Hat Asbest seit dem Wissen um seine Gesundheitsgefahr nicht schon genügend Opfer gefordert, versagt der Gesetzgeber hier nun auf ganzer Linie in der Zukunft mit der neuen Gefahrenstoffverordnung, die Ende 2024 durch die Bundesregierung verabschiedet wurde. In den Augen der Bauwirtschaft ein nicht verständlicher unzumutbarer Schritt und nach meinem beruflichen Verständnis, die Unterstützung von Straftaten. „Legale Körperverletzung“!
Asbest fordert selbst heute noch jährlich ca. 70.000 Tote in der EU. Allein in Deutschland noch jährlich 1.600 Asbesttote, die offiziell als Berufskrankheit anerkannt sind – die Dunkelziffer liegt schätzungsweise bei ca. 15.000 Asbesttoten. Die hinterlistige Exposition von Asbestfasern zeigt sich erst nach 30-60 Jahren bis die typischen Erkrankungen eintreten: Lungen- und Kehlkopfkrebs + Rippenfellkrebs als tödliche Konsequenz!
Die Gefahr liegt heute bei den Gebäuden der 1960er bis 1980er Jahre, die nun der nächsten Generation vererbt oder verkauft werden – mit toxischen Altlasten in Bodenplatten/-bahnen oder unter alten Teppichen, Cushion-Vinyl und Laminat versteckt, aber auch noch als Brandschutz in der Kellertechnik, Fassadenplatten und Dachhaut. Bei Gewerbeimmobilien sogar noch an einigen Stellen mehr!
Asbest riecht nicht, aber jedoch die Kleber und Weichmacher der tangierenden Baustoffen emittieren selbst heute noch als Schadstoffe!
Aus meiner Erfahrung als Bausachverständiger und Baubiologe teile ich Ihnen mit, daß das öffentliche Narrativ diesen Geruch der früher auch als „Alte-Leute-Geruch“ in Wohnungen und Gebäuden betitelt wurde, in Wahrheit die Ursache bei den Altlasten: Asbest, PAK und PCB hat. Auch damals wurde das Problem bereits „vorsätzlich“ regelrecht „unter den Teppich gekehrt“!

Viele Eigentümer, Wohnungsbaugenossenschaften und Stadtimmobilien – besonders in der Vermietung – scheuen die teuren Sanierungskosten und verbergen die Altlasten gerne unter modernen Bodenbeläge – optisch weg, …aber der Geruch verrät den Vorsatz! Spätestens bei der Materialprobe zeigt sich das Ausmaß der Manipulation!
Typisch bekannte Asbestprodukte:
- Hart-PVC-Platten (s. Bild oben, Ratingen, sozialgebundene Stadtimmobilie) sog. „Flor-flex-Platten“
Ca. 3.000 Bauprodukten wurde damals Asbest zugefügt! Lt. VDI haben ca. 3/4 aller Gebäude vor 1995 noch Asbest verbaut – die IG Bau schätzt die Zahl der asbesthaltigen Gebäude bis zum Verbot 1993 auf rund 9 Millionen! Zitat: „Viele dieser Häuser müssen jetzt saniert werden, auch um neue Energiestandards zu erfüllen.“
Beiträge meines Ingenieurbüros zum Thema „Asbest“ bzw. „Altlasten“:
„Gesundheit: Asbest – leiser Killer“
https://bauen-und-gesundheit.de/2023/05/29/gesundheit-asbest-leiser-killer
„Bauen: Die Asbest-Lawine rollt – Bauherren werden unter Generalverdacht gesetzt!“
https://bauen-und-gesundheit.de/2023/11/08/bauen-die-asbest-lawine-rollt-bauherren-werden-unter-generalverdacht-gesetzt
„Immobilien: Die Realität!“
https://bauen-und-gesundheit.de/2022/10/06/immobilien-die-realitaet
Sie als Hauseigentümer werden mit dem Gesetz der neuen Gefahrstoffverordnung § 5a GefStoffV nun in die Verantwortung gesetzt:
Zitat: „Derjenige, der Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlasst (Veranlasser), hat vor Beginn der Tätigkeiten dem ausführenden Unternehmen alle ihm vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Der Veranlasser hat sich zur Informationsbeschaffung in zumutbarem Aufwand der ihm zugänglichen Unterlagen zu bedienen.
