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  • Beitrag veröffentlicht:6. August 2025
  • Beitrag zuletzt geändert am:15. März 2026
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Die „Opfer-Industrie“ – Teil 2

(Titelbild zeigt meine aktuelle Küche vom April 2024 in der Ulmenstr. 44, 40xxx Ratingen – Ursache Schimmelpilzfolgeschaden in 3 Räumen: Defektes Abflußrohr in der Küche)

…oder „Schimmelpilze“ bzw. der „Mißbrauch von Rechten“

„Wer überwacht und kontrolliert Richter an Gerichten in Deutschland, die „Rechtsbruch“ (allgemeiner Verstoß gegen das Recht) und „Rechtsbeugung“ (§339 StGB) begehen, um Täter zu protegieren und damit bei Opfern „billigend in kauf nehmend“ Existenzen zerstören ??

 

Folgende Inhalte sind eigene Erfahrungen im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Leben über 3 Dekaden hinweg und zum aktuellen Zeitpunkt nicht allgemeingültig.

 

„Opfer werden gemacht!“

Damit Unschuldige zum Opfer gemacht werden, braucht es 3 Zutaten:

  • Einen Jurist
  • Einen Richter
  • und einen öbuv. Sachverständigen

…wenn Alle neutral sind, gibt es keine Opfer;
dann zählen nur Fakten und Beweise!

Sollte jedoch nur eine Zutat schlecht sein, wird der Unschuldige zum Opfer…daß wäre ein Individualfall, wenn da nicht ein immer wiederkehrendes „Schema“ zwischen Richter und öbuv. Sachverständiger (SV) bestehen würde, die durch langjährige Zusammenarbeitet bestimmt wird und Abhängigkeiten schafft, die andernorts umgangssprachlich auch als „Seilschaft“ bezeichnet wird; daß heißt, daß bei Funktionen Person in Besetzungen ihre Neutralität verlassen und parteiisch werden. Für den Richter ist es dann die „Rechtsbeugung“ (§339 StGB) und für den öbuv, SV die „Pflichtverletzung“ seiner Bestellung!

Aber, Beides ist im ‚Worst Case‘, also im Standard legal, weil es keine Kontrollfunktion gibt, die Beide überwacht!

 

…und dann gibt es da eigentlich noch eine vierte Zutat:

  • Die Zeit

 

Fangen wir an!

 

Der Jurist

Stellt der Jurist den Sachverhalt des Geschädigten nicht 100% den Vorgaben (Wahrheit + Chronologie) gegenüber dem Richter dar, ..liegt das Kind bereits schreiend auf dem Brunnenboden…und der Ausgang des Prozeß ist damit schon besiegelt! …denn dieser Jurist ist ein „schwacher“ Jurist, dessen weiteres Verhalten im Verlauf des Prozeß weiterhin schwach bleibt – zum Leidwesen des Opfers! Sonst hätte er den Aussagen des Opfers Folge geleistet.

 

Der Richter

Aus den Vorgaben des Juristen formt der Richter die Fragestellung an den öbuv. SV – versteht der Richter hier die Zusammenhänge nicht, weil ihm Wissen & Erfahrung des öbuv. SV und des Themas an sich fehlt, können auch mal widersinnige oder falsche Fragestellungen zusammen kommen, die eine Tendenz haben und nicht neutral sind – das wäre dann eigentlich schon die erste Rechtsbeugung… – das Opfer ist also von der „Formulierungskunst“ des Richters abhängig, ob er Opfer bleibt.

 

Der öbuv. SV

Der Fragestellung des Richters folgt der öbuv. SV 1:1 ohne nach- oder mitzudenken – aus der Erfahrung heraus mit „Tendenz gegen das Opfer“; also mit „Befangenheit“ durch „parteiisch“ zu sein. Eine besondere Ausbildung ist nicht notwendig – die Bestellung kann aus irgendeinem Gebiet bestehen, was Nichts mit Schimmelpilzen zu tun haben muss oder auch nur ein Wochenendseminar für wenige Tausend EUR reicht aus, Leben durch Falschaussagen mit der „Lizenz zum Lügen“ zu zerstören. Und dieser Zustand ist von dem Auftrags- und Entgeldverhältnis Beider bestimmt, …denn nur wenn es Opfer gibt, verdienen Beide…längerfristig! „…also dreht das Rad…“

 

und jetzt kommt die Zeit noch hinzu:

 

Der Vermieter

zögert eine Reparatur die in 1-3 Tagen erledigt ist, 6 Monate hinaus – 1x im Monat kommt ein Handwerker vorbei und macht einen Handschlag peu a peu. Nach 6 Monaten kündigt der Vermieter fristlos per Räumungsklage, aufgrund von 6 Monaten Mietminderung, die nach 3 Tagen nicht zusammen gekommen wären…aber er braucht dringend das Geld aus dem Verkauf der Wohnung zur Refinanzierung der Krankenkosten seiner Frau wie er immer sagt, und der Mieter „stört“ in seiner Wohnung beim Verkauf…denn jeder Käufer ist bisher auf die Frage nach Altschäden angelogen worden und fragt nach was der HEPA-Filter unter der Spüle in der Küche zu bedeuten hat (- aber zum Glück kann der Käufer den Kauf bei arglistigem Verschweigen von „Mängeln“ auch wieder rückabwickeln …mit nicht nur strafrechtlichen Konsequenzen für den Verkäufer…)

 

