.08.2024 erhalten habe.
Aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen durch Fremdintoxikation (Chemikaliensensitivität, CFS und Schimmelpilzallergie seit 2012; s. auch Az. 21 K 2513/24 sowie LG Düsseldorf Az 21 O 202/15) komme ich erst heute dazu Ihren zu antworten. Mein gesundheitliche Tagesverfassung steht in Abhängigkeit der Chemikalienkonzentration meiner Umwelt seit der Intoxikation 2012-2014.
Darf ich fragen, welchen Zusammenhang Sie zwischen z.B. der „Volksverhetzung“ von knapp 30 Mio. Deutschen – zu denen auch ich als Minderheit gehörte – in der sog. „Corona-Pandemie“ durch eine „kriminelle Vereinigung“ die sich als „Öffentlich rechtliche Medien“ bzw. als „Anstalt des öffentlichen Rechts“ (lt. Ihrem Schreiben vom 27.08.2024) bezeichnen, mit meinem Vermögensstatus sehen ?
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun oder muss ich Ihre Ausführungen als „Absicht“ ansehen, den Inhalten meiner 8-seitigen Klageschrift vom 22.08.2024 komplett zu ignorieren und damit zu bestätigen, dass wir „Behördenwillkür“, keine „Rechtsstaatlichkeit“ mehr und „ungültige Gesetze“ in der Bundesrepublik Deutschland haben ?
„Gesetzesverstösse“ und „Straftaten“ durch Behörden bzw. „Anstalten des öffentlichen Rechts“ mit Ihrer Ablehnung/Ignoranz legalisiert werden bzw. damit als „legal“ deklariert werden ? Eine Aufarbeitung des 2. dunkelsten Kapitels der deutschen Geschichte seitens Behörden bzw. der Judikativen nicht erwünscht ist und damit abgelehnt wird ?
Muss ich mich dann an das Bundesministerium der Justiz, an die Generalstaatsanwaltschaft oder an das Bundesverfassungsgericht wenden, wenn Sie als Verwaltungsgericht meine Klageschrift inhaltlich nicht ernst nehmen ?
Ich nehme Ihren Vorschlag jedoch gerne auf und mache aus meiner Klageschrift vom 22.08.2024 drei weitere Klagen insgesamt:
1. Klageschrift – „Gesetzesverstösse“ u.a. (heutige Klageschrift, Update zu 22.08.2024)
2. Klageschrift – „Finanzielle Bereicherung“ (folgt)
3. Klageschrift – „Schadensersatzforderung“ (folgt)
Hier in vorliegender Klageschrift beziehe ich mich jedoch nur auf die 1. Klage „Gesetzesverstösse“ im inhaltlichen Update zur Klageschrift vom 22.08.2024; alle anderen beiden Klageschriften 2 und 3 werden im Laufe der Zeit folgen.
Vorwort zur 1. Klageschrift von 3 (08.09.2024)
Mein Klagebegehren (lt. Ihrem Wunsch im Schreiben vom 27.08.2024) noch einmal dargelegt.
Ich erhebe hiermit über die 1. Klageschrift von 3 gegen mehrfach gesetzesverstossenden Machenschaften und Handlungen einer „kriminellen Vereinigung“, die sich selbst als „Westdeutscher Rundfunk Köln, c/o ARD ZDF Deutschlandradio, 50656 Köln“ lt. der Gerichtsvollzieherin I. Jeske, Jenaer Straße 14, 40882 Ratingen (GV) (s. Anlage 1, Klageschrift vom 22.08.2024), nennt und Geld von mir über mehrfache Gesetzesverstösse (18 insgesamt) als „kriminelle Vereinigung“ handelt, erpresst.
Hier folgend die 6 Punkte sowie 17 Gesetzesverstösse aufgelistet die Gegenstand der Strafanzeige/-antrag bei der STA Düsseldorf vom 19.08.2024 ist:
6 Gründe:
a) Informative
b) Ideologische
c) moralische
d) gesundheitliche
e) wirtschaftliche
g) finanzielle
inkl. 17 Gesetzesverstösse in meinem Antwort-Einschreiben vom 24.08.2022 auf 6 DIN A4-Seiten, auf.
Sowie dem Verstoß gegen folgende Gesetze:
Art 1 (1) und (2)
Art 2 (1)
Art 3 (1) und (3)
Art 4 (1)
Art 5 (1)
des noch gültigen Grundgesetzes, in der Fassung vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (BGBl. I S. 968)
und des Strafgesetzbuch:
§ 86 (1) ohne 1.-4., (3) StGB
§ 111 StGB
§ 126 (1) ff, insbes. Satz 4, (2)
§ 129 insbes. (2) StGB
§ 129 (7) Satz 1 und 2 StGB
§ 130 (1) Satz 2, (2), (6) StGB
§ 140 Satz 2 StGB
§ 185 StGB
§ 186 StGB
§ 187 StGB
§ 240 (1), (3) StGB
§ 241 (1), (3) StGB
§ 253 (1) und (3) StGB
in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2022 (BGBl. I S. 1082) geändert worden ist
sowie den Menschenrechten vom 10.12.1948.
Weitere Inhalte entnehmen Sie bitte der Anlage (K3) der Klageschrift vom 22.08.2024.
Aus Anlaß eines Schreibens der GV vom 07.08.2024 habe ich Strafanzeige/-antrag (s. Anlage 2, Klageschrift vom 22.08.2024) gegen diese Vereinigung wegen 18 Gesetzesverstösse am 19.08.2024 u.a. wegen nachweislicher „Volksverhetzung“ sowie anderer Gesetzesverletzungen, erstattet.
Sollte diese Vereinigung immer noch eine Behörde bzw. „Anstalt des öffentlichen Rechts“ sein, obwohl z.B. Fakten wie „Geschäftsführer“ sowie „UST-ID’s“ mit „Gewinnorientierung“ dagegen sprechen, reiche ich hiermit „Klage 1 von 3“ gegen diese Vereinigung wegen u.a. „(Behörden)Willkür“ mit Hilfe von „Gesetzesverstössen“, „Volksverhetzung“ u.a. ein. Weiteres s. 1. Klageschrift von 3, ein.
Sollten hier Kosten durch diese Klage entstehen beantrage ich hiermit Prozesskostenbeihilfe auf grund von:
[…]
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Lemiesz
Anlage:
Vorläufige Bewilligung von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) vom
28.08.2024, 6 Seiten
1. Klageschrift von 3
An das
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Bastionstraße 39
40213 Düsseldorf
Klage
– Kläger –
Bürger Christian Lemiesz, Ulmenstr. 44, 40882 Ratingen
gegen
– Beklagter –
Westdeutscher Rundfunk Köln, c/o ARD ZDF Deutschlandradio, 50656 Köln
wegen „Gesetzesverstösse“ und „strafbaren Handlungen“
zwecks „Bereicherung“ durch Falschinformation, Zwang und Nötigung zum Gesetzesbruch auf Grundlage der Anlagen zur Klageschrift vom 22.08.2024:
(K1) Einschreiben an den Beklagten als diese Vereinigung, 24.08.2022, 6 Seiten
(K2) Einschreiben an den Beklagten als diese Vereinigung, 30.11.2022, 2 Seiten
(K3) Einschreiben Strafanzeige/-antrag STA Düsseldorf, 19.08.2024, 6 Seiten
(K4) Einschreiben an Gerichtsvollzieherin, 16.08.2024, 5 Seiten
Anlage 5, Schreiben von Gerichtsvollzieherin, 07.08.2024, 2 Seiten
sowie den immer neuen öffentlichen Enthüllungen über die RKI-Files u.a. gesetzeswidrige und strafbare Inhalte dieser Vereinigung mit dem Umgang der Informationsgabe mittels „Propaganda“ und „Meinungsmanipulation“ sowie „Volksverhetzung“ u.a.
Streitwert: Die Glaubwürdigkeit und Rechtstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland
sowie die Rechtmäßigkeit von Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland
Namen des Klägers erheben ich Klage mit dem Antrag,
(1) festzustellen und zu beweisen, ob der Beklagte a) eine Behörde, b) eine Anstalt des öffentlichen Rechts und/oder c) ein gewinnorientiertes Unternehmen ist.
