(Titelbild zeigt mein aktuelles Bad in der Ulmenstr. 44, 40xxx Ratingen – hier ist sehr schön zwischen der Badezimmertürentlüftung und „Miefquirl“ („MF„) über dem Badewanneneinlauf, der Luftstrom nachvollziehbar und wie der Rest des Bades fast unbelüftet bleibt!)
Leider wird „Vorsatz“ bzw. „Dummheit“ in unserer Rechtsprechung zu selten geahndet
Das innenliegende Badezimmer in meiner Mietwohnung ist von der Planung her eine einzige Katastrophe. Hier hat der Planer nicht mitgedacht oder nicht verstanden was er da eigentlich plant!
Der sog. „Miefquirl“ ist direkt über dem Duschkopf in einem horizontalen Lüftungskanal unter der Decke montiert und sollte wohl das komplette Badezimmer über einen Belüftungsschlitz am unteren Teil der Badezimmertür entlüften. Jedoch hat der Planer keine Ahnung von der Strömungslehre und Bauphysik gehabt, denn spätestens bei einem Test vor Ort mit z.b. einer Vernebelung hätte er heraus gefunden, daß seine Planung eine Fehlplanung ist, denn die Hälfte des Badvolumen wird nicht bzw. nur sehr langsam über Verwirbelung entlüftet – und hier entstehen Schimmelpilze durch „stehende“ Feuchtigkeit an Wänden und Decke … und wer wird später in die Verantwortung gesetzt wenn es schimmelt ? Richtig, der Mieter „mal wieder“…womöglich noch mit dem vermieterseitigen Vorwurf durch „falsches Lüften“, als Ausrede für fehlendes Schulwissen und dem eigenen Fehlkauf einer nicht durchdachten Immobilie…
Das Badezimmer hat eine Grundfläche von 4,29 m² und ein Volumen von 10,78 m³ – zusätzlich gibt es noch einen eigenen Duschvorhang über eine Stange sonst wird bei jedem Duschen das Bad unter Wasser gesetzt, weil die ca. 1,0 m lange gläserne Duschabtrennung zum Waschbecken nur bei ca. 1,50 m kleinen Menschen funktioniert und nicht bei 1,92m großen!
Die Fliesen gehen bis zur Oberkante Türrahmen und der Rest des Putzes ist samt Decke mit Raufaser tapeziert!
Mit Raufaser!!!
In einem Badezimmer!!!!
Das der Putz eine Funktion im Badezimmer übernimmt, war dem Planer wohl nicht bekannt! …vor allem bei diesem kleinen Raumvolumen nicht!
Bereits nach 10 Sekunden bei laufendem Badventilator („ohne Turbofunktion“) mit ca. 5 Minuten Vorlauf, damit sich ein Luftstrom vom Flur ins Bad bis zum Miefquirl vor dem Duschen bildet, steigt die rel. Raumluftfeuchte stark an:
- Nach 13 Sek. 100% rel. RLF über dem Duschkopf vor dem Badventilator
- Nach 30 Sek. 100% rel. RLF an der Badewanne gegenüberliegenden Wand
- Nach 45 Sek. 100% rel. RLF über der Toilette
- Nach 60 Sek. durchschnittl. 57% rel. RLF vor dem Türschlitz am Boden
(die Temperatur habe ich absichtlich heraus gelassen, weil diese bei meiner Argumentation keine Rolle spielt..es geht hier auch nicht um ein Gutachten o. dgl.!)
Ohne Badlüftung geht der Vorgang der „Tapeten- und Raumbefeuchtung“ etwas schneller.
20 Minuten nach dem Beenden des Duschens liegt die rel. RLF noch bei ca. 77% in der Mitte des Raumes – die rel. RLF der Wohnung beträgt zu diesem Zeitpunkt ca. 51 % bei 3 kippgeöffneten Fenstern der Wohnung zum Außenraum mit Werten 90% rel. LF bei 15°C (gerade einsetzender Regen) – nach 1 Std. lag die rel. RLF noch bei 68% im Bad … der Miefquirl arbeitet unverrichteter Dinge weiter…
Die Entlüftung der Bad-Raumluftfeuchtigkeit nach dem Duschen dauert etwa 90 Minuten bei laufendem Badventilator – dann sind alle Tapeten lange Zeit noch feucht…erst am nächsten Tag meistens trocken.
Bei täglichem Duschen hatte ich nach ca. 1 Woche Schimmelpilze an der Decke und darunter umsäumend an den angrenzenden Wänden (Ecken). (Wohlgemerkt, ich bin nicht der einzige Mieter in dieser Wohnung, Baujahr des Gebäude schätzungsweise ca. 1990/2000er Jahre.
