Gebäudeanalytik

Die Gebäudeanalytik umfasst ein weites Feld

Ziel ist die wissenschaftliche Vorgehensweise Symptome auf den Grund zu gehen, um die Ursache/n heraus zu finden.

Als Symptome kommen klassisch Bauschäden jeglicher Art in Frage, die dann über tiefergehende Untersuchungen vor Ort verfeinert werden. Hier kommen eine Vielzahl von Messgeräte und Probennahmen zum Einsatz.

Typische Schäden sind z.B.:

  • Fassadenrisse
  • Fundamentabsackungen
  • Nässeschäden

und Emittenten:

  • chemischer
  • biologischer
  • physikalischer

Art mit einer Vielzahl von weiteren Folgen – sichtbare und unsichtbare bzw. versteckte Schäden.

Typische Messtechnik (Auszug):

  • Luft: Anemometer, Nebel-maschine/-pistole/-stäbchen
  • Wärme: Thermographie, IR
  • Mikroorganismen: UV-Licht (+ Fluorescein), Probennahmen
  • usw.

Zur fachgerechten Analytik gehört jedoch auch die Analyse der Gebäudehistorie mit einzuschliessen, um aus der Zeitleiste bereits Hinweise zu Schäden erhalten zu können und alle Ergebnisse später in einen Ausführlichen Bericht oder Gutachten einfliessen zu lassen, sofern eine mündliche Besprechung nach der Untersuchung nicht ausreichend ist.

Als Architekt, Baubiologe und Bausachverständiger kann ich hier mein komplettes Spektrum am besten abbilden, die Thematik aus unterschiedlichen Berufen, mit Wissen und Erfahrungen zusammen zu fügen und bildete vor über 15 Jahren den Begriff der „Gebäudeforensik„. Hier wird das Gebäude, die Historie und die Umweltbedigungen seziert, um die Ursache/Täter dingfest zu machen.

Eine Gebäudeanalytik wird oft bei dem Erwerb eine Alt-Immobilie (Gebäude, Wohnung u.a.) bei der „Kaufbegleitung“ oder bei der „Beweissicherung“ von Schäden realisiert, um den aktuellen SOLL-IST-Abgleich feststellen zu können und damit den eigentlichen Wert darzustellen oder ggfs. eine Sanierungskonzeption / -planung einzuleiten. Eine ähnliche Untersuchung wird auch bei der „Baubegleitung“ einer Neubau-Maßnahme umgesetzt.

 

Sprechen Sie mich bitte persönlich an, wenn ich Ihnen bei Ihrer Fragestellung behilflich sein darf.