You are currently viewing Bauen: Die Asbest-Lawine rollt – Bauherren werden unter Generalverdacht gesetzt!
  • Beitrags-Autor:
  • Beitrag veröffentlicht:8. November 2023
  • Beitrag zuletzt geändert am:11. April 2024
  • Lesedauer:12 min Lesezeit
  • Beitrags-Kategorie:Blog

Bauen: Die Asbest-Lawine rollt – Bauherren werden unter Generalverdacht gesetzt!

(Bild: Copyright Kunde, Name bekannt – sozialgebundenes Gebäude aus den 1970ern in Ratingen, Stand 2014: Illegale und nicht fachgerechte Asbestsanierung im bewohnten Zustand! ( = „Körperverletzung!“)

Durch Zufall habe ich den folgenden Hinweis auf die Novellierung der GefstoffV durch mein Labor erhalten, als ich eine Fußbodenprobe für einen Kunden auf Asbest habe prüfen lassen, so dass ich mich gleich hingesetzt habe diesen Beitrag zu entwerfen:

 

Problem 1 – Asbest

Novellierung der GefstoffV

Zitat:“Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im März 2022 einen Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (und anderer Arbeitsschutzverordnungen) vorgelegt. Er beinhaltet auch Regelungen zu Asbest. Nun ist ein neuer Entwurf erschienen. Erfahren Sie hier mehr über die Änderungen.“(*2)

Zitat:“Eine wesentliche Neuerung sind darüber hinaus die in den § 5 Abs. 3 bis 5 des Entwurfs neu hinzugekommenen Informations- und Mitwirkungspflichten von gewerblichen wie privaten Bauherrn im Hinblick auf Asbestbelastungen. Die Regelungen dienen in erster Linie dem Arbeitsschutz der Mitarbeiter der ausführenden Unternehmen. Absatz 3 stellt dabei eine überaus weitreichende Vermutungswirkung dahingehend auf, dass das Vorhandensein von Asbest in der Regel dann zu unterstellen ist, wenn der Baubeginn des Objekts vor dem 31.10.1993 liegt. Diese Vermutung kann durch eine weitergehende technische Erkundung durch den Bauherrn widerlegt werden. Alle Erkundungsergebnisse sind vor Beginn der jeweiligen Arbeiten an das beauftragte Unternehmen weiterzugeben.“(*1)

Zitat:“Mit der Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen werden schwerpunktmäßig die Regelungen zu krebserzeugenden Gefahrstoffen in der Gefahrstoffverordnung aktualisiert. Dies betrifft zum einen das Risikokonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, das nunmehr vollständig in die Gefahrstoffverordnung aufgenommen wird. Wichtige Elemente sind hierbei die Voraussetzungen für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos und Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Behörde. Zum anderen werden die Vorschriften zu Asbest entsprechend den Ergebnissen des nationalen Asbestdialogs angepasst. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu zulässigen Tätigkeiten und Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten.

Die Änderung der PSA-Benutzungsverordnung und der Biostoffverordnung dient jeweils der Anpassung eines Verweises an die aktuelle europäische Rechtslage.“(*3)

Aktueller Status: Der Referentenentwurf ist veröffentlicht; Zitat: „Nach der Angabe zu § 5 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 5a Besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen

(1) Derjenige, der Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlasst, hat vor Aufnahme der Tätigkeiten zu erkunden, ob entsprechend der Bau- oder Nutzungsgeschichte des Objekts Gefahrstoffe, insbesondere Asbest, vorhanden oder zu vermuten sind, die durch die Tätigkeiten freigesetzt werden können und zu einer besonderen Gesundheitsgefährdung führen können.“(*3)

Quelle und (c):
(*1) https://fn.legal/de/novellierung-der-gefstoffv-referentenentwurf-veroeffentlicht (Stand 07.02.2022)
(*2) https://www.weka.de/arbeitsschutz-gefahrstoffe/aenderung-der-gefahrstoffverordnung-das-ist-geplant (Stand 19.12.2022)
(*3) https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zur-aenderung-der-gefahrstoffverordnung-und-anderer.html (Stand 03.03.2023)

Wichtige Zusatz-Infos:

Europarechtliche Vorgaben
Asbestrichtlinie 2009/148/EG
Krebsrichtlinie 2004/34/EG

 

Problem 2 – GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Jetzt wird’s interessant in Kombination mit dem neuen GEG ab 01.01.2024, d.h. im Umkehrschluß, wenn Sie als Gebäudeeigentümer Ihre alte Heizung austauschen müssen und ein Gebäude mit Baujahr vor Oktober 1993 haben, werden Sie durch die Novellierung der GefstoffV „unter Generalverdacht gesetzt“, daß in Ihrem Gebäude Asbest verbaut ist!