(2) festzustellen und zu beweisen, ob der Beklagte aufgrund des Schreibens (Anlage 1, Klageschrift vom 22.08.2024) eine Vereinigung ist, die a) Geld als „Inkasso“ eintreibt oder b) Ihren „Umsatz“ über marktwirtschaftliche Produkte/Inhalte generiert oder c) „Gebühren“ als Behörde erhebt.
(3) Festzustellen und zu beweisen, ob der Beklagte, aufgrund des Schreibens des Klägers vom 19.08.2024 (s. Klageschrift vom 22.08.2024) an die STA Düsseldorf, eine „kriminelle Vereinigung“ ist, die über Gesetzesverstösse Geld „ergaunert“/“erpresst“.
(4) Festzustellen und zu beweisen, a) ob „Mitgliedsbeiträge“ grundsätzlich, allgemein eine rechtliche Grundlage des freien Willens der Vertragspartner über einen BGB-Vertrag bedürfen und b) ob der Beklagte als Vereinigung keine rechtliche Grundlage des freien Willens der Vertragspartner über einen BGB-Vertrag bedarf, also Sonderrechte ausserhalb von 1. Menschenrechten, 2. GG, 3. BGB und 4. StGB genießt, c) über den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und d) über die Bürger steht ?
(5) festzustellen und zu beweisen, ob die vertragliche rechtliche Grundlage eines „Service-vertrages“ a) einer rechtskräftigen Unterschrift der Vertragspartner bedarf, um gültig zu sein. Und wie b) diese Rechtsgültigkeit des Vertrages gegenüber Zweite, Dritte und Vierte c) schriftlich jederzeit reproduzierbar bewiesen werden kann ?
(6) festzustellen und zu beweisen, wie der Beklagte seinen „Service zur Bildungs- und Wissens-unterstützung“ a) definiert, wenn sich dieser über Gesezesverstösse hin, millionenfach an Bürgern bereichert und b) wie der Beklagte diesen „Service“ bewirbt, als c) „freiwillig“ oder d) über „Zwang“ anzunehmen ?
(7) festzustellen und zu beweisen, ob der Beklagte über Eintreibung von Zahlungen, als „angebliche“ bzw. „getarnte“ „Mitgliedsbeiträge“ eines sog. „Beitragsservices“, einer Vereinigung, die sich durch Gesetzesverstösse über „Zwang“, „Druck“ und „Drohung“ sowie „Volksverhetzung“ u.a., also Straftaten, sich einen finanziellen Vorteil verschafft ?
(8) festzustellen und zu beweisen, ob der Beklagte sich der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland bedienen darf, gegen die er selbst verstösst, um sich damit a) zu legetimieren und b) zu legalisieren und c) darüber zu bereichern.
(9) festzustellen und zu beweisen, dass der Kläger gegen seinen Willen durch den Beklagten dazu gezwungen wurde, über a) Zahlungsaufforderungen und b) Zwangspfändung sich zu bereichern, obwohl der Beklagte gegen Gesetze nachweislich verstossen hat, die der Existenzsicherung a) allgemein und b) des Klägers widersprechen.
(10) Den Beklagten zu verurteilen von der Erhebung von Forderungen, Zwangsgeldern und
Zwangspfändungen abzusehen, wenn die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik
Deutschland nur über Gesetzesverstösse unter dem Deckmantel des „rechtlichen“,
unterwandert wird bzw. werden kann.
(11) Den Beklagten zu verurteilen die öffentliche Reputation des Kläger mit allen Kosten wieder
dauerhaft herzustellen.
(12) Den Beklagten zu verurteilen öffentlich bekannt zu geben, aufgrund der Rechtsverstösse dieser
Vereinigung gegen gültige Gesetze 1. Menschenrechte, 2. GG, 3. BGB, 4. StGB u.a.,
„Zwangszahlung“ als rechtlich ungültig zu bezeichnen.
(13) den Beklagten zu verurteilen, die (kriminelle) Vereinigung mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
(14) den Beklagten zu verurteilen, alle Geschädigten durch diese Vereinigung zu entschädigen –
Hierzu müssen alle Geschädigte gesondert ermittelt und es müssen getrennte Verfahren
angesetzt, werden.
(15) den Beklagten zu verurteilen, alle Verantwortlichen dieser Vereinigung und Unterstützern von
Gesetzesverstössen in die volle private Haftung zu nehmen, die sich an den Geschädigten
bereichert haben.
(16) den Beklagten zu verurteilen, die Zwangspfändung gegen den Kläger mit sofortiger Wirkung
aufzuheben und sich öffentlich a) in Tageszeitungen und b) im Fernsehen zur „Prime Time“ für
diese kriminellen Handlungen 7 Tage der laufenden Woche für die kriminellen Handlungen
sowie Gesetzesverstösse in einem zuvor von dem Kläger schriftlich abgesegneten Text. zu
entschuldigen.
(17) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreit aufzuerlegen;
(18) hilfsweise – für den Fall des Unterliegens – dem Kläger Vollstreckungsschutz zu
gewähren.
Es wird angeregt, das schriftliche Vorverfahren anzuordnen. Insoweit wird beantragt, den Beklagten für den Fall der Versäumung der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft oder der Anerkenntnis durch Versäumnis- oder Anerkennungsurteil im schriftlichen Verfahren zu verurteilen.
Begründung:
In einem 1. Schreiben vom 26.07.2022 bietet der Beklagte dem Kläger einen freiwilligen „Service zur Bildungs- und Wissensunterstützung“ an, den der Kläger nicht nutzt und in seinem Einschreiben vom 24.08.2022 über Nennung von 6 Gründe und 17 Gesetzesverstössen ablehnt.
Beweis: Siehe Anlage K1 (s. Klageschrift vom 22.08.2024)
Ein „Service“ ist ein freies Angebot an einen Interessenten, der freiwillig angenommen werden kann, aber nicht muß. Um das Einverständnis einer Dienstleistung „Service“ in Anspruch zu nehmen, muss eine nachweisbare, also schriftliche, Willenserklärung als Vertragsgrundlage vorliegen.
Beweis: Steht noch Seitens des Beklagten aus
In einem 3. Schreiben vom 14.11.2022 wurde der Kläger bereits durch den Beklagte erpresst (§253 StGB) und genötigt (§240 StGB), gegen Gesetze zu verstossen, wenn der Kläger nicht „freiwillig“ die „angebotene Bildungs- und Wissensunterstützung“ des Beklagten, Zahlungen unter Androhung von Maßnahmen an den Beklagten zu zahlen, nachkommt; was damit nicht nur dem Art. 2 (1) und (2) des Grundgesetzes widerspricht. In dem 3. Schreiben vom 30.11.2022 lehnt der Kläger abermals ab und fordert als Nachweis seiner Zustimmung die schriftliche Willenserklärung an, die ihm bis heute nicht vorliegt.
Beweis: Siehe Anlage K2 (s. Klageschrift vom 22.08.2024)
Das Verhalten des Beklagten als dieser Vereinigung sind Straftaten und entsprechen einer „kriminellen Vereinigungen mit mafiosen Strukturen“ nach §129 StGB, Geld zu erpressen. Dies wurde am 19.08.2024 zur Strafanzeige/-antrag an die STA Düsseldorf gegeben
Beweis: Siehe Anlage K3 (s. Klageschrift vom 22.08.2024)
Nach Wissen des Klägers ist der Beklagte als diese Vereinigung seit 2021 keine Behörde mehr, da es auch „Geschäftsführer“ und sogar eine „UST-ID“ pro Sender – „ARD/WDR: DE122790169“ und „ZDF: DE149065327“gibt
Beweis: Quelle und ©: https://www.ardmediathek.de/impressum
was eindeutige Zeichen einer gewinnorientierten zivilrechtlichen Vereinigung z.B. einer GmbH ist und damit dem BGB sowie dem StGB unterworfen ist, wo Verträge als Willenserklärung schriftlich abgefasst werden und die jeweilige Vertragsunterschrift tragen müssen! Dem Kläger liegt jedoch weder ein Original, noch eine Kopie eines solchen Vertrages dazu vor. Diesen Vertrag forderte der Kläger im Schreiben vom 16.08.2024 gegenüber der GV erneut in Kopie an.
