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Gesundheit: „Atemschutz-Masken beugen keiner Behinderung vor“

  • Beitrag veröffentlicht:28. November 2022
  • Beitrags-Kategorie:Gesundheit

…vielleicht interessiert es den Einen oder Anderen in Deutschland.

Hier ein Zitat der TKK vom 12.04.2021, als ich wegen der aktuellen Seuche um private und berufliche Gesundheitsunterstützung „bat“/beantragte:

Zitat:„Atemschutz-Masken (FFP2 oder FFP3) stellen keine Hilfsmittel dar, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen. Die Voraussetzung, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, werden nicht erfüllt.
Atemschutz-Masken dienen der allgemeinen Gesundheitsvorsorge und nicht dazu, die Verschlimmerung einer Krankheit zu verhüten beziehungsweise den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern. Auch gleichen sie keine Behinderung aus oder beugen dieser vor.“

Vor allem unter dem aktuellen Hintergrund der teilweise tödlichen sog. „Impfnebenwirkungen“, also den „Spritzmitteln der Gen-Therapie mRNA“, besonders brisant, weil nicht der Virus das Problem ist, sondern die „Spritze mit den Chemikalien & Co“ darin … und dagegen hilft natürlich keine Atemschutz-Maske…

…ich hoffe da Draußen gibt es keine Arbeitnehmer, die beruflich eine Atemschutzmaske tragen müssen, wenn die „private“ Krankenfürsorge nicht existent ist…was meinen wohl die Arbeitsmediziner dazu, die sich an Ärzteleitlinien richten müssen ? (Rhetorische Frage).

Christian Lemiesz
„Gesunde Räume – Gesunde Menschen“
Holistischer Service in Baubiologie, Architektur & Gesundheit
https://Bauen-und-Gesundheit.de

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