Vor Aufnahme jeglicher Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten müssen Sie dem Handwerker gegenüber nachweisen, daß in Ihrem Gebäude kein Asbest und/oder asbesthaltige Baustoffe vorhanden sind! Dies erfolgt über Materialproben – Sie müssen also wissen, wo überall in Ihrem Gebäude Asbest vorhanden ist – und wissen Sie dies ? Viel Spaß beim Suchen!

Lt. Haböck  („Märchenonkel der Dunkelgrünen“) können durch das GEG zwischen 20.000 bis 200.000 EUR (lt. WELT + BILD) Sanierungs- und Modernisierungskosten zusammen kommen, die Sie als Gebäudeeigentümer tragen müssen! Die Asbestprüfung kommt dann noch „on Top“ mit Zeit und Geld dazu und ist Voraussetzung!

Zitat:“In den am schlechtesten sanierten Gebäuden wohnen eben auch die ärmsten Menschen. Wenn da nicht nur eine Wärmepumpe für 20 000 Euro installiert wird, sondern auch die komplette energetische Sanierung auf ein deutlich höheres Niveau gefordert wird, dann reden wir von 200 000 Euro.„(*4)

Das GEG wird im „Social Media“ auch als „Enteignung über die Hintertür“ bezeichnet, denn z.B. welcher 70- oder 80-Jährige Gebäudeeigentümer bekommt über eine Bank noch einen Kredit über 200.000 EUR, damit er sein Gebäude weiter benutzen DARF ? …aber nicht nur Senioren kommen in diese Gefahr, auch alle anderen Gebäudeeigentümer, die nicht gerade Millionäre sind und in einer Rezession und Inflation noch überdurchschnittliche Geldreserven/Vermögen zur Gegenfinanzierung verfügen – daß nennen Kritiker als „Kalte Enteignung“ bzw. „Enteignung über die Hintertür“! Und warum macht die Politik daß ? Wer hat die Dunkelgrünen freiwillig gewählt ?

Wir haben heute den 08.11.2023 – bis zum 01.01.2024 sind es nur noch wenige Wochen und ab Mitte Dezember sind Alle im Weihnachtskaufrausch – wer jetzt Alles schön geplant hat, könnte sein „Blaues Wunder“ erleben, wenn es den Politikern dazu noch einfällt das Gesetz noch in 2023 durchzuboxen und gfs sogar rückwirkend noch für gültig zu erklären – dann sollten Sie sich fragen, was der Sinn an solch‘ Aktion ist ? Wer soll hier geschützt werden ? Sie ? Ihre Gesundheit ? Das Klima ?

Quelle und (c):
(*4) https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/habeck-gibt-zu-sanierung-kostet-hausbesitzer-bis-zu-200000-euro-85579146.bild.html

 

Problem 3

Warum wird hier zwischen Beruf und Privat im Gesundheitsschutz unterschieden ? Gesundheitsschutz ist grundsätzlich: Siehe Menschenrechte, Grundgesetz und Strafrecht! Bei dem „C-Virus“ gab es auch keinen Unterschied – Alle sind sie zur „mRNA-Gentherapie Spritzung“, dem sog. „Impfen“, psychisch gezwungen worden. Nur ca. 33% der Bevölkerung hat sich physisch nicht dazu zwingen lassen!

Natürlich sieht der Gesetzgeber nur eine Verpflichtung bei „Asbest“ und blendet die Sekundärschadstoffe wie „PCB“ (Weichmacher im Material) oder „PAK“ (Kleber unter dem Material) aus, nur um mal im Beispiel des Asbest(fuß)bodens zu bleiben! Die Fahnenstange an Schadstoffen und gesetzlichen Einschränkungen sind nach oben offen, was an asbesthaltigen Baustoffen noch im Gebäude verbaut ist.