Beweis: Siehe Anlage K4 (s. Klageschrift vom 22.08.2024)
Lt. WikiPedia vom Freitag 16.08.2024 wird der Beklagte als diese Vereinigung als „Inkasso-Unternehmen“ bezeichnet und finanziert sich aktuell hauptsächlich über „Zwangsvollstreckungen“ und „Forderungsmanagement“; also arbeitet der Beklagte als diese Vereinigung nicht wie in 2022 dem Kläger gegenüber dargestellt als „freiwilliger Service zur Bildungs- und Wissensunterstützung“, sondern mit Druck und Zwang zum Zweck der Geldvermehrung, wie kriminelle Vereinigungen lt. §129 StGB agieren. Durch Lügen und Täuschung.
Beweis: Siehe Webseite des Bundesministerium der Justiz:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html
Nach neusten Entwicklungen, durch Aufdeckung der RKI-Files, ist lt. Aussagen von Dr. Götz Frömmling am 10.08.2024, dieser Beklagte als Teil dieser Vereinigung vertraglich an die Bundesregierung gebunden und verletzt lt. dem Dokument „Laufende Aktivitäten der Rescourcen und Behörden gegen Desinformation“
Beweis: Quelle und ©: https://t.me/unzensiert/92348
damit den Status der gesetzlichen Neutralität unabhängig zu berichten – Inhalt ist der Umgang mit den Medien eine bestimmte öffentliche Meinung herzustellen, also „vorsätzliche Meinungsmanipulation“
Beweis: Siehe §130 Abs. 1 Satz 2, Abs 2 Satz 1 und 2, Abs. 5 StGB
Siehe Webseite des Bundesministerium der Justiz:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
zu denen der Beklagte als diese Vereinigung gehört – ein weiterer „strafrechtlicher“ Rechtsbruch und Bestätigung nach §129 StGB.
Sollte der Beklagte als diese Vereinigung noch eine Behörde bzw. Anstalt des öffentlichen Rechts sein, wäre es umso schlimmer, dass im „Auftrag der Regierung“ Bürger a) unter Druck und Zwang und b) über Behördenwillkür sowie c) Gesetzesverstösse, erpresst werden, was die Rechtstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland damit aufhebt!
Im Jahr 2022 hatte der Kläger durch die „Corona-Pandemie“ mit Lockdowns und Kontaktverbot, 9 Monate 6-7 Tage in der Woche für seinen Vater in seiner Wohnung gekocht und konnte sich ab und zu von der täglichen „Leistung“ des Beklagten als diese Vereinigung über Propagana im Fernsehen selber überzeugen, wie gegen sog. „Ungeimpfte“ vorgegangen wurde. Jeden Tag bei jeder Nachrichtensendung wurde gebetsmühlenartig ca. 15 Minuten lang eine Propaganda nach der Anderen präsentiert – Brainwashingsmethoden der psychologischen Kriegsführung! Reine Zermürbungstaktik für den Geist durch diese Medien-Plattformen, als „Anstalt des öffentlichen Un-Rechts“.
Hierzu liegen zahlreiche Video-Beweise im Internet und sicherlich auch bei vielen Bürgern abgspeichert auf Datenträgern vor, die sich für freie Medien einsetzen; z.B. könnte hier über eine anonyme Volksbefragung eruiert werden, wie hoch der Prozentsatz an den belastenden Daten, unwiderlegbarer Beweise, aus dem Volk/Bürgern gegenüber dem Beklagten als diese Vereinigung, vorgelegt werden.
Während der Corona-Pandemie hat der Beklagte als diese Vereinigung „Hetzern“ eine mediale Plattform gegeben, um eine perfide Ideologie gegen „Ungeimpfte“ – eine künstlich erzeugte Minderheit – umzusetzen; hierzu gab es eine Zitat-Sammlung im Internet:
Beweis: 2) https://www.achgut.com/artikel/ausgestossene_der_woche_wir_haben_mitgemacht
Um die Brisanz der „Volksverhetzung“ darzustellen, werden folgende Zitate als Beweissammlung zitiert; Gesetzesverstösse:
Beweise: Beweissammlung lt. Zitaten:
Politiker:
(Vertreter unseres Volkes – aller Bürger, ohne Ausnahme!)
Stephan Weil: „Die Ungeimpften sind Schuld an den Impfdurchbrüchen der Geimpften“
Das ist Stigmatisierung, also Diskrimnierung, üble Nachrede, Verleumdung.
Strack-Zimmermann: „Ungeimpfte dürfen nicht als Minderheit die Mehrheit terrorisieren“
Das ist Stigmatisierung – Diskriminierung, üble Nachrede.
Rainer Stinner: „Kein Impfgegner wird wie ein Staatsfeind behandelt. Er darf nur, hoffentlich bald, nicht mehr unter die Leute gehen, weil er ein gefährlicher Sozialschädling ist.“
Das ist dunkelste NS-Propaganda. Das ist Stigmatisierung – Diskriminierung, üble Nachrede.
Lauterbach: „Umgeimpfte bis März „geimpft“, genesen oder leider „verstorben“
Das ist Drohung.
Joachim Gauk: „Impfskeptiker sind „Bekloppte“
Das ist Beschimpfung/Beleidigung, üble Nachrede.
Friedrich Merz: „Kein Umgeimpfter mehr im Büro“
Das ist Ausgrenzung – Diskriminierung.
Ramelow: „Können Behandlung Ungeimpfter nicht garantieren“
Das ist Ausgrenzung – Diskriminierung; indirekte Verweigerung von gesetzlicher medizinischer Hilfe.
Clemens Hoch: „Alle, die sich immer noch nicht impfen lassen möchten, müssen damit rechnen, dass man sie sehr genau beobachten.
Das ist Drohnung + Beschneidung von Grundrechten.
Claus Ruhe Madsen: „Der Alltag für Ungeimpfte muss unangenehm sein“
Das ist Androhung von Gewalt + Beschneidung von Grundrechten.
Boris Palmer plädiert für „Beugehaft“ und „Rentenkürzung“ für Ungeimpfte
Das ist Androhung von Gewalt + Beschneidung von Grundrechten sowie Machtmißbrauch
Wolfram Henn (Etikrat!): „Ausreiseverbot für Ungeimpfte“.
Das ist Beschneidung von Grundrechten.
Behördenvertreter:
Detlef Scheele (Arbeitsagentur): „Für Ungeimpfte könnte das Arbeitslosengeld wegfallen“
Das ist Erpressung.
Mitläufer / „Trittbrettfahrer“:
Eckhard von Hirschhausen: „Wer sich nicht impfen lässt, ist ein asozialer Trittbrettfahrer“
Das ist Beschimpfung/Beleidigung, üble Nachrede.
Eine Sammlung einer Vielzahl von Gesetzesverstössen gegenüber Bürgern, die über diese Vereinigung als „Anstalt des öffentlichen Rechts“ nicht nur unter Generalverdacht gesetzt wurden/werden.
Die Zitate der dargestellten Personen sind ehrverletzend, moralisch verwerflich und durch u.a. Beleidigungen, Stigmatisierungen, Erpessungen – Volksverhetzung, über Drohungen und Erpressungen eines der schlimmsten Verbrechen gegen den gesetzlich garantierten Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie Menschenrechte, u.a.: Straftaten!
Die „verbalen Entgleisungen“, um es einmal glimpflich zu bezeichnen, bis hin zu Parolen des NS-Gedankenguts einiger Aussprüche, war das Repertoire der öffentlich „rechtlichen“ Hetzer gegen Ungeimpfte auf deren Plattform der angeblich „rechtlichen“ Medien, die der Kläger teilweise live im Fernsehen in dieser Zeit mitverfolgen konnte. Der Kläger fürchte in der Zeit der Corona-Pandemie um sein Leben, wenn er auf die Straße ging. Grundrechte gehörten in der Pandemie nicht zum Recht des Bürgers – der Kläger wurde von der Gesellschaft ausgegrenzt und durch die „öffentlich „rechtliche“ Medien und deren Hetzern „entmündigt“, beschimpft, beleidigt und es wurde zu Gewalttaten gegen Mindernheiten aufgerufen usw.
