Fallbeispiel: Starkregen und falsche Handlungsweisen
Situation: Wassereinbruch durch Starkregen über Treppenhausflur in der KW28/21 in die Kellerräume eines 8 Parteien Haus. Hausverwaltung und Vermieter versagt bei der rechtzeitigen Schadensbegrenzung durch notwendige Erste Hilfsmaßnahmen - weder fachgerechte Trocknungen, noch Ausräumen von nassen organischem Material wie Pappen, Pressspan, sonstigem oder fachgerechte Desinfektionsmaßnahmen u.a. wurden in allen Kellerabteilungen veranlasst oder durchgeführt. Folge: Ein Kunde kommt mit Vergiftungsfolgeerscheinungen durch Schimmelpilzsporen und…