Nach Mitteilung an die Vermieter hier bitte fachgerechte Abhilfe zu schaffen, meinte der männliche Part der Vermieter, ich sollte dann doch nur noch baden und verbot mir das duschen! (Das Verbot ist eine nachträgliche einseitige Vertragsänderung, der ich nicht Folge leisten muss; außerdem widerspricht dieses Verbot der grundsätzlichen Mietnutzung eines Badezimmers und schränkt die Mietnutzung massiv ein…und könnte sogar Mietminderungen nach sich ziehen..)
Update 03.11.2025: Durch das Amtsgericht Ratingen wurde ich gerichtlich, über die öbuv. SV Frau Dr. P., dazu gezwungen, die ganze Wohnung 24-Stunden vor der Ortsbegehung am 14.10.2025 im bewohnten Zustand nicht mehr lüften zu dürfen! Weitere Infos hier zu zum „Fall 2“ auf https://Opferhilfe.eu
Dies ist eine künstliche Manipulation der Raumluft bzw. der Raum-Klimadaten, mit vorsätzlicher Gesundheitsgefährdung meiner Person, die Nichts mit einem normalen Wohnverhalten mit regelmäßiger Raumlüftung zu tun hat, um „Schimmepilzsporen“ in der Raumluft darzustellen!
Durch die gerichtliche Zwangsbefeuchtung veränderte Prozesse:
- Die Sauerstoffkonzentration fällt
- Die Kohlenstoffdioxidkonzentration steigt (Spitze 3.900 ppm CO2)
- Die relative Raumluftfeuchtigkeit steigt (Spitze 100% rel. LF)
- Die Raumtemperatur steigt
- Die Raumluftkontamination mit Bakterien + Sporen u.a. steigt
…durch das Ausatmen, durch das Kochen, durch das Duschen, durch Emissionen der normalen Nutzung der Wohnung, durch die Baukonstruktion, durch den nicht sanierten Wasserschaden vom 23.04.2024 u.a. …
Das Badezimmer hatte für Stunden 100% rel. Luftfeuchtigkeit – es dauerte über eine halbe Woche, bis die Bad-Tapeten wieder nach dem Ortstermin getrocknet waren – das ganze Badezimmer roch nach feuchter Tapete und 2,5 Wochen später hatte ich einen neuen Schimmelpilzbefall in der Bad-Raumecke, die am wenigsten belüftbar war!!!
Körperliche Folgen durch die gerichtliche Zwangsbefeuchtung: Atemnot, Schwitzen, Schlafentzug (30 Std. Wachzustand!), Schwindel/Kopfschmerzen, Gleichgewichtsstörungen u.a. – das ist „gerichtlich angeordnete Körperverletzung!“ S. auch „Körperverletzung“ §223, §224 und §229 StGB bzw. „Rechtsbeugung“ nach §339 StGB!!
Neue Schimmelpilze entdeckt am 03.11.2025:
Messung: 03.11.2025 (in vermuteter Strömungsrichtung)
Uhrzeit: 18.00 Uhr
Raum: Badezimmer
Raumtemp: 23,8°C
rel. LF: 58,1%
Luftdruck: 1001,2 hPa
Messgerät: Testo 425
Max. Messung, bei 30 Minuten Badventilator Vorlauf
MP 1 = 0,03 m/s (in der Raumecke)
MP 2 = 0,03 m/s (Sitzhöhe Kopf WC)
MP 3 = 0,05 m/s (vor Türgitter, Boden)
MP 4 = 0,04 m/s (Kopf Stehhöhe Badewanne)
MP 5 = 0,10 m/s (vor Lüftungsschlitz Ventilator)
MP 6 = 0,03 m/s (Raummitte)

Eine von mir durchgeführte Luftkeimsammlung am 14.10.2025 (die eigentlich von der öbuv. SV hätte durchgeführt werden müssen – s.Bild oben rechts…!) nach dem offiziellen Gerichtstermin in meiner Wohnung in der „Küche unter der Spüle“ und im „Bad zwischen Wand und Wasseruhren in der Abkofferung“ der Vorwand-Installation, wurden beide Proben vom Labor als positiv, also kontaminiert mit Sporen und Bakterien dargestellt, was auf einen noch aktiven Wasserschaden hinweist – 1,5 Jahre später nach der Entdeckung des Wasserschaden ohne Sanierung bis heute – nur einer Abflußreparatur bisher!