Der Kläger ist sog. „ungeimpft“, also „ungespritzt“ und hat sich diese künstliche Gen-Therapie „mRNA“ nicht spritzen lassen, was unwissenschaftlich von Verteidigern der sog. „Pandemie“ fälschlicherweise als „Impfung“ bezeichnet wurde; jedoch wurden keine Antikörper wie bei einer Impfung gespritzt, sondern künstlich im Labor hergestellte mRNA-Bruckstücke des Virus selber, die per Spritzung in den Organismus des Betroffenen gelangen und sich über die Zelle in das Genom des Gespritzten eingliedern und ihn damit genetisch verändern – das ist Körperverletzung nach §223, §224, und §229 StGB! Heute wissen wir international, dass nicht die „Ungeimpften“, sondern die „Geimpften“ die „Virenschleudern“ gewesen sind! Das ist international heute öffentlich bekannt.
Welches Ziel hatte damit die vorsätzliche mediale Ausgrenzung von Bürgern zu Minderheiten durch Propaganda über die Medien-Plattformen des Beklagten als diese Vereinigung, die sich als „öffentlich „rechtliche“ Medien, bezeichnen ?
Der Kläger hat ein angegriffenes Immunsystem durch eine medizinisch bewiesene Fremd-Intoxikation (Ex-Vermieter, s. Verfahren am LG Düsseldorf Az 21 O 202/15, 2015 bis aktuell), ist chemikaliensensitiv, hat ein CFS und auch eine Schimmelpilzallergie, reagiert daher empfindlich auf Chemikalien seiner Umwelt, was im glimpflichsten Fall zur Ohnmacht und im schlimmsten Fall zum anaphylaktischen Schock mit gfs.Todesfolge führen kann! Kein Mediziner bzw. „mRNA-Spritzer“ konnte dem Kläger in der Pandemie bestätigen, was in der Spritze an Inhaltsstoffen vorhanden ist – bei jedem Lebensmittel müssen dagegen die Inhaltsstoffe ausgewiesen werden, die in den Organismus gelangen! – dass ist für den Kläger „vorsätzliche Körperverletzung“ durch „Beibringen von Gift“ und entspricht: „Der Versuch ist bereits eine Straftat“ damit §223, §224 und §229 StGB.
Wem die Gesundheit und Immunsystem des Klägers nicht bekannt ist und ihn dazu zwingen will gegen seinen Willen, sich mit unbekannten Chemikalien zu vergiften; will den Kläger töten! Also „versuchter Mord“ nach §211 (2) StGB, „heimtückisch“, „mit gemeingefährlichen Mitteln“.
Und der Beklagte als diese Vereinigung hat „Spritzbefürwortern“ sog. „Impfbefürwortern“ und „Mitläufern“ eine öffentliche Medien-Plattform über sein „Zwangsfernsehn“ gegeben, gegen den Kläger als „Ungeimpfter“ öffentlich zu hetzen und ihn von der Gemeinschaft bzw. der Gesellschaft auszugrenzen – das ist u.a. „Volksverhetzung“ s. §130 (1) Satz 1. und 2. StGB
Beweis: Siehe Webseite des Bundesministerium der Justiz:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
die schlimmste Art Bürger über Ideologie dazu „anzustacheln“ gegen Minderheiten vorzugehen – dass hatte es in Deutschland das letzte Mal im 3. Reich mit anderen Minderheiten gegeben, auch hier wurde als Plattform u.a. das „Fernsehn“ bzw. das „Kino“ über die Medien öffentlich genutzt, eine perfide, tödliche Propaganda unter das Volk zu bringen. Die Geschichte hat sich wiederholt! Und der Kläger ist ein Opfer von Vielen. Die Täter sind bekannt, wurden aber bis heute noch nicht straf-/rechtlich belangt. Es ist nicht nur vom Verwaltungsgericht über diese Klage zu prüfen, ob z.B. u.a. die Volksverhetzung „mittlerweile wieder“ legal geworden ist und ob Gesetze zum Schutz von Bürgern ihre Gültigkeit verloren haben.
Die Rechte des Klägers als Opfer und Bürger dieses Landes zum Schutz vor Kriminellen wurde durch den Beklagten als diese Vereinigung beschnitten bzw. ausgehebelt. Auch über die mittlerweile offengelegten RKI-Files kommen immer mehr nicht nur strafbare Inhalte ans Tageslicht!
Eine neutrale Berichterstattung über Hetze u.a. hat durch den Beklagten als diese Vereinigung nicht stattgefunden, damit ist nicht nur gegen den öffentlichen Auftrag verstossen worden. Knapp 3 Jahre lang wurden Gesetze und Grundrechte vorsätzlich (mit Billigung von Hetze gegen Minderheiten §130 StGB) ausgehebelt worden und der Beklagte als diese Vereinigung war maßgeblich als Täter über Propaganda daran beteiligt, Bürger gegeneinander aufzustacheln und sogar das soziale Leben (s. Seniorenheime, Bestattungen, Krankenhäuser, Schulen, Kindergarten etc.) und damit den Zusammenhalt von Familien, „zu zerstören“!
Nicht nur gegen 17 Gesetze
Beweis: Siehe Anlage K1 (s. Klageschrift vom 22.08.2024)
hat der Beklagte als diese Vereinigung verstossen und nun soll der Kläger jetzt über Zwangs-zahlungen, die Gesetzesverstösse bzw. Straftaten gegen den Kläger selber legitimieren lassen. Dass ist rechtlich nicht nur erneute Erpressung und führte zu einer Strafanzeige bei der STA Düsseldorf
Beweis: Siehe Anlage K3 (s. Klageschrift vom 22.08.2024)
sowie hier 1. Klage vom 3 vor dem Verwaltungsgericht.
Daher muss gerichtlich geklärt und festgestellt werden, ob und in wie weit der Beklagte über Gesetzesverstösse und Straftaten, wie z.B. der „Volksverhetzung“ gegen Minderheiten über Propaganda, Meinungsmanipulation sowie Volksverhetzung getarnt als „Service zur Bildungs- und Wissensunterstützung“ über Zwang, Druck und Willkür „anbieten“ darf und ob der Beklagte als eine kriminelle Vereinigung legal auf Basis der Rechtsstaatlichkeit im Fall einer Behörde bzw. als „Anstalt des öffentlichen Rechts“ oder eines gewinnorientierten Unternehmens, z.B. gegenüber dem Kläger (sowie anderen Geschädigten), agieren durfte und darf.
Der Kläger ist nicht dazu bereit dem Beklagten, als kriminelle Vereinigung, über Zwangsgelder finanziell zur Bereicherung zu unterstützen, die ihm selber und zudem über Täter/Hetzer und Mitläufern seiner Medien-Plattformen, 2,5 Jahre lang nach dem Leben trachtete und seinen Tod wollte, jetzt noch über Zwangszahlungen dafür „zu belohnen“, seine Vergehen, Gesetzesverstösse und Straftaten zu legitimieren und damit zu legalisieren, sein perfides Verhalten weiter zu führen.
Mit dieser gesetzesverstossenden Zwangszahlung, würde die Rechtstaatlichkeit sowie die darin gültigen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland für ungültig erklärt werden.
Sollte der Kläger in Haft genommen werden lt. Ankündigung im Schreiben der GV, stellt dies eine Freiheitsberaubung nach §239 StGB durch „Vorsatz“ und „Willkür“ dar und wird gegen den Beklagten sowie der Helfershelferin der GV (die kein Mitglied einer Strafverfolgungsbehörde (Exekutive) ist und offene Zahlungsleistungen nicht der strafrechtlichen „Beugehaft“ entsprechen) zivil- und strafrechtlich geahndet.
Der Kläger hat Schadensersatzansprüche an den Beklagten, gfs. an die GV, die er aktuell hiermit ankündigt und in der 3. Klageschrift später geltend machen wird, was über ein gesondertes Gerichtsverfahren o. dgl. zu gegebener Zeit in die Wege geleitet wird.