 

Problem 4

Im Mietbereich findet sich oft in asbesthaltigen Bodenbelägen auch noch die o.g. Altlasten PCB und gfs. PAK als Sekundärkontamination, die vom Nutzer auch noch nach Jahrzehnten des Einbaus eingeatmet werden und vielzählige gesundheitliche Schäden hervorrufen. Rücksichtslose Vermieter, denen die Mietergesundheit egal ist, kaschieren diese Altlasten gerne unter anderen Bodenbeläge wie Teppich, aber meistens Billig-Laminat, um sich die teuren Sanierungskosten zu sparen… s. Titelbild: Unter dem braunen Laminat waren die Asbestfliesen noch eingebaut – die Altlasten Asbest, PCB und PAK wurden per Materialprobe im Labor nachgewiesen – nur in der Küche wurde Asbest nach dem Einzug illegal vom Vermieter im bewohnten Zustand (5-köpfige junge Familie) „saniert“, um Fliesen zu legen.

Es hat über 50 Jahre gedauert, bis Asbest als gesundheitsschädlicher Stoff anerkannt worden ist – siehe hierzu auch mein Beitrag vom 29.05.2023:

..da poltert also noch ein riesiger Berg von Kosten und Problemen auf die Eigentümer zu, die Sanieren, Modernisieren, verkaufen oder gfs. vermieten wollen – Letztere beiden Themen müßten noch juristisch geprüft werden, ob:

  • a) Verkäufer + Immobilienmakler Käufern gegenüber Rechenschaft schuldig sind auf Asbest im Gebäude beim Verkauf hinzuweisen und
  • b) Mieter hieraus Vermieter grundsätzlich auch rechtlich haftbar machen können, wenn Asbest mit seinen Sekundärschadstoffen PCB und PAK im „gemieteten Raum“ vorhanden sind, jedoch die asbesthaltigen Baustoffe nicht entfernt wurden…siehe hierzu auch §223, §224 und §229 StGB. Betroffen sind hier nicht nur viele Privatvermieter, sondern auch viele Wohnungsbaugenossenschaften!

Hier schützt „Das Gebäude-Gesundheitzeugnis“ unter https://Tatort.Haus Mieter seit 2014

Ich hatte 2014 mich bereits dafür eingesetzt, daß es „Rote Listen“ gibt, wo schadstoffkontaminierte Wohnungen und Gebäude öffentlich gelistet werden, damit Nutzer selber entscheiden können, ob sie gesundheitlich geschädigt werden wollen.

Diese Idee fand weder bei Institutionen, noch Behörden oder Vermieter- selbst Mietervereinen Zustimmung – nur der VDI bekundete Interesse und unterstützte mich mit meinem Konzept „Das Gebäude-Gesundheitszeugnis“ über die Führung eines Arbeitskreises für „Architektur und Bautechnik“ sowie der Möglichkeit über 14 Fach-Vortragsveranstaltungen an der FH Düsseldorf 2014/15, Menschen über „Schadstoffe u.a. in Gebäuden“ zu informieren. Leider mußten wir uns 1 Jahr später durch „ideologische“ Unterschiede im Verständnis von „Gesundheitsschutz Pro Nutzer“ trennen.

Aus dieser „Nicht-Unterstützung“ durch Wirtschaft und Industrie durch die Ablehnung von Lobbyverbänden, entstand 2015 „Das kleine Gebäude-Gesundheitsszeugnis“ was ich auch als die „Vermieterselbstauskunft“ bezeichne und Mieter schützen soll! Seit 1. Q 2023 ist diese Arbeit gegen einen kleinen Obolus kostenpflichtig.

AT-PUB-2023-A11 – „Vermieterselbstauskunft“, 19.04.2015
(Überarbeiteter Text auf 5 DIN A4-Seiten als PDF-Download, 28 Kb)
Kauf-Link: https://bauen-und-gesundheit.de/downloads/vermieterselbstauskunft

 

Weitere Probleme nicht ausgeschlossen – das sind erst einmal die ersten Gedanken zum Thema GEG und GefstoffV im Hinblick auf Asbest!


Update: 15.11.2023

„Breaking News: Die Ampelregierung ist pleite – Gericht stoppt den DunkelGrünen-Ideologie-Wahnsinn!