Ich werde für den 2. Wasserschaden „Fall 2“ (https://Opferhilfe.eu) aus 2024 von dem männlichen Part der Vermieter verantwortlich gemacht und für den 1. Wasserschaden 2016 am Tag meines Einzugs, wurde ich auch verantwortlich gemacht – dies ist der 2. Wasserschaden an der gleichen Küchenwand während meiner Mietzeit – es muss jedoch noch mindestens 1 weiterer Wasserschaden vor meinem Einzug an dieser Komunwand vorhanden gewesen sein, denn das Schadensbild aus 2016 entsteht nicht mal eben in 2 Tagen – dass hat Vorlauf!
Das Gebäude ist ein „BastBau-Gebäude“ lt. Vermieteraussage zum Einzug 2016 – daß sagt schon „Alles zu der Qualität von wasserführenden Leitungen“, aus!!! ..aber natürlich wird immer gerne der Mieter in die Verantwortung von Schäden gesetzt, wenn zusätzlich noch Instandhaltungsstau vorhanden ist …übrigens, das Gebäude hat hauptsächlich Eigentümer – es gibt nur 2 Mieter! Lt. Hausverwaltung am 23.04.2024 gab es zu diesem Zeitpunkt 11 (elf!) Wasserschäden im Gebäude (MFH aus 4 Gebäuden) ! …was wohl die Gebäudeversicherung zu den Wasserschäden …weiß !?
…aus diesem Grund suche ich dringends nach einer neuen Wohnung ohne Gesundheitsschädigung!
Da ich nicht nur Baubiologe, sondern auch Chemikaliensensitiver und Schimmelpilzallergiker bin, habe ich nun zu einer einfachen und gesundheitsverträglichen Lösung als Schadensminimierung(spflicht) gegriffen, nachdem die Vermieter sich geweigert hatten irgend etwas gegen diesen „Umstand“ zu unternehmen. (Hier gibt es eine einfache baukonstruktive Lösung, die auch nicht sehr teuer ist, das Problem ursächlich zu beheben!)
Basierend auf altem Wissen der Oma „Natron“ oder auch als „Natriumhydrogenkarbonat“ bzw. im Volksmund auch als „Backpulver“ bekannt gegen „Flecken“ zu nehmen. (Es gibt im Internet zahlreiche Webseiten, die sich mit „Natron“ beschäftigen – einfach mal auf die Informationspirsch gehen…).
Also kurz umgedacht, was dies im Klartext heißt, setzte ich eine hochkonzentrierte Lösung mit Natron an und wusch erst einmal mit einem Schwamm die komplette Decke und angrenzende Wände damit ab und benetzte in 3 Durchgängen die kompletten Tapeten mit der konzentrierten Lösung; lies Alles schön einwirken und trocknete Decke und Wände mit dem Miefquirl tagelang bis die Tapeten trocken waren. Das war im Jahr 2016 – seit dem ist Ruhe und Schimmelpilze haben keine Chance mehr zu wachsen!
Und das Beste daran ist, daß das Natron (in Lebensmittelqualität eßbar) ungiftig und sehr preiswert ist, also ideal für Umwelterkrankte, Sensitive, Allergiker, Menschen mit schwachem Immunsystem & allen anderen Gesundheitsbewußten – der Profi nimmt zur Schimmelpilzsanierung 5%iges Wasserstoffperoxid mit PSA (Persönlicher Schutzausrüstung, da H2O2 eine starke Base ist und ähnliche Verätzung einer zweiprotonigen Säure auf der Haut und Schleimhäute verursacht bei nicht fachgerechter Anwendung!), weil er oft auch mit großflächigen Bereichen und tiefsitzenden Schimmelpilzen zu tun hat.
Aus Gründen solcher „schimmelpilzfördernden Baukonstruktionen + Materialien“ mag ich keine innenliegenden Badezimmer, weil die wenigsten Planer eine Ahnung haben, was sie da eigentlich planen und viele Bausachverständige sich auch nicht der detaillierten Problemanalyse stellen bei Ihrer Ursachendiagnostik, die Wahrheit darzustellen und womöglich ihre „Expertise“ dazu nutzen, noch einen Unschuldigen in ihren Gutachten als Verantwortlichen zu betiteln….
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Hier habe ich bereits einige Ratgeber für Interessierte geschrieben, die gerne Gefahren bei Bauschäden oder vor ihrem Immobilienkauf abwenden wollen. Unter dem „Fachbereich A. Baubiologie“ biete ich ein „Schimmelpilz-Spezial“ mit bereits 6 Publikationen an, inkl. einer dt. + englischen Version über „Intoxikation“ als internationale Ersthilfe!)