Der Kläger hofft, dass nicht nur die genannten Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland noch eine Gültigkeit haben und auch ihm als Opfer Schutz vor Tätern/Kriminellen, hier des Beklagten als diese Vereinigung, bietet.
Mit freundlichen Grüßen,
Alle beziehenden Anlagen hier, s. Klageschrift vom 22.08.2024, werden aus Gründen der Doppelausfertigung und dem Sparen von unnötigem CO2-Austoss bei Kopie und Druck, nicht erneut angefertigt.
(K1) Einschreiben an den Beklagten als diese Vereinigung, 24.08.2022, 6 Seiten
(K2) Einschreiben an den Beklagten als diese Vereinigung, 30.11.2022, 2 Seiten
(K3) Einschreiben Strafanzeige/-antrag STA Düsseldorf, 19.08.2024, 6 Seiten
(K4) Einschreiben an Gerichtsvollzieherin, 16.08.2024, 5 Seiten
Anlage 5, Schreiben von Gerichtsvollzieherin, 07.08.2024, 2 Seiten
2. neue Klage 2v2
Dipl.-Ing. Christian Lemiesz 40882 Ratingen, 12.09.2024
Ulmenstr. 44
EINSCHREIBEN
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Bastionstraße 39
40213 Düsseldorf
Klageschrift 2 von 3 gegen eine kriminelle Vereingung, mutmaßlich eine Behörde/Anstalt des öffentlichen Rechts
Klageschrift 1 von 3 gegen eine kriminelle Vereingung, mutmaßlich eine Behörde/Anstalt des öffentlichen Rechts vom 08.09.2024
Ihr Schreiben vom 27.08.2024, Az 27 K 6999/24
Klageschrift gegen eine kriminelle Vereingung, mutmaßlich eine Behörde vom 22.08.2024
Sehr geehrte Frau Richterin Appelhoff-Klante am Verwaltungsgericht Düsseldorf,
sehr geehrte Frau Bourceau,
danke für Ihr Schreiben vom 27.08.2024, was ich über den Postweg am 30.08.2024 erhalten habe.
Aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen durch Fremdintoxikation (Chemikaliensensitivität, CFS und Schimmelpilzallergie seit 2012; s. auch Az. 21 K 2513/24 sowie LG Düsseldorf Az 21 O 202/15) komme ich erst heute dazu Ihren zu antworten. Mein gesundheitliche Tagesverfassung steht in Abhängigkeit der Chemikalienkonzentration meiner Umwelt seit der Intoxikation 2012-2014.
Darf ich fragen, welchen Zusammenhang Sie zwischen z.B. der „Volksverhetzung“ von knapp 30 Mio. Deutschen – zu denen auch ich als Minderheit gehörte – in der sog. „Corona-Pandemie“ durch eine „kriminelle Vereinigung“ die sich als „Öffentlich rechtliche Medien“ bzw. als „Anstalt des öffentlichen Rechts“ (lt. Ihrem Schreiben vom 27.08.2024) bezeichnen, mit meinem Vermögensstatus sehen ?
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun oder muss ich Ihre Ausführungen als „Absicht“ ansehen, den Inhalten meiner 8-seitigen Klageschrift vom 22.08.2024 komplett zu ignorieren und damit zu bestätigen, dass wir „Behördenwillkür“, keine „Rechtsstaatlichkeit“ mehr und „ungültige Gesetze“ in der Bundesrepublik Deutschland haben ?
Interpretiere ich Sie richtig, dass „Gesetzesverstösse“ und „Straftaten“ durch Behörden bzw. „Anstalten des öffentlichen Rechts“ mit Ihrer Ablehnung/Ignoranz legalisiert werden bzw. damit als „legal“ deklariert werden ? Eine Aufarbeitung des 2. dunkelsten Kapitels der deutschen Geschichte seitens Behörden bzw. der Judikativen nicht erwünscht ist und damit abgelehnt wird ?
Muss ich mich dann an das Bundesministerium der Justiz, an die Generalstaatsanwaltschaft oder an das Bundesverfassungsgericht wenden, wenn Sie als Verwaltungsgericht meine Klageschrift inhaltlich nicht ernst nehmen ?
Wie bereits in der 1. Klageschrift von 3 vom 08.09.2024 nehme ich Ihren Vorschlag gerne auf und mache aus meiner Klageschrift vom 22.08.2024 drei weitere Klagen insgesamt:
1. Klageschrift – „Gesetzesverstösse“ u.a. (Klageschrift vom 08.09.2024)
2. Klageschrift – „Finanzielle Bereicherung“ (heutige Klageschrift, Update zu 22.08.2024)
3. Klageschrift – „Schadensersatzforderung“ (folgt)
Hier in vorliegender Klageschrift beziehe ich mich jedoch nur auf die 2. Klage „Finanzielle Bereicherung“ im inhaltlichen Update zur Klageschrift vom 22.08.2024; die 1. Klageschrift vom 08.09.2024 liegt Ihnen lt. Einlieferungsbestätigung durch die Deutsche Post seit 11.09.2024 bereits vor und 3. Klageschrift wird im Laufe der Zeit folgen.
Vorwort zur 2. Klageschrift von 3 (12.09.2024)
Mein Klagebegehren (lt. Ihrem Wunsch im Schreiben vom 27.08.2024) noch einmal dargelegt.
Ich erhebe hiermit über die 2. Klageschrift von 3 gegen mehrfach gesetzesverstossenden Machenschaften und Handlungen einer „kriminellen Vereinigung“, die sich selbst als „Westdeutscher Rundfunk Köln, c/o ARD ZDF Deutschlandradio, 50656 Köln“ lt. der Gerichtsvollzieherin I. Jeske, Jenaer Straße 14, 40882 Ratingen (GV) (s. Anlage 1, Klageschrift vom 22.08.2024), nennt und Geld von mir über mehrfache Gesetzesverstösse (18 insgesamt) als „kriminelle Vereinigung“ handelt, erpresst.
Aus Anlaß eines Schreibens der GV vom 07.08.2024 habe ich Strafanzeige/-antrag (s. Anlage 2, Klageschrift vom 22.08.2024) gegen diese Vereinigung wegen 18 Gesetzesverstösse (s. „Vorwort zur 1. Klageschrift von 3“, Seite 2 und 3, 1. Klageschrift vom 08.09.2024) am 19.08.2024 u.a. wegen nachweislicher „Volksverhetzung“, erstattet.
Sollte diese Vereinigung immer noch eine Behörde bzw. „Anstalt des öffentlichen Rechts“ sein, obwohl z.B. Fakten wie „Geschäftsführer“ sowie „UST-ID’s“ mit „Gewinnorientierung“ dagegen sprechen, möchte ich hiermit „Klage 2 von 3“ gegen diese Vereinigung wegen u.a. „Behördenwillkür“ mit Hilfe von „Gesetzesverstössen“, „Volksverhetzung“ und „Finanzielle Bereicherung“ u.a. einreichen. Weiteres s. 1. Klageschrift von 3 vom 08.09.2024.
Sollten hier Kosten durch diese Klage entstehen beantrage ich hiermit Prozesskostenbeihilfe auf grund von:
[…]
1. Klageschrift von 3 vom 08.09.2024.
Mit freundlichen Grüßen,
2. Klageschrift von 3
[…]
Schreiben Verwaltungsgericht Düsseldorf, März 2026





In einem anderem Fall habe ich Beweise + Nachweise fristgerecht für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe vorgelegt und die Amts-Richterin hat mir unterstellt ich würde als Bürgeldempfänger Schwarzgeld erzeugen und absichtlich meine Vermögensverhältnisse verschleiern
und
hier lehnen Verwaltungs-Richter ebenfalls den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab, sogar mit dem Hinweis, ich hätte überhaupt keine Nachweise eingereicht; dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit: Ein Einschreiben fristgerecht scheint dann wohl zu meinem Nachteil in der Poststelle des Verwaltungsgerichts in den „Reißwolf“ gekommen zu sein, denn dhl bestätigte die fristgerechte Einlieferung beim Verwaltungsgericht! Und dann wird der Bescheid auch noch als „unanfechtbar“ tituliert, …also selbst wenn ich die Unterlagen ein 2. Mal einreichen würde, würden sie abgelehnt werden…
…so geht das in Deutschland – man wird über Rechtsbeugung als Opfer immer benachteiligt….egal was man tun, denn es muss Opfer geben, damit auch Richter Geld verdienen können oder warum ist Rechtsbeugung bei Gericht ein Standardprozedere ???