Zitat: „BREAKING Gericht stoppt Habecks grünen Milliarden-Irrsinn | Achtung, Reichelt! vom 15. November 2023“

Die Schecks der Regierung sind heute geplatzt!
…durch die Mißwirtschaft/Zweckentfremdung von 60 Mrd. Steuer-C-Virus-Euros…
die erkaufte Macht der DunkelGrünen bei der Industrie ist damit Geschichte…

Quelle und (c):
https://youtu.be/k3Oqp08Jb1A?t=29


 

In eigener Sache

Der Autor: Ich möchte mich kurz vorstellen. Meine Name ist Christian Lemiesz – der vor 200 Jahren eingedeutschte Name „Lemiesz“ heißt auf polnisch „Lemiesch“ und ist das Messer vorne am Pflug der den Acker durchpflügt – als Sachverständiger teile ich Fakten und Meinungen, zwischen Wahrheit und Lüge.

7Meine Beiträge beruhen auf Erfahrung (mehrere Berufe, Ehrenamt, Privat), Wissen (7 Fachbereiche) und den neuesten Erkenntnissen der internationalen medizin-/wissenschaftlichen Forschung z.B. der Epigenetik, technischen Errungenschaften u.a. – ich bin analytisch, kritisch und hinterfrage … grabe oft das aus, was lieber gerne unter dem Teppich gekehrt bleiben will. Dargestellte Fakten und Beweise treffen nicht immer auf die Gegenliebe von Tätern und deren Mitläufern und so manch Kritiker, der sich der Wissenserweiterung gegenüber verweigert, weil doch die eigene Seifenblase so sicher und schön ist, als die Komfortzone verlassen zu müssen!

Ich trage zum Wissenstransfer und Weiterbildung (u.a. Berater, Dozent, Autor, Blogger) bei – viele Leser haben seit 2011 auch einen kostenlosen Nutzen zur Wissensanreicherung durch meine Beiträge erhalten (dieser Beitrag hat bisher: 3.536 Leser, Stand 10.04.2024) – nur von „Besucherzahlen“ allein kann dieser Blog, als Teil meiner beruflichen Leistungen mit der damit verbundenen Arbeit in der heutigen „Post-Viralen-Zeit“ mit Arbeits- und Gesundheitseinschränkungen in der bisherigen Form nicht weiter existieren. Jeder Beitrag ist ein zeitlicher Arbeitsaufwand der auch honoriert werden will: Daher habe ich mich im Frühjahr 2023 dazu entschlossen, umfangreiche Blogthemen nur noch als kostenpflichtige Publikationen und seit August 2023 analoge Dienstleistungen in „Online-Baukasten-Shops“, zum Download, anzubieten.

Digitaler Wissenstransfer
a) „Bauen & Gesundheit“ – https://bauen-und-gesundheit.de/publikationen (Digitale Publikationen)
b) „Gesundheit/Bio-Ernährung“ – https://gesundes-essen.bio/publikationen (Digitale Publikationen)

Digitalisierte Dienstleistungen
c) „Digitaler Webshop“ – https://bauen-und-gesundheit.de/webshop (365-Tage-24-Stunden Online-Baukasten – digitaler Kauf analoger Dienstleistungen)
d) „Der Konfigurator“ – https://Konfigurator.One (365-Tage-24-Stunden – Online-Baukasten-Shop für Schnellentschlossene!)

Darüber hinaus biete ich weitere digitale Leistungen
e) „Webshop – Cooking-Art.Shop“ – https://Cooking-Art.Shop (Digitaler Kauf analoger Produkte (Bio-Essensbilder))
f) „Webshop – Bauschaden.Store“ – https://Bauschaden.Store (Digitaler Kauf analoger Produkte (Bauschadenbilder))
g) „Kunst am Bau“ – https://Kunst-am-Bau.eu (Analoge und digitale Leistungen/Produkte)

Mit Ihrem Kauf meiner digitalen Leistungen zeigen Sie mir, daß Sie die damit verbundene Arbeit wertschätzen und den Sprung in das digitale Zeitalter gemeinsam mit mir bestehen wollen, Beiträge, Publikationen und Angebote auch zukünftig weiter nutzen zu wollen! Danke.

Christian Lemiesz
„Gesunde Räume – gesunde Menschen“
Holistischer Service in Baubiologie, Architektur & Gesundheit
https://Bauen-und-Gesundheit.de

Total Page Visits: 3623 - Today Page Visits: 8