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„Der Auslöser zu diesem Beitrag ist ein neues Possenspiel der EU-Kommission, die vor wenigen Wochen Winzer verboten hat, das preiswerte gesundheitsunschädliche und umweltverträgliche Mittel „Natriumhydrogenkarbonat“ zur Bekämpfung von Mehltau (Schimmelpilze) einzusetzen und gegen ein mehrfach teureres neues Pestizid (c) „Natr**an“, ein Kontaktfungizid auf Basis von Natriumhydrogencarbonat, mit nicht nach gewiesenem gesundheitlichen + umweltverräglichen Langzeitschäden, als Alternativprodukt anwenden zu müssen.
„Natriumhydrogenkarbonat“ kann international überall sehr preiswert eingekauft werden, da es eine breite Anwendung hat, jedoch ist „Natr**an“ ein Produkt eines bestimmten Herstellers, der mit der EU-Änderung zu ungeahntem Reichtum innerhalb der EU kommt…“ein Schelm der dabei Böses denkt“ …
Die EU-Kommission setzt sich also dafür ein, daß die Herstellung und Produktion für die Winzer und letztendlich das Produkt für den Endkunden sehr sehr teuer (ca. 10-fache und teurer je nach Quelle) wird und die Gesundheit der Winzer sowie den Menschen um die Weinstöcke und dem Endprodukt herum, komplett ignoriert wird.
- Wer wählt eigentlich diese „EU-Kommission“ ?
- Bzw. wer überwacht diese Kommission, die scheinbar „willkürlich“ gfs. auch unter bestimmten Umständen „bestimmt“ Entscheidungen fällt ?
- Wo bleibt die Transparenz und Neutralität bzw. der Sinn von Entscheidungen ?
- Ist die EU-Kommission etwa eine Behörde ?
Lt. der Webseite der Bundesrepublik Deutschland ist die Aufgabe der Europäischen Kommission, „die Interessen der gesamten Europäischen Union zu vertreten“.
…also alle Länder der EU wollen das alle Ihre Winzer nur noch sehr teuren Traubensaft und sehr teuren Wein herstellen sowie sehr teure Weintrauben verkaufen bzw. pleite gehen und in die Insolvenz getrieben werden, weil sie am internationalen Markt nicht mehr konkurrenzfähig sind… ?
Warum gibt es keine EWG mehr ?
Warum muss sich diese EU-Kommission in alle mögliche Bereiche einmischen ?
Ich würde als EU-Land aus der EU austreten, denn mit solch einer Kommission wird die Souveränität der einzelnen Länder schrittweise aufgehoben – mit Demokratie hat das Nichts mehr zu tun…und auch nicht mit den Ur-Gedanken der EU in Ihren Anfängen…die EU hat ausgedient – sie hat bis heute bewiesen, daß sie in der heutigen Form nicht mehr funktioniert!“
…so viel zum Thema „Vorsatz“ und „Dummheit“…
2 Beispiele aus der täglichen Idiotie des modernen Lebens…
In eigener Sache
Der Autor: Ich möchte mich kurz vorstellen. Der vor 200 Jahren eingedeutschte Name „Lemiesz“ heißt auf polnisch „Lemiesch“ und ist das Messer vorne am Pflug der den Acker durchpflügt – als Sachverständiger teile ich Fakten und Meinungen, zwischen Wahrheit und Lüge.
Meine Beiträge beruhen auf Erfahrung mehrerer Berufe, Ehrenamt, Privat, Wissen aus 7 Fachbereichen und den neuesten Erkenntnissen der internationalen medizin-/wissenschaftlichen Forschung z.B. der Epigenetik, technischen Errungenschaften u.a. – ich bin analytisch, kritisch und hinterfrage … grabe oft das aus, was lieber gerne unter dem Teppich gekehrt bleiben will und lege mich auch mit Goliaths an. Dargestellte Fakten und Beweise treffen nicht immer auf die Gegenliebe von Tätern und deren Mitläufern und so manch Kritiker, der sich der Wissenserweiterung gegenüber verweigert, weil doch die eigene Seifenblase so sicher und schön ist, als die Komfortzone verlassen zu müssen!
Ich trage zum Wissenstransfer und Weiterbildung (u.a. Berater, Dozent, Autor, Blogger) bei. Jeder Beitrag ist ein zeitlicher Arbeitsaufwand der auch honoriert werden will: Daher habe ich mich im Frühjahr 2023 dazu entschlossen, meine Leistung zu digitalisieren – herausgekommen sind folgende neue Dienstleistungen und Produkte:
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