ARD, ZDF und Deutschlandradio
Behörde, Institution, private Organisation oder Ähnliches (Feststellung des Status ist Bestandteil des Klageverfahrens)
- Erpressten das Opfer nachweislich mit Falschaussagen
- Fordern für Null-Leistung „Zwangs-Geld“ durch „Pflichtabgaben“
- Nutzen „Volksverhetzung“ und „Propaganda“ 3 Jahre lang in deren Medien gegen das Opfer vorzugehen bzw. zu hetzen, um das Meinungsbild der sog. „geimpften“ Bürger gegen Opfer zu beeinflussen
- Bieten „Mitläufern“ und „Hetzern“ 3 Jahre lang eine mediale Plattform in deren Medien mit ihrer krankhaften Ideologie gegen u.a. das Opfer zu hetzen
- Verhöhnen das Opfer weitergehend und fordern für diese Volksverhetzung und Propaganda auch noch „Zwangsgeld“ von dem Opfer, daß sie am liebsten 3 Jahre lang töten wollten.
- …Weiteres folgt…
Gerichtsvollzieherin Ratingen
Staatsdienerin
- Ausführende der „ARD, ZDF und Deutschlandradio“
- Schriftliche Drohungen zeichneten Ihr Schreiben aus
- Im persönlichen Gespräch wollte die GV die beruflichen Geräte des Opfer pfänden lassen, um ihn damit auch noch wirtschaftlich zu zerstören
- Opfer brach darauf hin die Bereitschaft ab einen Konsens zu finden und erstatte 1. Strafanzeige und 2. Klage gegen ARD, ZDF und Deutschlandradio
- …Weiteres folgt…
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Behörde, Staatsdiener
- Klage gegen ARD, ZDF und Deutschlandradio wegen 17 Gesetzesverstösse u.a. „Volksverhetzung“, „Propaganda“, „Zwangsgeld“, „Erpressung“ u.a.
- 1. Klage wurde zu erst abgelehnt
- Klageerweiterung (2. Klage) liegt jetzt seit knapp 1 Jahr beim Gericht
- Am 21.04.2026 war erste Verhandlungstag!
- Bevor es los ging erhielt ich ein 4-seitiges Schreiben mit der Ablehnung, dass die 3 Richterinnen befangen sind – das erhielten wohl auch alle anderen 8 Kläger an diesem Tag, denn es war wohl eine „Routineveranstaltung“ (öffentliche Veranstaltung) über 9 Termine mit gleichem Beklagtem…
- Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt knapp 2 Jahre gebraucht mir mitzuteilen, dass es nicht zuständig ist – da hätte auch ein einfaches Schreiben vor 2 Jahren ausgereicht, aber auch ein Gericht muss Gewinn in einem kapitalistischen System erwirtschaften, daher musste erst ein Prozess am falschen Gericht gestartet werden.
- Auf meinen ausdrücklichen Wunsch hin wird der Prozess zum Verwaltungsgericht Köln weitergegeben – die Richterin hätte sonst das Verfahren eingestellt…
- Die Richterin teilte mir mit, dass sie Verständnis für meine Klage hat […]
- …Weiteres folgt…
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Behörde, Staatsdiener
- Strafanzeige gegen ARD, ZDF und Deutschlandradio wegen 17 Gesetzesverstössen u.a. „Volksverhetzung“, „Propaganda“, „Zwangsgeld“, „Erpressung“ u.a.
- Strafanzeige gegen den Geschäftsführer (?, also doch keine Behörde) wurde nach Monaten gegen eingestellt
- Damit wurde „Volksverhetzung“, „Propaganda“, „Zwangsgeld“, „Erpressung“ u.a. Straftaten von der STA Düsseldorf legalisiert, da die Hetze gegen sog. „Ungeimpfte“ über die eigenen Massenmedien, zudem noch über Zwangsgeld finanziert, keine Straftaten bzw. keine Volksverhetzung war“ – der „Holocaust“ wurde damit nachträglich legalisiert, da die „Volksverhetzung“und „Propaganda“ gegen Minderheiten der Bürger des Staats Deutschland nach gleichem Schema bzw. System abgelaufen ist! Traurig! …aus der Geschichte Nichts gelernt!!!
- …Weiteres folgt…
…seien Sie gespannt, wie Recht und Moral verfallen sind und Gesetze nur belangloser schwarzer Text auf austauschbarem Papier und abschaltbaren Elektronen Online + Festplatten ohne Bedeutung sind…
Und unterm Strich…
..gibt es ein immer wiederkehrendes Schema, daß Opfer erzeugt!
Es ist ein System!
..bei…Behörden….
Die Bürger denken Gesetze bieten Schutz – dem ist jedoch nicht so…Gesetze dienen nur der psychologischen Einschüchterung, denn die Praxis zeigt, daß es weder um Fakten, Wahrheit noch um Gerechtigkeit geht – es herrscht nur die Willkür der Behörden über Bürger, um diese gefügig zu machen – wer sich gegen das Damoklesschwert stellt, „wird fertig gemacht“ – daß ist dem Schreiber hier nicht nur in den 3 Fällen passiert, daß passiert (mindestens) jedem Aufklärer zur Wahrheit …aber es sind die traurigsten Highlights eines menschenverachtenden Systems das sich fälschlicherweise als „Rechtsstaat“ und „Demokratie“ bezeichnet – Willkür, Rechtsbruch und Rechtsbeugung sind an der Tagesordnung!
Traurig!
…was die Politiker nach dem WW2 in Deutschland bis heute geschaffen haben…
Update: 18.03.2026
Zitat:“Fiona Rose Diamond
@CoviLeaks
17. März
💥EXPLOSIVE: The Bill Gates Case: The Narrative on Trial. Amsterdam Court Of Appeal. The Netherlands. March 2026💥
If you want to truly understand what is unfolding in the case against Bill Gates, Albert Bourla (CEO of Pfizer) and Mark Rutte (former Dutch PM) along with 15 other defendants – watch this!
In that courtroom, lawyer Peter Stassen didn’t just speak; he delivered a calculated, scorched-earth dismantling of the defendants. What he put on the record is absolute fire. You have to watch it for yourself.
This case is real. It is happening. Please take the time to watch the full update, and share it. While the mainstream media remains predictably silent, we are the ones breaking the blackout. We are the ones ensuring the world knows exactly what was hidden.
History isn’t just being written; it’s being corrected. Never give up on the truth. This is our moment. Watch. Share. Be the witness history requires.“
Quelle und (c): https://x.com/CoviLeaks/status/2033909972589822404
Was habe ich aus diesen 3 o.g. Fällen gelernt ?
- Gesetze haben für Opfer keine Gültigkeit
- Reiche stehen über dem Gesetz und werden nicht für Gesetzesverstöße belangt
- Richter begehen Rechtsbruch und Rechtsbeugung zulasten des Opfers und werden nicht belangt
- Ein Teil der Juristen nehmen das Opfer wie eine Weihnachtsgans aus
- Ein Teil der Juristen lassen das Opfer fallen wenn es brenzlig wird (Reputationsverlust), vorher werden sie jedoch finanziell ausgenommen
- Opfern wird die gesetzliche Krankenkasse versagt und sollen für „Unterlassung von medizinischer Versorgung“ noch zahlen
- Opfer bleiben Opfer
- Nachsatz: Es gibt auch kompetente Juristen (Übernahme von Alt-Fällen) die helfen, auch wenn die Situation sehr schwierig ist – ich werde meine Meinung daher in den nächsten Monaten noch einmal reflektieren!
Was habe ich allein nur von 3 kriminellen Vermietern in Ratingen gelernt ?