Damit festgestellt werden kann, ob Asbest vorliegt, hat der Veranlasser vor Beginn der Tätigkeiten an Objekten mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 das Datum des Baubeginns des Objekts oder das Baujahr des Objekts, sofern das genaue Datum des Baubeginns nicht bekannt ist, an das ausführende Unternehmen schriftlich oder elektronisch zu übermitteln. Bei Objekten mit Baujahr vor 1993 oder nach 1996 reicht die Angabe des Baujahrs aus.
Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für private Haushalte.“
D.h. ist Ihre Baudokumentation Ihrer Bauakte über vergangene Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung lückenhaft, rächt sich zukünftig dieser Status bei den nächsten Baumaßnahmen! Sie müssen dem Handwerksunternehmen den Nachweis vor Aufnahme der Tätigkeit liefern! Und zwar für jedes Gewerk einzeln: Boden, Wand, Dach etc.. Testen Sie erst im Bauprozeß, so erliegen alle Handwerksarbeiten bei Verdacht auf Asbest, bis der Nachweis erfüllt ist! Bei einem einstöckigen EFH aus den 1960er Jahren kommen schätzungsweise 10.000 EUR Sanierungskosten unter Schutzmaßnahmen zusammen.
Asbest darf oft nur von zertifizierten Betrieben saniert und entsorgt werden, die den Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) entsprechen.
Also Mitdenken und unnötige Kosten sparen!
Weitere Infos unter:
Quelle und (c): https://www.baugewerbe-online.info/berichte/Die-Asbestluecke-aufgeweichte-Gefahrstoffverordnung-mit-Konsequenzen-98.html
Als Bausachverständiger + Baubiologe biete ich Ihnen die Probennahme auf Asbest an
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(Alle Leistung lt. AGB s. Webseite)
Mit Ihrem Kauf bestätigen Sie die AGB, die Datenschutzerklärung, den Haftungsausschluß und die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden zu haben.
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Kauf-Link: https://bauen-und-gesundheit.de/downloads/asbestanalyse-zusaetzlich
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Mit Ihrem Kauf bestätigen Sie die AGB, die Datenschutzerklärung, den Haftungsausschluß und die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden zu haben.
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Kauf-Link: https://bauen-und-gesundheit.de/downloads/protokoll-mit-bildern
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Ihren Ortstemin erfragen Sie über den Terminkalender online unter:
https://bauen-und-gesundheit.de/kalender
In eigener Sache
Der Autor: Ich möchte mich kurz vorstellen. Der vor 200 Jahren eingedeutschte Name „Lemiesz“ heißt auf polnisch „Lemiesch“ und ist das Messer vorne am Pflug der den Acker durchpflügt – als Sachverständiger teile ich Fakten und Meinungen, zwischen Wahrheit und Lüge.
Meine Beiträge beruhen auf Erfahrung mehrerer Berufe, Ehrenamt, Privat, Wissen aus 7 Fachbereichen und den neuesten Erkenntnissen der internationalen medizin-/wissenschaftlichen Forschung z.B. der Epigenetik, technischen Errungenschaften u.a. – ich bin analytisch, kritisch und hinterfrage … grabe oft das aus, was lieber gerne unter dem Teppich gekehrt bleiben will und lege mich auch mit Goliaths an. Dargestellte Fakten und Beweise treffen nicht immer auf die Gegenliebe von Tätern und deren Mitläufern und so manch Kritiker, der sich der Wissenserweiterung gegenüber verweigert, weil doch die eigene Seifenblase so sicher und schön ist, als die Komfortzone verlassen zu müssen!
Ich trage zum Wissenstransfer und Weiterbildung (u.a. Berater, Dozent, Autor, Blogger) bei. Jeder Beitrag ist ein zeitlicher Arbeitsaufwand der auch honoriert werden will: Daher habe ich mich im Frühjahr 2023 dazu entschlossen, meine Leistung zu digitalisieren – herausgekommen sind folgende neue Dienstleistungen und Produkte:
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