Die Zeit

Sie spielt im Normalfall gegen das Opfer, denn ein behobener Nässeschaden, aber ein ignorierter Schimmelpilzschaden in der Folge, zeigt nach 1,5 Jahren keine Nässe mehr durch Abtrocknung der Bausubstanz und keinen Sporenflug oder Mykotoxine mehr, wenn die kontaminierte Fläche nicht ab & zu durch die Luftfeuchtigkeit „angeregt“ wird, das wiedereinmal einige Schimmelpilze durch reaktives Material anregen zu wachsen und ihre Stoffwechselprodukte (Mykotoxine) oder Sporen temporär in die Raumluft bzw. die Atemluft des Opfers emittieren…aber es gibt nachweisbare trockene Schimmelpilze an und unter der Bausubstanz, die sich auch finden lassen, wenn mit Fachkompetenz also Wissen und Erfahrung danach gesucht wird…

 

Der öbuv. SV

Die Beauftragung über den Richter findet Monate später in den Sommermonaten bei warmen bis heißer Raumluft statt. Es findet sich keine Nässe mehr im Hochsommer und die Luftkeimsammlung ist auch negativ – im Gutachten steht dann, mit anderen Worten: „Das Opfer hat gelogen“ – Nässe und Besporungen wurden in (der temporären Momentaufnahme) der Wohnung nicht gefunden.

Ein ehrlicher Sachverständiger schreibt jedoch die Wahrheit, weißt auf diesen Umstand hin und wählt geeignete Untersuchungsverfahren vor Ort Schimmelpilze grundsätzlich nachzuweisen, der in der feuchten Jahreszeit wieder zur Gesundheitsgefahr für den Nutzer wird – der öbuv. SV denkt jedoch nicht so weit…weil er es lt. richterlichen Fragenkatalog auch nicht darf! (deshalb bin ich nicht öbuv. SV, weil „das Denken“ für mich eine existenzielle Basisphilosophie ist!)

 

Der Richter

..verurteilt das Opfer, weil im Gutachten steht, daß keine Schimmelpilze und keine Sporen (im Hochsommer) in der Mietwohnung vorhanden sind, (obwohl Bilder des Opfers das Gegenteil eines Zeitraums über mehrere Monate zeigen, werden jedoch als Beweis vor Gericht nicht zugelassen) also ist die Mietminderung des Mieters nach Meinung des Richters nicht gerechtfertigt, die Erkrankung des Mieters durch Schimmelpilze ist nur Einbildung und auch gelogen und der Räumungsklage des Täters wird stattgegeben – das Opfer ist durch die Justiz erneut zum Opfer geworden und der Richter ist Handlanger einer „Entmietungsmaßnahme“, also einer „kriminellen Handlung“ des Täters geworden. …aber soweit denken diese Richter leider nicht.

..verhöhnt das Opfer zudem noch, weil nur der Mieter eine „Schadensminimierungspflicht“ hat – nicht jedoch der Vermieter, der z.B einen Bauschaden nicht fachgerecht beheben muss, damit es überhaupt erst keinen gesundheitsschädlichen Schimmelpilzschaden geben kann … aber was zählt schon die Gesundheit des Mieters, wenn die Sanierung auch noch Geld kostet…“die Justiz regelt daß schon“ (über „Das System Willkür“)

..verhöhnt das Opfer, weil durch den Spruch „Warum ziehen Sie nicht aus“, Nichts anderes ausgesagt wird, als daß der Mietvertrag für das Opfer für ungültig erklärt wird – in den Rechten des Opfers – als BGB-Vertrag und daß es auch keinen gesetzlichen Schutz für das Opfer gibt. „Wofür gibt es also Mietverträge ?“ …damit der Täter gegen das Opfer klagen kann und „sein“ Geld (zurück)fordern kann – also rein kapitalistische Gründe…Nutzer-Gesundheit uninteressant!

 

Das Opfer

Sein Pech ist, das er Mieter (in der Bundesrepublik Deutschland) ist, unabhängig ob er Umwelterkrankter mit Chemikaliensensitivität oder Schimmelpilzallergiker ist. Für Mieter gelten weder die Gültigkeit des Mietvertrages, in den „Schutzrechten“, noch die „Einforderung von Gesetzen“ vor der Exekutiven und Judikativen, zum Schutz vor „Willkür“ und „Vorsatz“ durch Täter. Der Mieter ist Opfer und bleibt Opfer und hat zusätzlich noch die Kosten des Verfahrens am Hals und wird dadurch weiteres Opfer…

 

„Willkommen bei der „Opferindustrie“,

ein modernes ‚Perpetuum Mobile‘

– dem legalen Entmietungssystem Deutschlands!“

 

Sie sehen wie in 3 bzw. 4 Schritten das Leben eines Unschuldigen durch (Behörden)Willkür legal zerstört wird…

Ist das nicht traurig, wie Entmietung in Deutschland funktioniert und das Rechtssystem „Handlanger“ von „kriminellen Aktivitäten“ der Täter wird ?

  • Wo greift hier ein Recht oder Gesetz gegen die Täter ?
  • Wer kontrolliert den Mißbrauch und stellt das Rechtssystem wieder her, das Bürger Vertrauen in Gesetz und Ordnung wieder erlangen ?

Nein, leider besteht „Täterschutz“ in Deutschland!

Ich habe Ihnen hier einmal den „Fall 2“ der Seite https://Opferhilfe.eu mit anderer Formulierung dargestellt …und aus den Erfahrungen von „Fall 1“ entsprechend ergänzt…

 

„Die größte Bedrohung für den menschlichen Geist ist nicht das Böse,

sondern die freiwillige Aufgabe des Denkens.“

***

„MASSENPSYCHOSE – Wie eine ganze Gesellschaft GEISTESKRANK wird (Orwell & Jung)“

Quelle und (c): https://youtu.be/rJNke1wUqIg?t=4

 


„Die Opfer-Industrie“

 

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