- Alle 3 Vermieter haben in Gegenwart eines Zeugen gelogen, als die Frage nach Schimmelpilzaltschäden gestellt wurde
- Die Vergiftung des Mieters durch Schimmelpilze (Sporen + Mykotoxine) aufgrund von bauseitigen Wasserschäden die in der Verantwortung des Vermieters liegen sind legal, also werden weder strafrechtlich (lt. GSTA + STA), noch zivilrechtlich, verfolgt
- Körperverletzung des Mieters durch Schimmelpilze (Sporen + Mykotoxine) ist legal und wird nicht von der STA, OSTA oder GSTA als Straftat verfolgt
- Richter interessieren sich weder für das Opfer, noch für die Gesundheit des Opfers, noch für die Wahrheit oder jederzeit reproduzierbare Fakten
- öbuv. Sachverständige dürfen Falschgutachten abgeben, bekommen dafür Recht und noch das Geld des Opfer für ihre Falschaussagen + Dokumentenfälschung
- STA, OSTA und GSTA interessieren sich weder für das Opfer, noch die Gesundheit des Opfers, noch für die Wahrheit oder jederzeit reproduzierbare Fakten
- Gesetze sind nicht für alle Bürger gleich gültig
- Es werden nur den Vorwürfen des Täters von Richtern geglaubt, jederzeit reproduzierbare Fakten + Beweise des Mieters werden vom Richter ignoriert (Rechtsbeugung §339 StGB!)
- Wahrheit und Gerechtigkeit spielen vor Gericht keine Rolle
- Opfer werden in die Täterrolle gedrängt
- Täter bleiben unbehelligt
- Opfer bleiben Opfer
- Traurig und dieses System ist Standard in einer „angeblichen Demokratie“ die sich zudem noch als „Rechtsstaat“ bezeichnet!!!
Was habe ich aus meinem Projekt „Das Gebäude-Gesundheitszeugnis“ + Zapfluft.de“ gelernt ?
- Gesetze haben für Opfer keine Gültigkeit
- Menschenrechte sind ungültig
- Die Würde des Menschen nach Art 1.1. GG ist antastbar
- Opfern wird die gesetzliche Krankenkasse versagt
- Lobbyverbände stehen über dem Gesetz
- Lobbyverbände drohen mit lebensfeindlichen Konsequenzen (Morddrohungen!)
- Rechtsprechung „Pro“ Opfer gibt es nicht
- Opfer werden in die Täterrolle gedrängt
- Täter bleiben unbehelligt
- Opfer bleiben Opfer
Was habe ich im Ehrenamt als Mitglied/Berater und 2. Vorstand des IVU e.V. gelernt ?
- Gesetze haben für Opfer keine Gültigkeit
- Lobbyverbände stehen über dem Gesetz
- Rechtsprechung „Pro“ Opfer gibt es nicht
- Opfern wird die gesetzliche Krankenkasse versagt
- Opfer werden in die Täterrolle gedrängt
- Opfer werden bedroht
- Opfer bleiben Opfer
Was habe ich aus 15 Jahren freiberuflicher Selbständigkeit als Sachverständiger gelernt ?
- Echten + helfenden (Ziel ist gesund zu sein!) Gesundheitsschutz gibt es nicht
- Bei Schimmelpilzschäden in Mietwohnungen werden Mieter immer von Verantwortlichen in die Verantwortung gesetzt
- Eine Schadensminimierungspflicht des Vermieters gibt es nicht – wird durch Richter auch verneint – nur des Mieters
- Der Vermieter darf jederzeit den Mietvertrag brechen und wird dafür nicht haftbar gemacht, weder zivil- noch strafrechtlich; der Mieter jedoch schon
- Opfern mit Intoxikationen wird die gesetzliche Krankenkasse versagt
- Die Menschenrechte sind ungültig
- Das Grundgesetz ist ungültig
- Das BGB ist ungültig
- Das StGB ist ungültig
…für Opfer!
- Banken sind korrupt und dürfen das Gesetz brechen ohne dafür belangt zu werden
- Die KfW deckt gesetzesbrecherisches Verhalten von Banken
- (Miet)Verträge haben keine Gültigkeit solange es um die Rechte von Mietern geht
- Gesetze haben keine Gültigkeit für Opfer lt. div. Behördenaussagen
- öbuv. Bausachverständige haben die „Lizenz zum Lügen“ und werden für nachweisliche Falschaussagen nicht belangt!
- Richter (AG, LG) ignorieren jederzeit reproduzierbare Beweise (des Opfers) und begehen Rechtsbeugung §339 StGB zulasten des Opfers
- Urteile basieren auf Rechtsverstöße, kriminellen Handlungen und Gesetzesbrüchen – zulasten des Opfers!
Unter’m Strich:
…wenn ein Schema sich wiederholt, liegt ein System vor.
Aus diesem Grund schreibe ich aktuell an 5 Büchern, die ich gfs. wegen ähnlicher Thematik zusammenfasse:
- „Das System Willkür“ – hier geht es um Behördenwillkür in erster Linie
- „Die Opfer-Industrie“ – wie werden Opfer von Institutionen gemacht
- „Kaiserswerther Str.“ – Die Vernichtung von Recht & Gesetz I – Beweis des Täterschutzes
- „Ulmenstr.“ – Die Vernichtung von Recht & Gesetz II – Die Unterstützung des Täterschutz
- „Die Spezi Vermieter“ – Der Psychopath in seiner Reinstform, 10 unterschiedliche Negativ-Beispiele
- Wir leben nicht in einer Demokratie die auf Rechtsstaatlichkeit basiert
- Gesetze sind willkürlich und nicht für alle/den Bürger „gleich“ gültig
- Wann welches Gesetz wie gilt ist willkürlich
- Solange es keine Beweislastumkehr vor Gericht gibt, wird es immer Opfer des sog. „Rechtssystem“ geben, weil es aktuell darauf aufgebaut ist, daß Täterschutz besteht! Noch nicht einmal „im Zweifel für den Angeklagten“ gilt, …der Schutz, weil es vom Gericht „vorher bestimmt“ ist, das das Opfer Opfer bleibt!
- Die Würde des Menschen ist „antastbar“! Art 1.1, GG ist ungültig!
- Behörden stehen über dem Gesetz
- Behörden sind unantastbar
- Behördenstellen sind fehl besetzt
- Reiche stehen über dem Gesetz (durch z.B. Seilschaften)
- Urteile werden zum Wohlgefallen der Täter gefällt
- Es besteht Täterschutz in Deutschland
- Opfer werden in die Täterrolle gedrängt
- Opfer bleiben Opfer
- Opfer werden gesundheitlich, wirtschaftlich und finanziell durch „das System“ vernichtet!
Fazit:
Wir haben „rechtliche Anarchie“!
…siehe auch Ex-Impressumsseite unter „https://Bauen-und-Gesundheit.de/Impressum“
Update: 07.03.2026
Willkürliche Weisungen einer Obrigkeit
Ich habe nie verstanden, warum Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland für mich als Bürger in der Opferrolle keine Gültigkeit haben und nur Pflichten darstellen.
Es geht um Kontrolle!
Nachdem ich die folgenden Videos auf Youtube (06.03.2026 + 13.05.2026) gesehen habe, verstand ich die Hintergründe meines Leidens seit 2012 bis heute und warum Rechtsbeugung, Mißbrauch der öffentlichen Bestellung durch Staatsdiener und Falschaussagen von öbuv. Bausachverständigen in der Bundesrepublik Deutschland legal sind …und Opfer das Nachsehen haben!
Weiteres unter der Webseite: http://Rechtsbeugung.Tatort.Haus
Update 15.03.2026
„Die größte Bedrohung für den menschlichen Geist ist nicht das Böse,
sondern die freiwillige Aufgabe des Denkens.“
***
„MASSENPSYCHOSE – Wie eine ganze Gesellschaft GEISTESKRANK wird (Orwell & Jung)“
Quelle und (c): https://youtu.be/rJNke1wUqIg?t=4
Update 15.03.2026
„Je weiter sich eine Gesellschaft von der Wahrheit
entfernt, desto mehr wird sie jene hassen, die sie
aussprechen“
***
„Das Paradox, ein guter Mensch zu sein: George Orwells Warnung an die Welt“
Quelle und (c): https://youtu.be/XFCzxKKh6oY
Update 13.05.2026
„Der goldene Schlüssel: Warum das Gesetz nur für die Armen gilt!“
„in diesem Video analysieren wir eine unbequeme Wahrheit über unsere Gesellschaft: Warum werden normale Menschen für kleine Fehler hart bestraft, während Konzerne, Milliardäre und Eliten selbst nach massiven Gesetzesverstößen oft ungeschoren davonkommen“
Quelle und (c): https://youtu.be/MY57dbdfhKk
Update 22.03.2026:
Ich bin Demokrat und möchte eine echte Demokratie in Deutschland haben! …das sind „wir“ leider nicht!
Da ich bisher lernen mußte, daß Recht und Gesetz für mich als „Bürger in Not“ als unschuldiges Opfer von Behörden aberkannt und für ungültig erklärt wurden + werden, gründe ich hiermit eine Selbsthilfegruppe gegen Rechtsbeugung:
mit gleichem Beklagtem…
(Wie helft Ihr mir mit dem Start dieser Gruppe und Euch selber ? Habt ein Statement zu Euren Rechten! Verteilt als Bild zuvor im Social Media und überall wo Ihr meint, daß Hilfe durch Rechtsbeugung gebraucht wird – Ziel wäre mindestens 1.000.000 x in Deutschland oder gerne auch weltweit bis Ende des Monats März 2026! Schafft Ihr daß ???
Nur gemeinsam sind wir stark,
damit aus einer Welle eine Flut werden kann !!!)
Update 16.04.2026: …leider nein – bisher besteht kein Interesse an meiner Klage … mit Eurem Schweigen helft Ihr nur, das das System weiter bestehen bleibt und Ihr Euch nicht mehr im Spiegel anschauen könnt…
Geplant sind
- Kostenlose Beratung + Hilfen
- Austausch mit Geschädigten + Opfer
- Virtuell
- Später: Reale Treffen
Schwerpunkte
- Körperverletzung + Rechtsbeugung durch Intoxikationen in Mietwohnungen
- durch Instandhaltungs- und Sanierungsstau: Nässeschäden + Schimmelpilzschäden
- durch Modernisierungsstau: Altlasten: Asbest, PCB, PAK … PCP u.a.
Flexibles Konzept, da der Bereich der Intoxikation sehr weit ist: biologisch, chemisch und physikalisch
…wenn Sie vom System auch so „gefickt“ worden sind wie ich, melden Sie sich!
Deutschlandweiter Aufruf an Alle vorsätzlich Geschädigte!
(Wer schweigt, unterstützt weiterhin das System, was Deine Rechte unterdrückt! Also fang an zu denken!)
Selbsthilfegruppe auf Telegram:
https://t.me/Kein_Un_Recht
Einladelink:
https://t.me/+3U7RBe-av9ZhMDA6
Ursachen der Rechtsbeugung
Hier diskutiere ich 3 Fälle, wie „Opfer erzeugt werden“ (s. Buchprojekte), mit Hilfe von Personengruppen (gfs. Bürgern), die sich – jederzeit reproduzierbar – über Gesetze stellen!
- Fall 01: Rechtsbeugung „Kaiserswerther Str. 43, 40878 Ratingen„
- „Hier wird ein Mieter für das vermieterseitige Versagen in die Verantwortung gesetzt – Richter machen aus einem Opfer einen Täter!
- Fall 02: Rechtsbeugung „Ulmenstr. 44, 40882 Ratingen„
- 2026: Bisher läuft es nach gleichem Schema wie in Fall 01 ab
- Fall 03: Rechtsbeugung „ÖRM – Öffentlich (Un)Rechtliche Medien (sog. ehem „GEZ“)„
- Im 1. Schreiben wird eine „freiwillige Weiterbildung“ „angeboten“ – im 3. Schreiben wird bereits mit „Straftaten“ und „Erpressung“ „gedroht“, wenn nicht „freiwillig“ ein Vertrag unterschrieben wird!
- Strafanzeige bei der STA Düsseldorf + Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wegen 17/18 Gesetzesverstösse u.a. „Volksverhetzung“ gegen Minderheiten in der sog. „Pandemie“ 2020-2023
- Am 21.04.2026 ist der erste Verhandlungstags – ich bräuchte juristische und sonstige Unterstützung
Ich stelle das individuelle „Schema“ und damit das sich wiederholende gleiche „System“ vor!
Alle Inhalte sind dynamisch!
Hilfen
Ich habe diverse Kontaktpersonen zu dem Thema „Zwangsgebühren“ angeschrieben – hier veröffentliche ich jedoch nicht Alle die ich angeschrieben habe, sondern nur Diejenige, die Hilfe zusagen und damit einverstanden sind auch öffentlich genannt zu werden.
Ratingen 01.04.2026 (kein Aprilscherz!)
Update 16.04.2026: Bisher hatte ich angenommen „Ihr“ zahlt ungern Zwangsgebühren…da ich jedoch bisher kein Feedback von Vielen die ich angeschrieben habe erhalten habe, muss ich davon ausgehen, dass kein Interesse an meinem Thema ist, Ihr gerne Zwangsgebühren als zusätzliche Steuern zahlt, Euch gerne Indoktrinieren lasst, ungern selber denkt und nur auf das Silbertablett der Zensur wartet… und ich der Einzige bin, der gegen dieses Unrecht der „Zwangsentmündigung“ kämpft!!!
Verliere ich am Dienstag – verliert Ihr auch eine Chance auf Gerechtigkeit, Wahrheit und …ein Fünkchen Euer Selbstachtung…
Links
Folgende Links sind aus dem Internet gefischt, die ebenfalls das gleiche Grundthema der „Zwangsgebühren“ thematisieren – zu keiner dieser Webseiten bestehen in irgend einer Art & Weise Beziehungen – eine Haftung bzgl. Inhalte wird nicht übernommen und ausgeschlossen!
„GEZ-Urteil 2025: Rundfunkbeitrag bleibt – aber Bürger können sich jetzt besser wehren“
Zitat:“Entscheidend ist, dass das Gericht festgelegt hat: Erst wenn der Rundfunk über einen längeren Zeitraum hinweg seinen Grundauftrag grob verfehlt, können rechtliche Einwände gegen den Beitrag in Betracht kommen. Diese Schwelle ist hoch, doch sie existiert erstmals in dieser Klarheit. Es genügt nicht, einzelne Programme zu kritisieren oder persönliche Unzufriedenheit zu äußern. Ausschlaggebend ist ein strukturelles, nachhaltiges Versagen des Rundfunks in Bezug auf Vielfalt, Unabhängigkeit und Ausgewogenheit seiner Berichterstattung. […] Der Rundfunk muss verstärkt belegen, dass er seinen Auftrag tatsächlich erfüllt, und kann sich nicht mehr allein auf den Bestand der gesetzlichen Beitragspflicht verlassen. Damit sendet das Urteil ein klares Signal: Die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags hängt maßgeblich von der kontinuierlichen Erfüllung der gesetzlichen Pflichten ab.“
Quelle und (c): https://kanzlei-nussmann.de/gez-urteil-2025-rundfunkbeitrag-bleibt-aber-buerger-koennen-sich-jetzt-besser-wehren
https://www.gegen-hartz.de/urteile/gez-klagen-gegen-rundfunkbeitrag-knnen-auch-erfolgreich-werden
https://www.buerger-geld.org/news/finanzen/gez-gebuehren-abschaffung-verfassungsbeschwerde-2025
https://x.com/Beratungsstelle/status/2044828301848412456
..und noch eins: Unsere Regierung will dass wir Bürger digitaler werden, also lassen wir die KI doch die Klagen gegen die sog. ÖRM schreiben und gewinnen!? Intelligenter kann kein Jurist sein und eine KI ist dagegen unfehlbar und kostenlos!!
An einem Verwaltungsgericht brauchen Sie keinen Juristen! Meine o.g. Klage habe ich in wochenlanger Recherche selber geschrieben – meine zukünftigen Klagen werde ich von einer KI schreiben lassen, damit ich eine 100%ige Chance auf Gewinnen habe!
…falls Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland noch gültig sind, fällt diese Seite selbstverständlich unter den Art. 5 Satz 1 GG!